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Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit

Einleitung Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit betrifft inzwischen deutlich mehr als 3,5 Millionen Menschen in Deutschland. Die Zahlen steigen seit Jahren kontunuierlich an und es ist derzeit auch nicht seriös und abschließend bekannt, wann dieses Wachstum ein Ende haben wird. Dabei betrifft die Pflegebedürfftigkeit keineswegs nur ältere Personen, die altersbedingt Einschränkungen erleben, die eben fremde Hilfe notwendig werden lassen.

Auch jüngere Menschen, ja sogar Kinder, können Pflegebedürftig werden und benötigen dann fremde Hilfe und die betroffenen Familien sind auf Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen. Deutlich über als 50 % dieser Menschen werden durch pflegende Angehörige im häuslichen Umfeld gepflegt. Nicht selten viele Monate oder sogar Jahre bevor der erste Pflegeantrag gestellt wird und es dadurch überhaupt erst zu einem Pflegegrad kommen kann.

Was ist Pflegebedürftigkeit?

Ganz allgemein kann Pflegebedürftigkeit (leider) wirklich jeden treffen und auch in jedem Alter auftreten. Gesetzlich geregelt wird das im § 15 SGB XI. Vereinfacht ausgedrückt haben alle Personen jeden Alters immer dann Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, gelten also als Pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisenund deshalb auf fremde Hilfe durch andere Menschen angewiesen sind oder diese eben dringend benötigen.

Dabei können die vorhandenen Einschränkungen körperlicher, psychischer oder geistiger Natur sein. Voraussetzung für die Pflegebedürftigkeit ist, dass diese Einschränkungen und Beeinträchtigungen eben nicht selbständig bewältigt oder kompensiert werden können. Darüber hinaus muss „dieser Zustand“ mindestens sechs Monate bestehen.

Antrag auf Pflegebedürftigkeit

Stellen Sie selbst oder Angehörige fest, dass eine oder mehrere dieser genannten Einschränkungen vorhanden sind, sollte ein Pflegeantrag gestellt werden. Es reicht zunächst absolut aus, dass Sie bei der Pflegekasse anrufen. Halten Sie dazu den Vor- und Zunamen, das Geburstdatum sowie die Krankenversichertennummer der pflegebedürftigen Person bereit. Die Pflegekasse schickt Ihnen dann einen entsprechenden Antrag per Post zu. In einigen Fällen sind diese eingehenden Pflegeanträge bereits vorausgefüllt.

Haben Sie Fragen zum Pflegeantrag? Nutzen Sie entweder den gleichnamigen Beitrtag oder wenden Sie sich unter 0800/611 611 1 (gebührenfrei) an unsere unabhängigen Experten.

Viele Pflegekassen bieten inzwischen auch die Möglichkeit an, einen solchen Antrag online im Internet auszufüllen. Schauen Sie dazu einfach mal auf die Website der zuständigen Pflegekasse nach.

Der Antrag auf Pflegebedürftigkeit wurde abgelehnt

Wurde Ihr Antrag auf Pflegebedürftigkeit abgelehnt sollten Sie sich unverzüglich an erfahrene Sachverständige (w/m) wenden. Versuchen Sie im besten Fall nicht allein eine passende Argumentatuion gegen das Gutachten der Gutachterdienste (MDK oder MEDICPROOF) zu finden.

Private Widerpruchsbegründungen werden in rund 90 % aller Fälle konsequent abgelehnt!

Die erfahrenen Experten des BWPN stehen Ihnen sehr gern zur Verfügung. Ein Gegengutachten wirkt oft kleine Wunder…versprochen!

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2020-06-22T12:41:04+02:00