Antrag auf einen Pflegegrad

Einen Antrag auf einen Pflegegrad gibt es in der Form eigentlich nicht! Der Antragssteller, also die pflegebedürftige Person oder ein Vertreter (Bevollmächtigter), stellt einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegeantrag) bei der Pflegekasse seiner Krankenkasse. Ein solcher Pflegeantrag kann auch bei fast jeder Krankenkasse online herunter geladen werden. In der Praxis empfehlen unsere Experten einen solchen „Antrag auf einen Pflegegrad“ einfach telefonisch zu beantragen.

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Wie fülle ich einen Pflegeantrag aus?

Gehen wir diesen Antrag (exemplarisch) mal Punkt für Punkt durch. Sie beantragen: „Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“

Als erstes kommen die Fragen zur Person:

  • Vorname
  • Nachname
  • Strasse
  • Postleitzahl
  • Ort
  • Krankenversichertennummer

Das war noch einfach – Aber jetzt:

Beantragte Leistung(en):

  • Sachleistungen
  • Geldleistungen (Pflegegeld)
  • Kombinationsleistungen
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Vollstationäre Pflege

Sachleistungen

Hiermit teilen Sie der Pflegekasse mit, dass Sie die pflegebedürftige Person ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst pflegen lassen möchten. In diesem Fall stehen Ihnen zurzeit für die Pflege monatlich folgende Beträge zur Verfügung:

Geldleistungen

Hiermit teilen Sie der Pflegekasse mit, dass Sie die pflegebedürftige Person ausschließlich von einer privaten Pflegeperson pflegen lassen möchten. In diesem Fall stehen Ihnen zurzeit für die Pflege folgende monatlichen Beträge zur Verfügung:

Kombinationsleistung

Hiermit teilen Sie der Pflegekasse mit, dass Sie den Pflegebedürftigen von einer privaten Pflegeperson und einem ambulanten Pflegedienst pflegen lassen möchten. In diesem Fall stehen Ihnen für die Pflege die Sachleistungen und anteilig die Geldleistungen zu. Die vom Pflegedienst durchgeführten Pflegeeinsätze (Sachleistungen) werden anteilig von Ihrem Pflegegeld abgezogen.

Kombinationsleistung berechnen - BWPN

Beispielrechnung zur Kombinationsleistung

Eine pflegebedürftige Person ist in den Pflegegrad 3 eingestuft. Der Pflegedienst rechnet in einem Monat 908,60 EUR Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse ab. In diesem Beispiel zahlt die Pflegekasse 163,50 EUR als Pflegegeld aus.

  • 1.002,40 EUR von 1.432 EUR (maximale Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3) entspricht 70 %

  • es bleiben 30 % Ansprüche übrig

  • 30 % von 573 EUR (Pflegegeld bei Pflegegrad 3) = 171,90 EUR


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Tages- oder Nachtpflege

Tagespflege

Für Pflegebedürftige, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, allein in ihrer Wohnung zu leben und tagsüber Unterstützung brauchen, ansonsten aber von ihren Familien oder einem Pflegedienst zu Hause gepflegt werden.

Nachtpflege

Für Pflegebedürftigen mit einem gestörten Tag– Nachtrhythmus, die in der Nachtpflege betreut werden, so dass die Angehörigen den notwendigen Schlaf bekommen, um sich tagsüber wieder um Pflegebedürftigen kümmern können. Inzwischen wird diese Form der Pflege kaum noch angeboten.

Vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege ist immer dann unumgänglich, wenn die häusliche Pflege nicht möglich ist. (z. B. keine pflegende Person, Verwahrlosung des Pflegebedürftigen, etc.) In diesem Fall stehen Ihnen zurzeit für die Pflege folgende Beträge zur Verfügung:

Dann mal weiter beim nächsten Punkt des Pflegeantrags (Erstantrages auf Pflegeleistungen):

  • Name und Anschrift des Pflegedienstes / der Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung (Angabe nur bei Bedarf)
  • Name und Anschrift des Pflegeheimes (Angabe nur bei Bedarf)
  • Tag der Heimaufnahme (Angabe nur bei Bedarf)

Haben Sie sich für „Sachleistungen“ oder Kombinationsleistungen entschieden, sollten Sie den Pflegedienst Ihres Vertrauens, bei „Tages- oder Nachtpflege“ die Pflegeeinrichtung bzw. bei „vollstationärer Pflege“ die Anschrift des Pflegeheimes und den Tag der Heimaufnahme (falls bekannt) eintragen. Nun zur nächsten Frage:

Angaben über eine gesetzliche Betreuung/Bevollmächtigung für Rechtsgeschäfte zur pflegerischen Versorgung

Angaben über eine gesetzliche Betreuung/Bevollmächtigung für Rechtsgeschäfte zur pflegerischen Versorgung

  • Ich habe einen gesetzlichen Betreuer?
  • Ich habe einen Bevollmächtigten?

(Entsprechende Angaben sind anzukreuzen, bitte eine Kopie der Betreuungsurkunde/Vollmacht beifügen) Name/Vorname/Anschrift des gesetzlichen Betreuers/Bevollmächtigten Dieser Antrag wurde von o. g. Betreuer/Bevollmächtigten ausgefüllt und unterschrieben  ja  nein Ansprechpartner für Rückfragen Name/Vorname/Anschrift/Telefonnummer des Ansprechpartners hier müssen Sie die Daten des Betreuers eintragen, wenn der Pflegebedürftige unter Betreuung steht. Der nächste Punkt ist: (2) Beantragung von Pflegegeld oder Kombinationsleistungen: Aber das habe ich doch schon oben angegeben. Warum nochmal? Wenn Sie Pflegegeld oder Kombinationsleistungen angekreuzt haben, müssen Sie eine „Pflegeperson“ benennen. Wenn keine Pflegeperson angegeben wird, zahlt die Kasse nur Sachleistungen an den Pflegedienst. Also: Anzahl der Pflegepersonen Pflegeperson 1 Anschrift (Name/Vorname/Geburtsdatum/Telefon) Anzahl wöchentlicher Pflegestunden So, bis jetzt wieder ganz einfach. Aber was ist mit der „Anzahl der wöchentlichen Pflegestunden“? Sollten Sie die Pflegezeiten für sich schon notiert haben, tragen Sie die Anzahl bitte ein. Achtung! Schauen Sie vorher auf der nächsten Seite unter: „Hilfebedarf besteht“. Da sehen sie, was zur Pflege und was zur Hauswirtschaft gehört. Wenn die Pflegebedürftigkeit erst jetzt beginnt (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt) und Sie wissen noch nicht was auf Sie zukommt, lassen Sie das Feld einfach leer. Und schon wird es wieder kompliziert: Wurde von Pflegeperson 1 die Inanspruchnahme von Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt?

  • Nein
  • Ja, für bis zu 10 Tage ab _______________
  • Ja, für bis zu 6 Monate ab _______________

(Entsprechendes ist anzukreuzen) Gemeint ist das so genannte Pflegezeitgesetz.

Jetzt kommen wir zu 2. Seite vom Pflegeantrag

Hilfebedarf besteht bei: Körperpflege

  • Waschen
  • Baden/Duschen
  • Zahnpflege
  • Kämmen
  • Rasieren
  • Blasenentleerung
  • Darmentleerung
  • Wechseln von Windeln
  • Wechseln/Entleeren des Urin-/Stomabeutel

Ernährung

  • Nahrungsaufnahme
  • mundgerechte Zubereitung
  • Aufstehen / Zubettgehen
  • Umlagern
  • Ankleiden
  • Auskleiden
  • Gehen/Bewegen im Haus bei o. g. Verrichtungen (Transfer)
  • Aufstehen vom Rollstuhl
  • Verlassen/Wiederaufsuchen der Wohnung

Hauswirtschaftlicher Versorgung

  • Einkaufen/Kochen
  • Spülen
  • Wohnung reinigen
  • Wechseln/Waschen der Wäsche/Kleidung
  • Beheizen der Wohnung
  • Aufstehen vom Rollstuhl

Es besteht ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung wegen:

  • demenzbedingten Fähigkeitsstörungen
  • geistiger Behinderung
  • psychischer Erkrankung

Trifft eine der drei aufgelisteten Störungen, Behinderungen oder Erkrankungen zu, bitte ankreuzen. Sie sind nicht sicher? Dann lassen Sie die Kästchen leer.

  • Ich habe Anspruch auf Beihilfe da ich…
  • die Pflegebedürftigkeit ist zurückzuführen auf …
  • ich erhalte bereits Pflegeleistungen…
  • in den letzten 10 Jahren vor der Antragstellung war ich wie folgt versichert:
  • der behandelnde Arzt ist:
  • Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht:

(hier sollten sie x ja ankreuzen, da der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) alle ärztlichen Befunde für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit mit einfließen lassen muss.) Ebenso die Einwilligungserklärung zur Information des Arztes. Ich bitte, das beantragte Pflegegeld zu zahlen: (bitte die Kontoverbindung des Antragstellers angeben. Andernfalls müssen Sie der Krankenkasse die Bankvollmacht beifügen.) Die nachfolgenden Erklärungen bitte unterschreiben. Nun zur letzten Seite: Einverständniserklärung zur Offenlegung der Pflegedokumentation: Auch das kann und sollte man unterschreiben, da es Ihnen nur recht sein kann, wenn die Pflegedokumentation von „neutraler, fachlicher“ Seite (MDK) geprüft wird. Fertig! Antrag an die Pflegekasse schicken.

Der Pflegeantrag auf Leistungen der Pflegekasse

Ratgeber

Lesen Sie den Beitrag „Wichtige Fragen bei der Begutachtung

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