Mit Widerspruch zum gerechtfertigten Pflegegrad
Die unabhängigen Pflegesachverständigen (w/m) des bundesweiten Pflegenetzwerkes haben seit 1998 einige tausend Widerspruchsverfahren begleitet, bei denen es ausschließlich um die Erreichung gerechtfertigter Pflegeleistungen ging.
Bundesweit ist uns keine einzige unabhängige Organisation bekannt, die zentralisiert, auf eine so große Erfahrung aus erfolgreichen Widerspruchs- und Klageverfahren zurückgreifen kann.
Selbstverständlich halten wir die Statistiken unserer Arbeit fest und wunderten uns bisher jedes Jahr aufs Neue, dass über 70 Prozent aller uns vorgelegten Fälle, falsch bewertet wurden und somit durch unsere Unterstützung ein anderer Pflegegrad (früher Pflegestufe) erreicht werden konnte.
Da wir diese Fälle alle übernommen haben und dabei auf eine Erfolgsquote von 90 Prozent stolz sein dürfen, heißt es auch heute noch:

Erfahrung und Kompetenz
erreicht höchsten Pflegegrad
Erfolg!
Mit Widerspruch zum gerechtfertigten Pflegegrad!
Unsere unabhängigen Pflegesachverständigen bieten keine Rechtsberatung an! Diese erfahrenen Experten prüfen und bewerten die Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) sowie die Gutachten von MEDICPROOF.
Allerdings setzen sich nur ca. 7 Prozent aller abgelehnten Pflegebedürftigen durch ein Widerspruchsverfahren zur Wehr. Es scheint fast so, als ob die Pflegekassen diese geringe Zahl der Widersprüche, bei dieser willkürlich anmutenden Anzahl der Ablehnungen konsequent einplanen.
Welche Leistungen bringt ein Pflegegrad?
In der nachfolgenden Übersicht geht es allein um den Leistungsumfang bei Auszahlung von Geldleistung (Pflegegeld). Die Tabelle berücksichtigt dazu die monatlichen Leistungen und die jährlich zur Verfügung stehenden Leistungen je Pflegegrad.
Nähere Informationen zu den Sachleistungen und zur Kombinationsleistung finden Sie ebenfalls bei uns.
Erreichter Pflegegrad | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Monatlicher Entlastungsbetrag* | 125 EUR | 125 EUR | 125 EUR | 125 EUR | 125 EUR |
Monatliches Pflegegeld** | – EUR | 316 EUR | 545 EUR | 728 EUR | 901 EUR |
Monatliche Pflegehilfsmittel | 40 EUR | 40 EUR | 40 EUR | 40 EUR | 40 EUR |
Monatliche Tagespflege | – EUR | 689 EUR | 1.298 EUR | 1.612 EUR | 1.995 EUR |
Jährliche Verhinderungspflege (bis zu) | – EUR | 1.612 EUR | 1.612 EUR | 1.612 EUR | 1.612 EUR |
Jährliche Kurzzeitpflege (bis zu) | – EUR | 1.612 EUR | 1.612 EUR | 1.612 EUR | 1.612 EUR |
Gesamtanspruch pro Jahr | 1.980 EUR | 17.265 EUR | 27.320 EUR | 33.284 EUR | 39.956 EUR |
* Der monatliche Entlastungsbetrag steht zweckgebunden für sogenannte „niedrigschwellige Betreuungsleistungen zur Verfügung und wird nicht ausgezahlt. Der Erstattungsbetrag kann bis ins folgende Kalenderhalbjahr „angespart“ werden, falls dies notwendig ist.
** Pflegegeld steht erst ab einem Pflegegrad 2 zur Verfügung. Daher haben wir den Pflegegrad 1 lediglich zur Veranschaulichung in der Tabelle dargestellt.
Kein Geld der Welt kann Pflegebedürftigkeit erträglicher machen. Aber das Pflegegeld ermöglicht häufig überhaupt erst die notwendige Hilfe durch Angehörige. Daher ist es umso wichtiger, sich gegen falsche Bescheide, mit einem Widerspruch zu wehren und es nicht einfach dabei zu belassen, wie es über 90 Prozent aller abgelehnten Pflegebedürftigen leider machen.
Pflegebedürftige Personen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, erhalten in den meisten Fällen (67,26 %) ausschließlich Pflegegeld ohne dass ein Pflegedienst hinzugezogen wird. Gemäß Pflegereport 2018 waren Ende 2015 in Deutschland 3,04 Millionen Menschen pflegebedürftig.
Im Jahr 2015 haben davon 49,5 % ausschließlich Pflegegeld, 24,1 % haben einen Pflegedienst beauftragt und 26,4 % wurden vollstationär in einem Pflegeheim versorgt.
Ihr Weg zum gerechtfertigten Pflegegrad
Das bewährte Vorgehen unabhängiger Experten
- Ausführliche Erstberatung zur Ermittlung der Erfolgsaussicht!
- Prüfung und Bewertung der individuellen Pflegesituation!
- Prüfung und Bewertung vorliegender Gutachten und weiterer medizinischer Unterlagen!
- Ausführliches Gegengutachten als fachliche Ergänzung zur Widerspruchsbegründung!
- Wenn nötig: Fachliche Stellungnahme zur ergänzenden Einreichung beim Widerspruchsausschuss!
- Das alles bedeutet für Sie: 90-prozentige Erfolgsaussicht ohne Risiko!
Die Bausteine für Ihren Erfolg
Ausführliche Erstberatung
In der Erstberatung wird Ihnen ausführlich unsere bewährte Methode erklärt und es wird bereits eine erste Meinung zur Erfolgsaussicht geäußert.
Nach dieser Beratung erhalten Sie alle besprochenen Inhalte in Schriftform. Somit können Sie sich alles genannte in Ruhe durchlesen und ausführlich mit Ihrer Familie besprechen.
Prüfung und Bewertung
Ein unabhängiger Pflegesachverständiger (w/m) prüft Ihr Pflegegutachten und bei Bedarf weitere Unterlagen.
Dann bewertet er, unter Berücksichtigung des NBA, Ihre persönliche Pflegesituation.
Es folgt ein ausführliches Gespräch mit Ihnen und/oder Ihren Pflegepersonen.
Falls notwendig wird die Pflegefachkraft eines involvierten Pflegedienstes oder alternativ die Pflegedienst- oder Heimleitung eines eventuellen Pflegeheimes ebenfalls befragt.
In über 70 Prozent aller Fälle führt dieser aufwendige Prozess zu einer Übernahme des Falls und somit zum Gegengutachten (Fachliche Ergänzung zur Widerspruchsbegründung).
Ihr Widerspruchsverfahren
Der Pflegesachverständige (w/m) kann sich endlich an seine eigentliche und recht aufwendige Arbeit machen.
Er erstellt ein pflegefachliches Gegengutachten!
Darin argumentieren unsere Pflegesachverständigen entsprechend des Neuen Begutachtungsassessments (NBA)!
Im Rahmen Ihres Widerspruchverfahrens reichen Sie das Gegegengutachten ergänzend bei der Pflegekasse ein und haben damit eine 90-prozentige Erfolgsaussicht.
Stellungnahme zur Vorlage beim Widerspruchsausschuss
Wenn es im Anhörungs-/Widerspruchsverfahren einmal nicht gleich klappt, ist noch lange nichts verloren.
Unsere Pflegesachverständigen (w/m) geben nicht auf und kennen sich auch hier bestens aus.
Sie erstellen eine spezielle und fachgerechte Stellungnahme zur ergänzenden Einreichung beim Widerspruchsausschuss.
Das heißt bei uns
Mit Widerspruch zum gerechtfertigten Pflegegrad!
Welche Erfahrungen haben andere Menschen mit uns?
GLÜCKLICHE MENSCHEN
Endlich gerechte Pflegeleistungen
Eva Maria Jüngling-Lehr
Voller Erfolg!
Herzlichen Dank für die kompetente Unterstützung! Nachdem wir uns alleine ca. 1 Jahr mit der Pflegekasse gestritten hatten, haben wir Ihre Hilfe in Anspruch genommen und sind nach nur 8 Wochen erfolgreich daraus hervorgegangen. Sie haben immer kurzfristig und freundlich geantwortet. Mit Ihren Vorlagen wurde unser Widerspruch zur Einstufung für uns ein voller Erfolg! Wir können Ihre Hilfe nur weiterempfehlen!
Yvonne Krupp
Unterstützung 1. Klasse
Ich kann das Bundesweite Pflegenetzwerk nur weiter empfehlen. Grandiose Unterstützung im Umgang mit der Pflegekasse. Vielen Dank an die kompetenten Mitarbeiter, die so bemüht an meinem Erfolg gearbeitet haben !!!!! WELTKLASSE!!!!
Tanja R.
Der Widerspruch war erfolgreich
Meine pflegebedürftige Mutter wurde lediglich in Pflegegrad 1 eingestuft. Das Pflegenetzwerk hat ein sehr umfangreiches und detailliertes Gegengutachten erstellt. Daraufhin kam es zu einer erneuten Begutachtung und der Pflegegrad 2 wurde in vollem Umfang rückwirkend anerkannt. Das Pflegenetzwerk war immer schnell erreichbar und hat sehr schnell gearbeitet. Herzlichen Dank für Ihre tolle Unterstützung.
Aktuelle Kundenmeinungen
Ein ganz großes Dankeschön für die Unterstützung!
Wenn man einer fremden Person gegenübersitzt, begutachtet wird und über sensible Bereiche Auskünfte erteilen soll, gerade jemand mit Depression verspürt in unbekannten Situationen noch mehr Unsicherheit, als sonst.
Deswegen nach Pflegegradablehnung sind wir sehr froh, uns an Bundesweites Pflegenetzwerk gewendet zu haben. Insbesondere mit dem Gegengutachten hat uns Herr Greitschus sehr geholfen.
Mit der Unterstützung des Bundesweiten Pflegenetzwerk hatten wir eine wirklich sehr gute und kompetente Hilfe an der Seite, die uns erfolgreich durch das Widerspruchsverfahren, einschließlich Sozialgericht, gebracht hat.
Sehr zu empfehlen!
Zur Erstbegutachtung meiner Frau kam keine Ärztin, sondern eine ehemalige Führungskraft aus dem Pflegebereich. Sie kam zum Ergebnis: Pflegegrad 1.
Im Gutachten fehlten nach unserer Meinung wichtige Aspekte. Wir wollten das nicht hinnehmen – fühlten uns aber auch außer Stande einen sachgerechten Widerspruch zu formulieren. So kam es, dass wir im Internet auf dieses Netzwerk stießen.
Wir waren angetan von der fachlichen Kompetenz und dem Willen, sich für unser Problem einzusetzen. Es ging alles sehr schnell. Kurz nach Übersendung unserer Unterlagen kam das Gegegngutachten, welches wir gleich an unsere Kasse weiterleiteten.
Nach nur zwei Wochen war der Termin zur Zweitbegutachtung. Diesmal eine Ärztin mit mehreren Studienrichtungen. Als erstes fragte sie, wer denn dieses hervorragende Gegengutachten formuliert habe. So etwas habe sie selten erlebt.
Es sei so schlüssig, dass sie vieles übernehmen könne. Das Gespräch war dann auch in entspannter Atmosphäre relativ schnell beendet. Nach einer Woche kam der Bescheid über die Anerkennung der des Pflegegrades 2. Die Punktzahl war nahezu mit den Angaben des Gegengutachtens vom BWPN identisch.
Wir sind den Bearbeitern des „Bundesweiten Pflegenetzwerkes“ von Herzen für die professionelle Hilfe dankbar und für die jederzeit fühlbare Freundlichkeit und Zuvorkommenheit.
Danke für Ihre tolle Arbeit. Sehr gute Analyse. Aus einem in sich nicht schlüssigen MDK Gutachten, welches Pflegegrad 1 attestierte, per Gegengutachtgen und erneuter Begutachtung Pflegegrad 3(!) erhalten!
Sie sind absolut WEITER ZU EMPFEHLEN!
Wie vor den Kopf gestoßen fühlt man sich, wenn vom MDK das Pflegegutachten eintrifft und nicht alle Pflegebedarfe berücksichtgt wurden.
Aber zum Glück gibt es das ‚Bundesweite Pflegenetzwerk‘ und ihre rürigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Fachkundig, sofort auf die persönliche Situation eingehend, wird erarbeitet, ob ein Widerspruchsverfahren aus pflegefachlicher Sicht Sinn macht.
Es ist so wichtig, beim Pflegegradthema professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. So war in unserer Angelegenheit die Anerkennung des Pflegegrads 3 wohl nur noch eine reine „Formsache“.
Vielen, vielen herzlichen Dank für das in die Hand nehmen im Widerspruchsverfahren und das freundschaftliche an die Hand nehmen bei dieser belastenden Situation.
Sehr geehrtes Team vom Pflegenetzwerk,
auf diesem Wege möchten wir uns für Ihre erfolgreiche Hilfe bedanken. Nachdem für meine Mutter der notwendige Pflegegrad 3 abgelehnt wurde, habe ich mich gleich nach professioneller Hilfe umgesehen.
Mit dem Team vom Bundesweiten Pflegenetzwerk ist es nun nach einigen Monaten gelungen den für uns gerechtfertigten Pflegegrad 3 zu bekommen.
Man kann nur jedem raten dran bleiben, auch wenn es länger dauert und einige Hürden zu überwinden sind.
Dank Ihrer Hilfe war das alles mühelos zu bewältigen. Es lohnt sich! Nun steht das notwendige Geld für weitere Hilfen für meine Mutter zur Verfügung.
Danke an alle.
Das Bundesweite Pflegenetzwerk, hat uns bei unserem Widerspruch gegen das Gutachten zur Pflegebedürftigkeit meines Vaters, sehr gut unterstützt!
Es wurde uns detailliert erklärt, auf welche feinen Unterschiede bei den Antworten zu den Fragen der Gutachter zu achten sind ! Wenn man, als in der Sache, ungeschulte Person „normal“ antwortet, wird dies meist zum Nachteil des Pflegebedürftigen, von den Gutachtern dokumentiert! Das Bundesweite Pflegenetzwerk ist zwar nicht günstig, aber es fällt nur ein Honorar in Höhe von 750€ im Erfolgsfall an!
Das schriftliche Gegengutachten zum abgelehnten Antrag, wurde sehr umfangreich und mit medizinischen Fachformulierungen erstellt, die fast niemand, der beruflich nichts damit zu tun hat, hinbekommen würde!
Wir sind sehr zufrieden und empfehlen die Organisation uneingeschränkt weiter.
Alles hat sehr gut geklappt!! Bin echt zufrieden.. Danke nochmal!
Ich schätze die Professionalität, mit der die Hilfestellung in der Auseinanersetzung mit dem medizinischen Dienst angegangen wird. Und die in meinem Fall sowie im Fall meiner Cousine jeweils zum Erfolg führte.
In meinem persönlichen Fall ( Verweigerung einer Anschlußheilbehandlung) reichte offensichtlich schon die Ihre Namensnennung, die mein Einspruchsverfahren beendete und zur Gewährung einer Anschlußheilbehandlung führte.
Gleiches trifft zu auf meine Cousine. Hier wurde jeweils die Anträge zu Pflegegrad 3 und nun zu Pflegegrad 4 zunächst abgelehnt. Nach Begleitung im Widerspruchsverfahren durch Ihr Unternehmen war die Einstufung jedes Mal zugestanden.
Ich habe, wo ich nur konnte, meine positiven Erfahrungen in meinem Bekanntenkreis weitergegeben und kann nur hoffen, dass viele davon bei Bedarf meinem Zuraten folgen werden.
Wenn immer in der Pflege Beratungsbedarf besteht, wenden Sie sich an das Bundsesweite Pflegenetzwerk!
schnell, kompetent und erfolgreich!
Wir haben mit dem Bundesweiten Pflegenetzwerk sehr gute Erfahrungen gemacht.
Da wir nach einer fehlerhaften Begutachtung unseres Vaters fachliche Beratung brauchten, suchten wir im Netz nach kompetenten Partnern für dieses Gebiet und stießen hierbei auf das Bundesweite Pflegenetzwerk mit seinen Mitarbeitern, die uns im gesamten Widerspruchsverfahren absolut super kompetent beraten und begleitet haben. Nach der Nachtragsbegutachtung durch die zuständige Pflegekasse bekam unser Vater den ihm zustehenden Pflegegrad 2 endgültig zuerkannt.
Hierfür sind wir dem Bundesweiten Pflegenetzwerk für das Gegengutachten, sowie Prüfung des fehlerhaften Erstgutachtens unendlich dankbar.
Wir würden jederzeit wieder auf dieses Unternehmen zurückkommen, sofern dies erforderlich werden sollte auch für andere Familienmitglieder.
An das Team des bundesweiten Pflegenetzwerkes, meine Mutter war durch einen Schlaganfall aus selbständigem Leben gerissen worden und extrem hilfsbedürftig.
Nach der Begutachtung im Januar 2017 wurde der Pflegegrad 2 zugeteilt, die schriftliche Darlegung spiegelte absolut nicht die Realität wider. Die Umgestaltung des Alltags mit Ganztagsbetreuung zu Hause und die gesamte Organisation waren sehr belastend.
Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens analysierten Sie kompetent die Situation und Defizite der Begutachtung. In einer wiederholten Begutachtung wurde der Pflegegrad 4 zuerkannt. Nun pflege ich meine Mutter mit professioneller Unterstützung zu Hause.
Besonders positiv habe ich die Geduld bei den Telefonaten wahrgenommen. Die finanziellen Konditionen sind transparent und fair.
Vielen Dank an Ihr Team und weiterhin viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte B.
Der Erfolg meines Widerspruchsverfahrens ist zu 100% dem Pflegenetzwerk zu verdanken. Von daher ein großer LOB und ein großes DANKE.
Widerspruch erfolgreich abgeschlossen. Vielen lieben Dank, für Ihre Unterstützung.
Wir danken dem gesamten sehr kompetenten Team des gesamten Bundesweiten Pflegenetzwerk. Vom ersten Telefonat bis zur erfolgreichen Erhöhung des Pflegegrades, fühlten wir uns sehr gut aufgehoben und beraten.
Das Team ist immer erreichbar und es wird sofort zurück gerufen, wenn es Fragen gibt.
Ohne das Bundesweite Pflegenetzwerk hätten wir es nicht durch gehalten, einfach nur, weil das gesamte Verfahren schon ziemlich kompliziert und nervig ist. Aber mit so einem erfahrenen Team, ist es eine Freude für die Ansprüche von pflegebedürftigen Personen zu kämpfen.
Gut das ich im Internet auf dieser Seite gelandet bin. Jeder sollte so fair sein wie diese Mitarbeiter, denn diese wissen bestens Bescheid.
Danke.
Die Begleitung und Unterstützung durch das Pflegenetzwerk kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen. Man wird von Anfang an kompetent beraten und es wird sofort offen über entstehende Kosten gesprochen. Alles sehr transparent.
Wenn man sich denn auf das Widerspruchsverfahren einlässt braucht man sich eigentlich kaum noch selbst um etwas zu kümmern. Man bekommt vorgedruckte Briefe für die Pflegekassen zugeschickt, welche man nur noch unterschreiben und abschicken muss.
Hat man Fragen, ist telefonisch immer jemand zu erreichen der einem auch sofort weiterhelfen kann.
Alles in allem bin ich froh das ich mich zu diesem Schritt entschlossen habe. Alleine hätte ich eine Höhersetzung des Pflegegrades meiner Mutter nie hin bekommen. Allein der Versuch hätte mich wahrscheinlich endlos Zeit und Nerven gekostet. Da habe ich die 750 € gerne gezahlt.
Vielen Dank!
Bundesweite Pflegenetzwerk kann ich sehr empfehlen. Das Verfahren mit meinem Sohn ist sehr positiv geworden und er bekommt 3 Pflegegrad.
Häufige Fragen (FAQ) zum Pflegegrad durch Widerspruch
Regelmäßig informieren uns Pflegebedürftige darüber, dass Mitarbeiter(innen) der zuständigen Pflegekassen teilweise haarsträubende Bearbeitungszeiten nennen, wenn es um einen Pflegegrad-Widerspruch geht. Selbstverständlich wird dabei nicht vergessen eine Empfehlung auszusprechen „lieber den Widerspruch zurücknehmen und einen neuen Antrag stellen„.
Ein Neuantrag ist anstelle eines Widerspruchs keine Lösung!
In der Praxis vergehen nach Einreichung der Gegengutachten unserer unabhängiger Sachverständigen (w/m), im Rahmen vorgerichtlicher Widerspruchsverfahren, durchschnittlich sechs Wochen bis zum Widerspruchsbescheid der Pflegekasse.
Selbstverständlich gibt es auch Widerspruchsverfahren gegen einen Bescheid, oder besser gegen das Gutachten, der Pflegekassen, die mehr Zeit beanspruchen. Aber es gibt auch Verfahren, in denen bereits nach vier Wochen der entsprechende Bescheid vorliegt.
Stellungnahme zu längeren Bearbeitungszeiten der Pflegekassen
Einleitung zum besseren Verständnis
Die Pflegeversicherung wurde in Deutschland im Jahr 1995 eingeführt/etabliert. Die unabhängige Unterstützung der Sachverständigen des bundesweiten Pflegenetzwerks (BWPN) gibt es seit 1998. Wir dürfen also behaupten auf die Erfahrung „der ersten Stunden“ zurückgreifen zu können. Diese Erkenntnis ist insofern relevant, weil wir das Verhalten der Pflegeversicherung, und somit das Verhalten in verschiedenen Regionen, ja sogar einzelner Sachbearbeiter, seit Jahren kennenlernen durften und auch zukünftig beobachten werden.
Unsere persönliche Erfahrung zu längeren Bearbeitungszeiten
Eines haben ALLE Verfahren, die in all den Jahren länger als sechs Wochen (nach Einreichung einer stichhaltigen Argumentation) benötigt haben gemeinsam:
Es handelt sich um besonders willkürliches Verhalten!
Im Grunde genommen konnten wir in keinem einzigen dieser Verfahren einen ernsthaft nachvollziehbaren Grund für eine übermäßige Bearbeitungszeit erkennen. Ganz selten, z. B. in der Ferienzeit oder ggf. zur Weihnachtszeit, können mal 1-2 Wochen mehr vergehen, die sich natürlich erklären lassen.
In allen anderen Fällen handelt es sich um eine Art „Verschleppung“, die bis auf die Sachbearbeiterebene herunter geht.
Es gehört also schon eine ganze Menge Selbstverstrauen dazu, wenn die Mitarbeiter(innen) der Pflegekassen aufgrund dieser „verschleppten“ Fälle, eine so unnötig verlängerte Bearbeitungszeit nutzen, um Betroffene von einem Widerspruch gegen einen Pflegegrad abzuhalten.
Das Ganze nennt sich dann Pflegeberatung?!
Unsere Kernkompetenzen
Wir helfen Ihnen kostenlos beim Antrag auf einen Pflegegrad und geben Ihnen Tipps für die Begutachtung!
Unsere Experten unterstützen Sie mit pflegefachlichem Sachverstand bei der Höherstufung des Pflegegrades!
Unabhängige Sachverständige erreichen mit fundierten Gegengutachten den höchst möglichen Pflegegrad im Widerspruch!
Die Antwort lautet eindeutig: NEIN!
In den letzten Jahren hat die Annahme zugenommen, dass ein einfacher Widerspruch ohne weitere Begründung ausreicht und dann „muss“ ein neuer Gutachter (w/m) kommen.
In erster Linie liegt diese gefährliche Fehleinschätzung vermutlich an der inzwischen großen Anzahl Websites mit Pflegegradrechnern und teilweise nicht praxisgerechten Empfehlungen.
Das ist absoluter Unsinn!
Eine solche Vorgehensweise führt mit einer über 90-prozentigen Wahrscheinlichkeit zu einer Ablehnung nach Aktenlage! Bitte nutzen Sie gern eines unserer kostenlosen Formulare und beachten Sie die Monatsfrist. Danach muss aber eine, im besten Fall fachlich fundierte, Begründung…oder noch besser ein fachliches Gegengutachten…nachfolgen -> und zwar immer!
Die Frist der Pflegekasse ist nicht rechtlich bindend, sollte aber nicht kommentarlos übergangen werden. Empfehlenswert ist es, die Pflegekasse um schriftliche Fristverlängerung zu ersuchen.
Bedenken Sie aber, dass der Hilfebedarf zu einem späteren Zeitpunkt schwerer rückwirkend nachgewiesen werden kann und es daher immer sinnvoll ist, sich für die Begründung nicht zu viel Zeit zu lassen.
Nach einem erfolgreichen Widerspruch zur Erreichung eines gerechtfertigten Pflegegrades muss die Pflegekasse das Pflegegeld für den rückwirkenden Zeitraum nachzahlen!
Typisches Beispiel aus der täglichen Praxis unserer unabhängigen Sachverständigen:
03.2021: Antrag auf Pflegeleistungen durch pflegende Angehörige
04.2021: Bescheid der Pflegekasse mit dem Pflegegrad 2
05.2021: Kontakt zum bundesweiten Pflegenetzwerk (BWPN)
05.2021: Widerspruch mit dem Gegengutachten des Sachverstädnigen vom BWPN per Einschreiben an die Pflegekasse verschickt
07.2021: Widerspruchsbegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
08.2021: Neuer Bescheid der Pflegekasse. Durch das Gegengutachten des BWPN wurde Pflegegrad 3 erreicht.
Nachzahlung der Pflegekasse am 10.08.2021 auf dem Konto der pflegebedürftigen Person: 1.374 EUR.
Noch deutlicher fällt die Nachzahlung nach Klageverfahren ins Gewicht. Viele unserer Klienten haben in den letzten 20 Jahren auch gern mal über 15.000 EUR Nachzahlung erhalten.
Pflegefachliche Unterstützung nach Ablehung Pflegegrad
Hat die Pflegekasse die Einstufung in einen gerechtfertigten Pflegegrad abgelehnt oder zu gering bewilligt, liegt es immer und ausschließlich an dem zugrunde liegenden Gutachten eines der Gutachterdienste der Pflegeversicherungen.
In einem solchen Fall macht es keinen Sinn rein juristisch dagegen vorzugehen, weil es hier weniger um Recht- und Gesetz geht.
Es geht um die fachliche Kenntnis und Erfahrung im pflegefachlichen Bereich sowie der 100-prozentigen Kenntnis der Begutachtungs-Richtlinien zur Bewertung von Pflegebedürftigkeit in der aktuellsten Fassung (NBA).
Es zählen ausschließlich pflegefachliche Argumente
Die spätere Entscheidung über den Erfolg oder Misserfolg eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens nach Ablehnung eines Pflegegrades wird normalerweise durch Sachverständige (w/m), respektive Gutachter(innen), im Bereich der Pflege getroffen.
Daher muss die Argumentation der Widerspruchs- oder Klagebegründung auch in der jeweiligen Fachsprache inkl. aller Regelungen und Fachbegriffe, Module, Zeiten, Angeban, etc. vorliegen.
Eine private Argumentation überzeugt in weniger als 10 % aller Verfahren.
Nein. Die Begründung darf später nachgereicht werden. Innerhalb der Monatsfrist reicht es, formlos zu widersprechen und die folgende Begründung anzukündigen.
Wenn alles korrekt bei der Pflegekasse abwickelt wird (das ist leider nicht immer der Fall) erhalten Sie nach Eingang des formlose Widerspruchs eine Eingangsbestätigung. In dieser Eingangsbestätigung teilt die Pflegekasse meistens eine Frist mit. Bis zum genannten Datum erwartet die Pflegekasse dann die entsprechende Begründung.
Die genannte Frist sollte eingehalten werden, kann aber jederzeit verlängert werden!
Grundsätzlich ist es, im eigenen Interesse, sinnvoll ein Widerspruchsverfahren möglichst schnell zu bearbeiten. Sollten Sie aber die genannte Frist überhaupt nicht einhalten können, ist jederzeit eine Fristverlängerung bei der Pflegekasse möglich.
Nein!
Wurde Ihr Pflegegrad abgelehnt oder zu gering eingestuft und Sie legen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse ein, führt eine reine Gegendarstellung in der Praxis eher nicht zum Ziel!
Um mit einem Widerspruch gegen das MDK-Gutachen, bzw. gegen den Bescheid der Pflegekasse, Erfolg zu haben, ist es notwendig Argumente zu liefern, die sich auf das „Neue Begutachtungsassessment (NBA)“ berufen. Das ist eine Arbeit für Pflegesachverständige, die sich mit diesen Regeln auskennen.

Ein Widerspruch gegen den Bescheid einer Pflegekasse muss innerhalb eines Monats bei der Pflegekasse vorliegen. Dazu reicht es zunächst aus fristwahrenden Widerspruch einzulegen und darauf hinzuweisen, dass eine fachliche Widerspruchsbegründung nachgereicht wird.
Dabei ist das Datum des Bescheids der Pflegekasse maßgeblich. Es ist weniger relevant wann der Bescheid bei Ihnen zugestellt wurde.
Die Postlaufzeit liegt streng genommen also nicht etwa in der Verantwortung der Pflegekasse!
Kümmern Sie sich so zeitnah wie möglich um eine unabhängige pflegefachliche Beratung und rufen Sie am besten umgehend unter 0800/611 611 1 die Experten des bundesweiten Pflegenetzwerkes an. Kosten entstehend Ihnen durch ein solches Telefonat nicht!
Das ist aus fachlicher Sicht absolut nicht zu empfehlen und wird ganz sicher keinen Gutachter (w/m) des MDK zum Einlenken bewegen!
Riskieren Sie nicht Ihre Möglichkeiten auf gerechte Leistungen durch unsinnige Versprechen aus dem Internet!
Mit der Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 ist auch die Anzahl der Websites mit Informationen zu diesem Thema angestiegen. Viele dieser Websitebetreiber nutzen u. a. den Begriff „Pflegegradrechner“, um zunächst potenzielle Interessenten für eigene Dienstleistungen, dazu zu bewegen die eigene Website zu besuchen.
Leider suggieren alle Websitebetreiber langjährige Erfahrung und Kompetenz im Pflegebereich. Auf einige trifft dies auch durchaus zu, auf sehr viele leider nicht. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige benötigen in besonderen Lebenssituationen aber dringend fremde Hilfe und klammern sich dabei gern mal an den viel zitierten Strohhalm.
Die angebotenenen Pflegegradrechner sind kostenlos, erscheinen zeitgemäß und sind sehr einfach und recht zügig zu bedienen. All das verführt geradezu den fertigen Bericht einfach an die Pflegekasse zu senden und denen dadurch mal „klar zu zeigen“ wie schlimm die Pflegesituation tatsächlich ist…
Das klingt verlockend, ist in der Praxis allerdings generell ohne jegliche sachliche Überzeugungskraft!
Grundsätzlich haben Sie die drei nachfolgenden Möglichkeiten einen Widerspruch gegen den Bescheid einer Pflegekasse einzureichen.
- Schriftlich auf dem Postweg (per Einschreiben)
- Schriftlich per Telefax
- Zur Niederschrift (diktieren) in einer Geschäftsstelle Ihrer Pflegekasse
Wir empfehlen die Schriftform auf dem Postweg und per Einschreiben-Einwurf. Damit haben Sie einen schriftlichen Nachweis über die fristgerechte Zustellung.
Für welchen Weg Sie sich auch immer entscheiden, denken Sie unbedingt an die Einhaltung der Monatsfrist!
Der Versand eines Widerspruchs per E-Mail ist zwar generell möglich, aber definitiv nicht zu empfehlen!
Nein. Wenn es im Widerspruchsverfahren zu einer erneuten Begutachtung im Hausbesuch kommt, haben Sie das Recht, dass ein anderer Gutachter (w/m) kommt. Es darf nicht der/die gleiche sein wie in der Erstbegutachtung des gleichen Verfahrens.
Es muss ein anderer Gutachter (w/m) im Widerspruchsverfahren die Begutachtung durchführen!
Meldet sich ein Gutachter (w/m) bei Ihnen an, mit dem Sie früher bereits negative Erfahrungen gemacht haben, raten wir Ihnen, diesen wegen Befangenheit abzulehnen und um einen anderen Gutachter zu bitten.
Diese Frage wurde uns heute erneut am bundesweiten Pflegetelefon gestellt. Als erfahrene Experten sind wir jedes Mal ein wenig verstört, wenn wir die Frage hören. Die Antwort lautet:
Selbstverständlich darf die Pflegekasse eine ausführliche Widerspruchsbegründung fordern!
Warum darf die Pflegekasse eine ausführliche Widerspruchsbegründung fordern?
Die Frage sollte nicht lauten „darf die Pflegekasse eine ausführliche Widerspruchsbegründung fordern?„, die Frage müsste lauten „wird die Pflegekasse eine ausführliche Widerspruchsbegründung fordern?„.
Auch im heutigen Fall hatten wir eine resolute Tochter einer pflegebedürftigen Mutter in der Beratung, die im Vorfeld bereits selbst eine Widerspruchsbegründung verfasst hatte. Die Pflegekasse hat daraufhin eine ausführliche Widerspruchsbegründung gefordert.
Da hat die Tochter Glück gehabt!
Normalerweise würde die Pflegekasse die (nicht ausreichende) Widerspruchsbegründung zum Anlass nehmen, den Widerspruch nach Aktenlage, also ohne Begutachtung, abzulehnen. Das Recht hat die Pflegekasse!
Bereits aus der Frage selbst lässt sich bedauerlicherweise ableiten, dass die Mutter kaum eine ernstzunehmende Chance hat, gerechtfertigte Leistungen der Pflegeversicherung zu erreichen. Ohne fachliche und unabhängige Unterstützung eines Sachverständigen der Pflege (w/m) sind die Chancen einfach zu gering.
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Unser Versprechen
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- Kompetenz
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- Erfahrung

Seit 1998 | Unabhängig | 98 % zufriedene Menschen
Grundsätzlich ist diese Vorgehensweise durchaus möglich, denn nach einem erfolglosen „Versuch“ bleibt ja noch der Widerspruchsausschuss und selbst danach können Profis noch das Klageverfahren begleiten.
Allerdings kostet jede einzelne Instanz eben auch Zeit. Darüber hinaus ist die Erfolgsaussicht zu Beginn (Anhörungsverfahren) für erfahrene Sachverständige (w/m) am höchsten. Das hat rein formale Gründe und hat nichts mit der Qualität der Arbeit unserer unabhängigen Sachverständigen (w/m) zu tun.
Statistisch sind nur rund 10 % aller privat formulierten Widerspruchsbegründungen erfolgreich. Wegen einer solch geringen Aussicht sollten Sie nicht die dringend notwendigen Leistungen der Pflegekasse aufs Spiel setzen und immer sofort nach Vorliegen eines entsprechenden Bescheids fachliche Hilfe beanspruchen!
Selbst den Widerspruch begründen oder anwaltliche Unterstützung beanspruchen
Selbst einen Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid der Pflegekasse zu begründen empfiehlt sich nicht, denn die fachliche Argumentation ist der Schlüssel zum Erfolg. Es geht nicht um die, meist sehr emotionale, Darstellung der persönlichen Lebens- und Pflegeumstände.
Der Grund für einen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse ist immer gleich. Sie sind mit dem Ergebnis nicht einverstanden!
Aber wie kommt denn die Pflegekasse überhaupt auf das Ergebnis?
Dem Bescheid der Pflegekasse liegt immer und ausschließlich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD), bzw.bei privat Versicherten von MEDICPROOF, zu Grunde. Daher muss sich die Widerspsuchsbegründung auch unbedingt gegen das Gutachten richten und nicht gegen den Bescheid der Pflegekasse. Formal schon, aber nicht in der fachlichen Begründung/Argumentation.
Aus diesem Grund empfehlen Experten auch die Unterstützung unabhängiger Sachverständiger (w/m) und nicht die einer Anwältin/eines Anwalts.
In einem solchen Fall macht es wenig Sinn rein juristisch gegen den Bescheid der Pflegeversicherung vorzugehen, weil es hier weniger um Recht- und Gesetz geht.
Es geht um die fachliche Kenntnis und Erfahrung im pflegefachlichen Bereich sowie der 100-prozentigen Kenntnis der Begutachtungs-Richtlinien zur Bewertung von Pflegebedürftigkeit in der aktuellsten Fassung (NBA).
Es zählen ausschließlich pflegefachliche Argumente
Die spätere Entscheidung über den Erfolg oder Misserfolg eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens nach Ablehnung eines Pflegegrades wird normalerweise durch Sachverständige (w/m), respektive Gutachter(innen), im Bereich der Pflege getroffen.
Daher muss die Argumentation der Widerspruchs- oder Klagebegründung auch in der jeweiligen Fachsprache inkl. aller Regelungen und Fachbegriffe, Module, Zeiten, Angeban, etc. vorliegen.
Eine private Argumentation überzeugt in weniger als 10 % aller Verfahren.
Es stimmt! Nur rund 10 % aller privat formulierten…oder besser angefertigten…Widerspruchsbegründungen führen zu einem Abhilfebscheid der Pflegekasse. In den meisten Fällen werden diese Widerspruchsverfahren sogar ohne neue Begutachtung, also nach Aktenlage, abgelehnt.
Aber warum ist das so?
Privatpersonen argumentieren nicht etwas gemäß der Regeln und halten sich dabei an das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Privatpersonen formulieren fast immer emotional beschreiben mit viel Fleiß und Mühe den hohen Aufwand der täglichen Pflege.
Der Leser des Widerspruchs ist allerdings kein sentimentaler Mensch, sondern ein gestandener und im Normalfall sachlogisch denkender Gutachter (w/m) des MDK. Ein solcher Gutachter (w/m) interessiert sich nicht, oder nur sehr bedingt, für die täglichen Probleme pflegebedürftiger Menschen und noch weniger sind die tatsächlichen Probleme der pflegendenen Angehörigen relevant.
Schon aus rein beruflichen Gründen überzeugen einen solchen Gutachter (w/m) ausschließlich sachliche und fachliche Argumente, die sich zu dem auch noch auf das NBA stützen.