Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen stehen Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Diese Leistungsart wird nicht als Geldleistung ausgezahlt. Die Pflegeversicherung rechnet die zur Verfügung stehenden Pflegesachleistungen ausschließlich bei der Beanspruchung eines ambulanten Pflegedienstes direkt mit dem Pflegedienst ab. Dabei gelten, je nach Höhe des Pflegegrades unterschiedliche Höchstgrenzen.
Bei Bezug von reinen Sachleistungen verfällt der nicht beanspruchte Teil des monatlichen Budgets am Ende des Monats! In vielen Fällen ist daher die Leistungsart “Kombinationsleistun” sinnvoller.
Eine ausführliche Darstellung der Höhe der Leistungen finden Sie im Beitrag Pflegesachleistungen (Link) und im Beitrag Pflegesachleistungen ab 2022 (Link).
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