Bundesweites Pflegetelefon 0800/611 611 1 (gebührenfrei)

Mit Widerspruch zum gerechten Pflegegrad

Mit Widerspruch zum gerechten Pflegegrad2024-04-05T14:01:00+02:00

Seit 1998 über 90 % Erfolg!

Pflegegrad Widerspruch seit 1998 mit über 90 % Erfolg

“Einen Pflegegrad den unsere unabhängigen Pflegesachverständigen nicht erreichen ist auch nicht gerechtfertigt!”

Seit 1998 über 90 % Erfolg!

“Einen Pflegegrad den unsere unabhängigen Pflegesachverständigen nicht erreichen ist auch nicht gerechtfertigt!”

Mit Widerspruch zum gerechtfertigten Pflegegrad

Die unabhängigen Pflegesachverständigen (w/m) des bundesweiten Pflegenetzwerkes haben seit 1998 viele tausend Widerspruchsverfahren begleitet, bei denen es ausschließlich um die Erreichung gerechtfertigter (hoher) Pflegeleistungen ging.

Bundesweit ist uns keine einzige unabhängige Organisation bekannt, die zentralisiert, auf eine so große Erfahrung aus erfolgreichen Widerspruchs- und Klageverfahren zurückgreifen kann.

Selbstverständlich halten wir die Statistiken unserer Arbeit fest und wunderten uns bisher jedes Jahr aufs Neue, dass über 70 Prozent aller uns vorgelegten Fälle, falsch bewertet wurden und somit durch unsere Unterstützung ein höherer Pflegegrad (früher Pflegestufe) erreicht werden konnte.

Da wir diese Fälle alle übernommen haben und dabei auf eine Erfolgsquote von 90 Prozent stolz sein dürfen, heißt es auch heute noch:

Prüfung und Bewertung eines Pflegegutachtens

Erfahrung und Kompetenz

erreicht höchsten Pflegegrad

Erfolg!

Mit Widerspruch zum höchsten und gerechtfertigten Pflegegrad!

Unsere unabhängigen Pflegesachverständigen bieten keine Rechtsberatung an! Diese erfahrenen Experten prüfen und bewerten die Gutachten des Medizinischen Dienstes (früher: MDK) sowie die Gutachten von MEDICPROOF. Der MD ist der Gutacherdienst der gesetzlichen Pflegeversicherungen und MEDICPROOF ist der Gutachterdienst der privaten Pflegeversicherungen.

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Pflegefachlich korrekte Pflegegutachten
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Pflegefachlich nicht korrekte Pflegegutachten

Allerdings setzen sich nur ca. 7 Prozent aller abgelehnten Pflegebedürftigen durch ein Widerspruchsverfahren zur Wehr. Es scheint fast so, als ob die Pflegekassen diese geringe Zahl der Widersprüche, bei dieser willkürlich anmutenden Anzahl der Ablehnungen, konsequent einplanen.

Einfacher ausgedrückt: Die Pflegekassen haben keine Angst vor den Folgen anzuzweifelnder Gutachten in der oben genannten Größenordnung!

Seit 2017 Pflegegrade!

Unsere unabhängigen Experten sind sich darüber einig, dass sich (leider) nichts geändert hat!

Fast 80 % aller geprüften Pflegegutachten stellen sich als unzureichend heraus. In über 90 % dieser Verfahren erreichen wir mindestens einen Pflegegrad höher.

BWPN Sachverstand

Höchste Pflegegrade

durch Kompetenz und Erfahrung

Jetzt kostenlose und unabhängige Pflegeberatung buchen

Unsere Gegengutachten erreichen seit 1998 in mehr als 90 % höchste Pflegeleistungen!

10 Minuten, die sich lohnen:

Unabhängig und KOstenlos

Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!

Welche Leistungen bringt ein Pflegegrad?

In der nachfolgenden Übersicht geht es allein um den Leistungsumfang bei Auszahlung von Geldleistung (Pflegegeld). Die Tabelle berücksichtigt dazu die monatlichen Leistungen und die jährlich zur Verfügung stehenden Leistungen je Pflegegrad.

Nähere Informationen zu den Sachleistungen und zur Kombinationsleistung finden Sie ebenfalls bei uns.

Erreichter Pflegegrad Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Monatlicher Entlastungsbetrag* 125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR
Monatliches Pflegegeld** EUR 332 EUR 573 EUR 765 EUR 947 EUR
Monatliche Pflegehilfsmittel 40 EUR 40 EUR 40 EUR 40 EUR 40 EUR
Monatliche Tagespflege EUR 689 EUR 1.298 EUR 1.612 EUR 1.995 EUR
Jährliche Verhinderungspflege (bis zu) – EUR 1.612 EUR 1.612 EUR 1.612 EUR 1.612 EUR
Jährliche Kurzzeitpflege (bis zu) – EUR 1.774 EUR 1.774 EUR 1.774 EUR 1.774 EUR
Gesamtanspruch pro Jahr 1.980 EUR 17.618 EUR 20.510 EUR 22.814 EUR 24.998 EUR

 

* Der monatliche Entlastungsbetrag steht zweckgebunden für sogenannte „niedrigschwellige Betreuungsleistungen zur Verfügung und wird nicht ausgezahlt. Der Erstattungsbetrag kann bis ins folgende Kalenderhalbjahr „angespart“ werden, falls dies notwendig ist.

** Pflegegeld steht erst ab einem Pflegegrad 2 zur Verfügung. Daher haben wir den Pflegegrad 1 lediglich zur Veranschaulichung in der Tabelle dargestellt.

Kein Geld der Welt kann Pflegebedürftigkeit erträglicher machen. Aber das Pflegegeld ermöglicht häufig überhaupt erst die notwendige Hilfe durch Angehörige. Daher ist es umso wichtiger, sich gegen falsche Bescheide, mit einem Widerspruch zu wehren und es nicht einfach dabei zu belassen, wie es über 90 Prozent aller abgelehnten Pflegebedürftigen leider machen.

Pflegebedürftige Personen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, erhalten in den meisten Fällen (51,5 %) ausschließlich Pflegegeld ohne dass ein Pflegedienst hinzugezogen wird. Gemäß Statistischen Bundesamt waren Ende 2021 in Deutschland fast 5 Millionen Menschen pflegebedürftig.

Demnach haben 2021 davon 51,5 % ausschließlich Pflegegeld bezogen und 21,1 % wurden allein, oder zusammen mit einer privaten Pflegeperson, zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. 16 % aller Pflegebedürftigen wurden demnach 2021 vollstationär in einem Pflegeheim versorgt. Die rund 565.294 Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 1 haben wir hier nicht berücksichtigt.

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Pflegebedürftige legen Widerspruch ein
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Pflegebedürftige legen keinen Widerspruch ein

Ihr Weg zum gerechtfertigten Pflegegrad

Das bewährte Vorgehen unabhängiger Experten

  1. Ausführliche Erstberatung zur Ermittlung der Erfolgsaussicht!
  2. Prüfung und Bewertung der individuellen Pflegesituation!
  3. Prüfung und Bewertung vorliegender Gutachten und weiterer medizinischer Unterlagen!
  4. Ausführliches Gegengutachten als fachliche Ergänzung zur Widerspruchsbegründung!
  5. Wenn nötig: Fachliche Stellungnahme zur ergänzenden Einreichung beim Widerspruchsausschuss!
  6. Das alles bedeutet für Sie: 90-prozentige Erfolgsaussicht ohne Risiko!

Die Bausteine für Ihren Erfolg

Das heißt bei uns

Mit Widerspruch zum gerechtfertigten Pflegegrad!

Welche Erfahrungen haben andere Menschen mit uns?

Glückliche Menschen

Endlich gerechte Pflegeleistungen

Eva Maria Jüngling-Lehr

Voller Erfolg!

Herzlichen Dank für die kompetente Unterstützung! Nachdem wir uns alleine ca. 1 Jahr mit der Pflegekasse gestritten hatten, haben wir Ihre Hilfe in Anspruch genommen und sind nach nur 8 Wochen erfolgreich daraus hervorgegangen. Sie haben immer kurzfristig und freundlich geantwortet. Mit Ihren Vorlagen wurde unser Widerspruch zur Einstufung für uns ein voller Erfolg! Wir können Ihre Hilfe nur weiterempfehlen!

Yvonne Krupp

Unterstützung 1. Klasse

Ich kann das Bundesweite Pflegenetzwerk nur weiter empfehlen. Grandiose Unterstützung im Umgang mit der Pflegekasse. Vielen Dank an die kompetenten Mitarbeiter, die so bemüht an meinem Erfolg gearbeitet haben !!!!! WELTKLASSE!!!!

Tanja R.

Der Widerspruch war erfolgreich

Meine pflegebedürftige Mutter wurde lediglich in Pflegegrad 1 eingestuft. Das Pflegenetzwerk hat ein sehr umfangreiches und detailliertes Gegengutachten erstellt. Daraufhin kam es zu einer erneuten Begutachtung und der Pflegegrad 2 wurde in vollem Umfang rückwirkend anerkannt. Das Pflegenetzwerk war immer schnell erreichbar und hat sehr schnell gearbeitet. Herzlichen Dank für Ihre tolle Unterstützung.

Kundenmeinungen

BWPN Rezensionen weiblich
Danke für den erfolgreichen Widerspruch

“Wir können uns nur bei Ihnen bedanken. Alles hat reibungslos geklappt.
Dank Ihnen war die Pflegestufe 2 plötzlich kein Problem mehr…..
Machen Sie weiter so.
Viele Grüße aus Gummersbach”


Sabine B., Gummersbach
BWPN Rezensionen weiblich

Erfolgreiche Hilfe beim Widerspruch zur Pflegradeinstufung

“Sehr geehrtes Pflegeteam, ohne Ihre Hilfe und Formulierung des Widerspruches, hätte ich keine ornungsgemäße Einstufung in Pflegegrad 2 geschafft.
Beim 2. Telefonat mit dem MDK wurde der Widerspruch in allen Punkten bestätigt.
Vielen Dank dem gesamten Team.
M. Jacobs”


M. Jacobs, Swisttal
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Totalzufriedenheit

“Ich bin von dem team bundesweites pflegenetzwerk absolut begeistert. alles ist ok – mit sehr viel freundlichkeit und großer sachkenntnis werden zeitnahe abläufe und erledigungen sofort bearbeitet – chapeau”


Wolfgang Nolle, Wilhelmshaven
BWPN Rezensionen weiblich

Erfahrung mit dem Bundesweiten Pflegenetzwerks

“Es war ein langer Weg bis die Einstufung in den Pflegegrad 1 meiner Mutter erfolgte. Die Erstbewertung durch das MDK erfolgte coronabedingt telefonisch und führte, wie zu befürchten war, zunächst zur Ablehnung unseres Antrages.
Mit Hilfe des Bundesweiten Pflegenetzwerkes wurde von den dortigen Mitarbeitern ein Widerspruch formuliert, der zu einer persönlichen Zweitbegutachtung des MDK führte und auch in der Folge zur positiven Einstufung führte. Diesen Widerspruch kann ein mit der Materie nicht Vertrauter nicht so fachlich formulieren wie durch das Pflegenetzwerk geschehen. Ich kann nur empfehlen diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der ständige Austausch über die einzelnen Schritte war sehr hilfreich. Die Freundlichkeit der Mitarbeiter kann ich nur nochmals hervorheben und mich herzlich für die Unterstützung bedanken.”


Gabriele Forstenhäusler, Vaihingen an der Enz
BWPN Rezensionen weiblich
“Ich danke dem bundesweiten Pflegenetzwerk noch einmal für seine großartige Unterstützung. Nachdem ich einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt habe und dieser vom MDK abgelehnt wurde, habe ich mit Hilfe des bundesweiten Pflegenetzwerkes Einspruch eingelegt. Dank Herrn Greitschus und Deiner fachlichen Kompetenz habe ich letztendlich Pflegegrad 3 erhalten. Vielen Dank!”
S. S., Düsseldorf
BWPN Rezensionen weiblich

Hilfe zur Pflegegrad-Einstufung

“BWPN hat mir erfolgreich dabei geholfen, vor dem Sozialgericht Köln von der DKV Pflegeversicherung einen höheren Pflegegrad für meine 89jährige Mutter zu erwirken.”


Heike P., Kappeln
BWPN Rezensionen weiblich

Es lohnt sich!

“Ich habe hier äußerst kompetente und schnelle Hilfe erhalten. Mein Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades wurde zunächst komplett abgelehnt. Mit dem BWPN legte ich Widerspruch ein und habe jetzt Pflegrad 2. Absolut empfehlenswert!”


Monika P., Kappeln
BWPN Rezensionen maennlich

Verhinderungspflege

“Hallo ihr Lieben,
ich bin sehr zufrieden über die Geduld und immer wieder die aufmunternden Worte der Mitarbeiter, am Ball zu bleiben.
Letztendlich hat alles geklappt und icg werde diesen Service wieder nutzen.
Kann es nur jedem empfehlen, denn alleine schafft man das nicht.

Mit großem Respekt verbleibe ich….”


André S., Wilhelmshaven
BWPN Rezensionen weiblich
Erreichen des Pflegegrad 2

“Ich habe mich an das Pflegenetzwerk gewandt weil ich keine Ahnung hatte wie ich den Antrag eines Pflegegrades bei der Krankenkasse stellen kann.
Beim Ausfüllen wurde mir geholfen und ich bekam im Februar 2020 nach der Beurteilung des MDK die Stufe 1. Worauf ich mit Hilfe des Pflegenetzwerks Einspruch einlegte. Daraufhin fand eine 2. Beurteilung durch den MDK der Krankenkasse statt. Diese ging bei der Krankenkasse angeblich verloren. Somit kam zum 3. Mal eine Prüfung zu stande. Und endlich im November 2020 bekam ich den Pflegegrad 2 bestätigt, rückwirkend ab Februar 2020.
Ein Lob an das Bundesweite Pflegenetzwerk was mich die ganze Zeit beraten hat, Telefonisch und Schriftlich. DANKE, DANKE”


E. M., Helsa
BWPN Rezensionen weiblich

Bundesweites Pflegenetzwerk ist spitze!

“Liebes Pflegenetzwerk-Team,
ein halbes Jahr haben Sie uns professionell und persönlich bei unseren Widersprüchen zur Anerkennung des Pflegegrads 2 zur Seite gestanden – mit Erfolg! Endlich wurde der PG 2 anerkannt.

Ohne Ihre perfekte Hilfe hätten wir das nie geschafft! Wir sind Ihnen sehr, sehr dankbar und werden Sie jedem weiterempfehlen, der/die in einer ähnlichen Situation ist.

Unseren herzlichsten Dank!”


C. K., Schloß Holte-Stukenbrock
BWPN Rezensionen weiblich

Erfolg bei Widerspruch bei zurückgestuftem Pflegegrad

“Leider wurde ich bei einer Nachbegutachtung seitens des MDK von der Pflegekasse von Pflegegrad 2 in Pflegegrad 1 zurückgestuft.
Ich wandte mich an das Bundesweite Pflegenetzwerk mit der Bitte um Hilfe. Dieses kümmerte sich umgehend um mein Anliegen und half mir dabei, alle juristischen Vorgaben einzuhalten (bereits formulierte Vorlagen zum Verschicken an die Pflegekasse). So wurde ich von Anfang an sehr gut betreut. Auch der persönliche Kontakt war sehr freundlich und zuvorkommend. Anhand von dem hieb-und stichfesten formulierten Gegengutachten seitens des BWPN konnte ich mich sehr gut auf das Gespräch mit dem MDK vorbereiten und so hatte der Widerspruch Erfolg. Ich bin sicher, dass ich es als Laie sicher nicht geschafft hätte. Deshalb vielen Dank!”


M. J., Schloß Holte-Stukenbrock
BWPN Rezensionen maennlich
Widerspruch auf Pflegegrad

“Vielen Dank für die nette Beratung. Gerade in Coronazeiten ist es schwer, entsprechende Hilfe zu bekommen, wenn man vor neuen Problemen steht.
Ich kann nur allen empfehlen das Team des Pflegenetzwerkes in Anspruch zu nehmen, denn als Normalbürger fehlen einem doch die entsprechenden Kenntnisse.”


André C., Berlin

Häufige Fragen (FAQ) zum Pflegegrad durch Widerspruch

Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch?2023-10-20T17:28:31+02:00

Ein Widerspruch gegen den Bescheid einer Pflegekasse muss innerhalb eines Monats bei der Pflegekasse vorliegen. Dazu reicht es zunächst aus fristwahrenden Widerspruch einzulegen und darauf hinzuweisen, dass eine fachliche Widerspruchsbegründung nachgereicht wird.

Dabei ist in der Praxis das Datum des Bescheids der Pflegekasse maßgeblich. Es ist weniger relevant wann der Bescheid bei Ihnen zugestellt wurde.

Die Postlaufzeit liegt streng genommen also nicht etwa in der Verantwortung der Pflegekasse!

Kümmern Sie sich so zeitnah wie möglich um eine unabhängige pflegefachliche Beratung und rufen Sie am besten umgehend unter 0800/611 611 1 die Experten des bundesweiten Pflegenetzwerkes an. Kosten entstehend Ihnen durch ein solches Telefonat nicht! Alternativ sichern Sie sich einen der begehrten Termine:

Kann es mir passieren, dass im Widerspruchsverfahren der gleiche Gutachter nochmal kommt?2023-10-20T17:14:22+02:00

Nein.

Wenn es im Widerspruchsverfahren zu einer erneuten Begutachtung im Hausbesuch kommt, haben Sie das Recht, dass ein anderer Gutachter (w/m) kommt. Es darf nicht der/die gleiche Gutachter(in) sein wie in der Erstbegutachtung des gleichen Verfahrens.

Es muss ein anderer Gutachter (w/m) im Widerspruchsverfahren die Begutachtung durchführen!

Meldet sich ein Gutachter (w/m) bei Ihnen an, mit dem Sie früher bereits negative Erfahrungen gemacht haben, raten wir Ihnen, diesen wegen Befangenheit abzulehnen und um einen anderen Gutachter zu bitten.

Muss die Widerspruchsbegründung auch innerhalb eines Monats bei der Pflegekasse eingehen?2023-10-20T17:15:36+02:00

Nein.

Die Begründung darf später nachgereicht werden. Innerhalb der Monatsfrist reicht es, formlos zu widersprechen und die folgende Begründung anzukündigen.

Wenn alles korrekt bei der Pflegekasse abwickelt wird (das ist leider nicht immer der Fall) erhalten Sie nach Eingang des formlose Widerspruchs eine Eingangsbestätigung. In dieser Eingangsbestätigung teilt die Pflegekasse meistens eine Frist mit. Bis zum genannten Datum erwartet die Pflegekasse dann die entsprechende Begründung.

Die genannte Frist sollte eingehalten werden, kann aber jederzeit verlängert werden!

Grundsätzlich ist es, im eigenen Interesse, sinnvoll ein Widerspruchsverfahren möglichst schnell zu bearbeiten. Sollten Sie aber die genannte Frist überhaupt nicht einhalten können, ist jederzeit eine Fristverlängerung bei der Pflegekasse möglich.

Reicht es, in der Widerspruchsbegründung die Punkte aufzuführen, die der Gutachter übersehen oder falsch dokumentiert hat?2023-10-20T17:08:31+02:00

Nein!

Wurde Ihr Pflegegrad abgelehnt oder zu gering eingestuft und Sie legen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse ein, führt eine reine Gegendarstellung in der Praxis eher nicht zum Ziel!

Um mit einem Widerspruch gegen das MD-Gutachen, bzw. gegen den Bescheid der Pflegekasse, Erfolg zu haben, ist es notwendig Argumente zu liefern, die sich auf das „Neue Begutachtungsassessment (NBA)“ berufen. Das ist eine Arbeit für Pflegesachverständige, die sich mit diesen Regeln auskennen.

Geben Sie nicht mit dem Bescheid der Pflegekasse zufrieden!
Die Pflegekasse setzt mir zur Einreichung der Widerspruchsbegründung eine Frist. Muss ich diese einhalten?2023-10-20T17:12:37+02:00

Die Frist der Pflegekasse ist, anders als die Einhaltung der Monatsfrist nach dem Bescheid, rechtlich nicht so bindend. Aber eine solche Frist sollte nicht kommentarlos übergangen werden. Empfehlenswert ist es in solchen Fällen, die Pflegekasse schriftliche um Fristverlängerung zu ersuchen.

Bedenken Sie aber, dass der Hilfebedarf zu einem späteren Zeitpunkt schwerer rückwirkend nachgewiesen werden kann und es daher immer sinnvoll ist, sich für die Begründung nicht zu viel Zeit zu lassen.

Darüber hinaus sollte es in Ihrem eigenen Interesse liegen, dass Verfahren nicht unnötig hinauszuzögern. Aus diesem Grund erstellen unsere Sachverständigen seit 1998 ihre Gegengutachten ausgesprochen schnell und zuverlässig.

Darf die Pflegekasse eine ausführliche Widerspruchsbegründung fordern?2023-09-27T10:00:48+02:00

Diese Frage wurde uns heute erneut am bundesweiten Pflegetelefon gestellt. Als erfahrene Experten sind wir jedes Mal ein wenig verstört, wenn wir die Frage hören. Die Antwort lautet:

Selbstverständlich darf die Pflegekasse eine ausführliche Widerspruchsbegründung fordern!

Warum darf die Pflegekasse eine ausführliche Widerspruchsbegründung fordern?

Die Frage sollte nicht lauten „darf die Pflegekasse eine ausführliche Widerspruchsbegründung fordern?„, die Frage müsste lauten „wird die Pflegekasse eine ausführliche Widerspruchsbegründung fordern?„.

Auch im heutigen Fall hatten wir eine resolute Tochter einer pflegebedürftigen Mutter in der Beratung, die im Vorfeld bereits selbst eine Widerspruchsbegründung verfasst hatte. Die Pflegekasse hat daraufhin eine ausführliche Widerspruchsbegründung gefordert.

Da hat die Tochter Glück gehabt!

Normalerweise würde die Pflegekasse die (nicht ausreichende) Widerspruchsbegründung zum Anlass nehmen, den Widerspruch nach Aktenlage, also ohne Begutachtung, abzulehnen. Das Recht hat die Pflegekasse!

Bereits aus der Frage selbst lässt sich bedauerlicherweise ableiten, dass die Mutter kaum eine ernstzunehmende Chance hat, gerechtfertigte Leistungen der Pflegeversicherung zu erreichen. Ohne fachliche und unabhängige Unterstützung eines Sachverständigen der Pflege (w/m) sind die Chancen einfach zu gering.


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Unser Versprechen

    • Kostenlos
    • Unabhängig
    • Kompetenz
    • Erfahrung

Seit 1998 | Unabhängig | 98 % zufriedene Menschen


Wie muss ich den Widerspruch bei der Pflegekasse einreichen?2023-10-20T17:22:39+02:00

Grundsätzlich haben Sie die drei nachfolgenden Möglichkeiten einen Widerspruch gegen den Bescheid einer Pflegekasse einzureichen.

  • Schriftlich auf dem Postweg (per Einschreiben)
  • Schriftlich per Telefax
  • Zur Niederschrift (diktieren) in einer Geschäftsstelle Ihrer Pflegekasse

Wir empfehlen die Schriftform auf dem Postweg und per Einschreiben-Einwurf. Damit haben Sie einen schriftlichen Nachweis über die fristgerechte Zustellung.

Für welchen Weg Sie sich auch immer entscheiden, denken Sie unbedingt an die Einhaltung der Monatsfrist!

Selbst unsere erfahrenen Experten können, in dem Verfahren, nicht mehr helfen, wenn die Monatsfrist verstrichen ist!

Der Versand eines Widerspruchs per E-Mail ist zwar generell möglich, aber definitiv nicht zu empfehlen!

Warum kein Neuantrag anstelle eines Widerspruchs, um einen Pflegegrad zu erreichen?2023-10-20T17:53:22+02:00

Bedauerlicherweise haben die Mitarbeiter(innen) bis heute nicht damit aufgehört, diesen unsinnigen Rat zu erteilen. Die Pflegestützpunkte, übrigens von den Pflegeversicherungen finanziert, raten es auch auasgesprochen oft und selbst im Internet ist es nachzulesen:

Stellen Sie lieber einen neuen Antrag, statt Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einzulegen.

Die falschen Argumente sind immer gleich:

Es dauert viel zu lange! Es macht keinen Sinn! Es ist zu kompliziert! Man braucht einen teuremn Anwalt! usw. usw.

Alles absoluter nicht praxisgerecht und unsinnig!

Warum sollte der gleiche Gutachterdienst, sehr wahrscheinlich sogar der gleiche Gutachter/die gleiche Gutachterin, wenige Tage, Wochen oder Monate nach dem letzten Gutachten die eigene fachliche Meinung ändern? Sich selbst ein Armutszeugnis ausstellen?

Wenn die pflegebedürftige Person in der Zwischenzeit, mit Verlaub, nicht gerade die Kellertreppe hinuntergefallen ist, bleibt es nach einem Neuantrag beim gleichen Ergebnis.

Ein Widerspruchsverfahren, mit einer fachlichen überzeugenden Argumentation, hingegen erzeugt Druck und eröffnet die Möglichkeit, dass ein weiterer Gutachter (w/m) sich mit dem Vorgang befassen muss!

 

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Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!

Unsere Kernkompetenzen

Pflegegrad beantragen

Wir helfen Ihnen kostenlos beim Antrag auf einen Pflegegrad und geben Ihnen Tipps für die Begutachtung!

Pflegegrad höherstufen

Unsere Experten unterstützen Sie mit pflegefachlichem Sachverstand bei der Höherstufung des Pflegegrades!

Pflegegrad Widerspruch

Unabhängige Sachverständige erreichen mit fundierten Gegengutachten den höchst möglichen Pflegegrad im Widerspruch!

Kann ich selbst den Widerspruch begründen oder soll ich besser anwaltliche Unterstützung beanspruchen?2023-10-20T17:02:46+02:00

Selbst den Widerspruch begründen oder anwaltliche Unterstützung beanspruchen

Selbst einen Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid der Pflegekasse zu begründen empfiehlt sich nicht, denn die fachliche Argumentation ist der Schlüssel zum Erfolg. Es geht nicht um die, meist sehr emotionale, Darstellung der persönlichen Lebens- und Pflegeumstände.

Der Grund für einen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse ist immer gleich. Sie sind mit dem Ergebnis nicht einverstanden!

Aber wie kommt denn die Pflegekasse überhaupt auf das Ergebnis?

Dem Bescheid der Pflegekasse liegt immer und ausschließlich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD), bzw.bei privat Versicherten von MEDICPROOF, zu Grunde. Daher muss sich die Widerspsuchsbegründung auch unbedingt gegen das Gutachten richten und nicht gegen den Bescheid der Pflegekasse. Formal schon, aber nicht in der fachlichen Begründung/Argumentation.

Aus diesem Grund empfehlen Experten auch die Unterstützung unabhängiger Sachverständiger (w/m) und nicht die einer Anwältin/eines Anwalts.

In einem solchen Fall macht es wenig Sinn rein juristisch gegen den Bescheid der Pflegeversicherung vorzugehen, weil es hier weniger um Recht- und Gesetz geht.

Es geht um die fachliche Kenntnis und Erfahrung im pflegefachlichen Bereich sowie der 100-prozentigen Kenntnis der Begutachtungs-Richtlinien zur Bewertung von Pflegebedürftigkeit in der aktuellsten Fassung (NBA).

Es zählen ausschließlich pflegefachliche Argumente

Die spätere Entscheidung über den Erfolg oder Misserfolg eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens nach Ablehnung eines Pflegegrades wird normalerweise durch Sachverständige (w/m), respektive Gutachter(innen), im Bereich der Pflege getroffen.

Daher muss die Argumentation der Widerspruchs- oder Klagebegründung auch in der jeweiligen Fachsprache inkl. aller Regelungen und Fachbegriffe, Module, Zeiten, Angeban, etc. vorliegen.

Eine private Argumentation überzeugt in weniger als 10 % aller Verfahren.

Wie lang ist die Bearbeitungszeit nach einem Pflegegrad-Widerspruch?2023-10-20T17:06:01+02:00

Regelmäßig informieren uns Pflegebedürftige darüber, dass Mitarbeiter(innen) der zuständigen Pflegekassen teilweise haarsträubende Bearbeitungszeiten nennen, wenn es um einen Pflegegrad-Widerspruch geht. Selbstverständlich wird dabei nicht vergessen eine Empfehlung auszusprechen „lieber den Widerspruch zurücknehmen und einen neuen Antrag stellen„.

Ein Neuantrag ist anstelle eines Widerspruchs keine Lösung!

In der Praxis vergehen nach Einreichung der Gegengutachten unserer unabhängiger Sachverständigen (w/m), im Rahmen vorgerichtlicher Widerspruchsverfahren, durchschnittlich sechs Wochen bis zum Widerspruchsbescheid der Pflegekasse.

Selbstverständlich gibt es auch Widerspruchsverfahren gegen einen Bescheid, oder besser gegen das Gutachten, der Pflegekassen, die mehr Zeit beanspruchen. Aber es gibt auch Verfahren, in denen bereits nach vier Wochen der entsprechende Bescheid vorliegt.

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Stellungnahme zu längeren Bearbeitungszeiten der Pflegekassen

Einleitung zum besseren Verständnis

Die Pflegeversicherung wurde in Deutschland im Jahr 1995 eingeführt/etabliert. Die unabhängige Unterstützung der Sachverständigen des bundesweiten Pflegenetzwerks (BWPN) gibt es seit 1998. Wir dürfen also behaupten auf die Erfahrung „der ersten Stunden“ zurückgreifen zu können. Diese Erkenntnis ist insofern relevant, weil wir das Verhalten der Pflegeversicherung, und somit das Verhalten in verschiedenen Regionen, ja sogar einzelner Sachbearbeiter, seit Jahren kennenlernen durften und auch zukünftig beobachten werden.

Unsere persönliche Erfahrung zu längeren Bearbeitungszeiten

Eines haben ALLE Verfahren, die in all den Jahren länger als sechs Wochen (nach Einreichung einer stichhaltigen Argumentation) benötigt haben gemeinsam:

Es handelt sich um besonders willkürliches Verhalten!

Im Grunde genommen konnten wir in keinem einzigen dieser Verfahren einen ernsthaft nachvollziehbaren Grund für eine übermäßige Bearbeitungszeit erkennen. Ganz selten, z. B. in der Ferienzeit oder ggf. zur Weihnachtszeit, können mal 1-2 Wochen mehr vergehen, die sich natürlich erklären lassen.

In allen anderen Fällen handelt es sich um eine Art „Verschleppung“, die bis auf die Sachbearbeiterebene herunter geht.

Es gehört also schon eine ganze Menge Selbstverstrauen dazu, wenn die Mitarbeiter(innen) der Pflegekassen aufgrund dieser „verschleppten“ Fälle, eine so unnötig verlängerte Bearbeitungszeit nutzen, um Betroffene von einem Widerspruch gegen einen Pflegegrad abzuhalten.

Das Ganze nennt sich dann Pflegeberatung?!

Unsere Kernkompetenzen

Pflegegrad beantragen

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Pflegegrad höherstufen

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Pflegegrad Widerspruch

Unabhängige Sachverständige erreichen mit fundierten Gegengutachten den höchst möglichen Pflegegrad im Widerspruch!

Wird das Pflegegrad nach Widerspruch nachgezahlt?2023-10-20T17:04:08+02:00

Nach einem erfolgreichen Widerspruch zur Erreichung eines gerechtfertigten Pflegegrades muss die Pflegekasse das Pflegegeld für den rückwirkenden Zeitraum nachzahlen!

Typisches Beispiel aus der täglichen Praxis unserer unabhängigen Sachverständigen:

03.2021: Antrag auf Pflegeleistungen durch pflegende Angehörige
04.2021: Bescheid der Pflegekasse mit dem Pflegegrad 2
05.2021: Kontakt zum bundesweiten Pflegenetzwerk (BWPN)
05.2021: Widerspruch mit dem Gegengutachten des Sachverstädnigen vom BWPN per Einschreiben an die Pflegekasse verschickt
07.2021: Widerspruchsbegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
08.2021: Neuer Bescheid der Pflegekasse. Durch das Gegengutachten des BWPN wurde Pflegegrad 3 erreicht.

Nachzahlung der Pflegekasse am 10.08.2021 auf dem Konto der pflegebedürftigen Person: 1.374 EUR.

Noch deutlicher fällt die Nachzahlung nach Klageverfahren ins Gewicht. Viele unserer Klienten haben in den letzten 25 Jahren auch gern mal über 20.000 EUR Nachzahlung erhalten.

Warum werden die meisten privaten Widersprüche abgelehnt?2023-10-20T17:20:34+02:00

Es stimmt! Nur rund 10 % aller privat formulierten … oder besser angefertigten … Widerspruchsbegründungen führen zu einem negativen Abhilfebscheid der Pflegekasse. In den meisten Fällen werden diese Widerspruchsverfahren sogar ohne neue Begutachtung, also nach Aktenlage, abgelehnt.

Warum werden fast alle privat formulierten Widersprüche abgelehnt?

Privatpersonen argumentieren nicht gemäß etwaiger Regeln und halten sich dabei an das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Privatpersonen formulieren fast immer emotional, beschreiben mit viel Fleiß und Mühe den hohen Aufwand der täglichen Pflege.

Der Leser des Widerspruchs ist allerdings kein sentimentaler Mensch, sondern ein gestandener und im Normalfall sachlogisch denkender Gutachter (w/m) des Medizinischen Dienstes (MD). Ein solcher Gutachter (w/m) interessiert sich nicht für die täglichen Probleme pflegebedürftiger Menschen und noch weniger Relevanz haben die Probleme der pflegendenen Angehörigen.

Schon aus rein beruflichen Gründen überzeugen einen solchen Gutachter (w/m) ausschließlich sachliche und fachliche Argumente, die sich zu dem auch noch auf das NBA stützen.

Erst selbst versuchen und dann fachliche Hilfe beanspruchen?2023-10-20T17:30:50+02:00

Grundsätzlich ist diese Vorgehensweise durchaus möglich, denn nach einem erfolglosen „Versuch“ bleibt ja noch der Widerspruchsausschuss und selbst danach können Profis noch das Klageverfahren begleiten.

Allerdings kostet jede einzelne Instanz eben auch Zeit. Darüber hinaus ist die Erfolgsaussicht zu Beginn (Anhörungsverfahren) für erfahrene Sachverständige (w/m) am höchsten. Das hat rein formale Gründe und hat nichts mit der Qualität der Arbeit unserer unabhängigen Sachverständigen (w/m) zu tun.

Statistisch sind nur rund 10 % aller privat formulierten Widerspruchsbegründungen erfolgreich. Wegen einer solch geringen Aussicht sollten Sie nicht die dringend notwendigen Leistungen der Pflegekasse aufs Spiel setzen und immer sofort nach Vorliegen eines entsprechenden Bescheids fachliche Hilfe beanspruchen!

Kann ich den Bericht eines Pflegegrad-Online-Rechners als Begründung einreichen?2023-10-20T17:37:12+02:00

Zugegeben ist das eine verlockende Idee:

Einen Kaffee holen, ein paar Minuten den Pflegegradrechner einer Internetseite mit Angaben füttern, Bericht herunterladen und unterzeichnet als Widerspruchsbegründung an die Pflegekasse schicken. Die werden schon sehen, was die davon haben…

Das ist selbstverständlich aus fachlicher Sicht absolut nicht zu empfehlen und wird ganz sicher keinen Gutachter (w/m) des MD oder MEDICPROOF zum Einlenken bewegen!

Riskieren Sie nicht Ihre Möglichkeiten auf gerechte Leistungen durch unsinnige Versprechen aus dem Internet!

Mit der Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 ist auch die Anzahl der Websites mit Informationen zu diesem Thema angestiegen. Viele dieser Websitebetreiber nutzen u. a. den Begriff „Pflegegradrechner“, um zunächst potenzielle Interessenten für eigene Dienstleistungen, dazu zu bewegen die eigene Website zu besuchen.

Leider suggieren alle Websitebetreiber langjährige Erfahrung und Kompetenz im Pflegebereich. Auf einige wenige Organisationen trifft dies auch durchaus zu. Die meisten der Anbieter kann, schon aus altersgründen, definitiv nicht auf langjährige Erfahrung zurückgreifen. Da nützt auch die, immer wieder gern erwähnte, pflegebedürftige Grossmutter aus der Kindheit nichts.

Pflegebedürftige und pflegende Angehörige benötigen in besonderen Lebenssituationen aber dringend fremde Hilfe und klammern sich dabei gern mal an den viel zitierten Strohhalm.

Die angebotenenen Pflegegradrechner sind kostenlos, erscheinen zeitgemäß und sind sehr einfach und recht zügig zu bedienen. All das verführt geradezu den fertigen Bericht einfach an die Pflegekasse zu senden und denen dadurch mal „klar zu zeigen“ wie schlimm die Pflegesituation tatsächlich ist…

Das klingt wirklich verlockend, ist in der Praxis allerdings generell ohne jegliche sachliche Überzeugungskraft!

Wer hilft bei Ablehnung Pflegegrad?2023-10-09T09:02:18+02:00

Pflegefachliche Unterstützung nach Ablehung Pflegegrad

Hat die Pflegekasse die Einstufung in einen gerechtfertigten Pflegegrad abgelehnt oder zu gering bewilligt, liegt es immer und ausschließlich an dem zugrunde liegenden Gutachten eines der Gutachterdienste der Pflegeversicherungen.

In einem solchen Fall macht es keinen Sinn rein juristisch dagegen vorzugehen, weil es hier weniger um Recht- und Gesetz geht.

Es geht um die fachliche Kenntnis und Erfahrung im pflegefachlichen Bereich sowie der 100-prozentigen Kenntnis der Begutachtungs-Richtlinien zur Bewertung von Pflegebedürftigkeit in der aktuellsten Fassung (NBA).

Es zählen ausschließlich pflegefachliche Argumente!

Die spätere Entscheidung über den Erfolg oder Misserfolg eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens nach Ablehnung eines Pflegegrades wird normalerweise durch Sachverständige (w/m), respektive Gutachter(innen), im Bereich der Pflege getroffen.

Daher muss die Argumentation der Widerspruchs- oder Klagebegründung auch in der jeweiligen Fachsprache inkl. aller Regelungen und Fachbegriffe, Module, Zeiten, Angeban, etc. vorliegen.

Eine private Argumentation überzeugt in weniger als 10 % aller Verfahren.

Reicht ein formloser Widerspruch?2023-10-20T17:38:44+02:00

Die Antwort lautet eindeutig: NIEMALS!

In den letzten Jahren hat die Annahme zugenommen, dass ein einfacher Widerspruch ohne weitere Begründung ausreicht und dann „muss“ ein neuer Gutachter (w/m) kommen.

In erster Linie liegt diese gefährliche Fehleinschätzung vermutlich an der inzwischen großen Anzahl Interenetseiten mit Pflegegradrechnern und teilweise nicht praxisgerechten Empfehlungen.

Das ist absoluter Unsinn!

Eine solche Vorgehensweise führt mit einer über 90-prozentigen Wahrscheinlichkeit zu einer Ablehnung nach Aktenlage! Bitte nutzen Sie gern eines unserer kostenlosen Formulare und beachten Sie die Monatsfrist. Danach muss aber eine, im besten Fall fachlich fundierte, Begründung…oder noch besser ein fachliches Gegengutachten…nachfolgen -> und zwar immer!

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