Was ist Multiple Sklerose (MS)?
Multiple Sklerose (MS) ist eine entzündliche Erkrankung des Zentralen Nervensystems, die das Gehirn und das Rückenmark umfasst und meist im frühen Erwachsenenalter beginnt. (Quelle: Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft)
Die Medizinische Bezeichnung lautet: Encephalomyelitis disseminata (ED)
Vom Gehirn erhalten wir unsere Signale über Nervenfasern, ähnlich einem Stromkabel. Diese Nervenfasern sind zum Schutz mit einer Isolierschicht (Myelin) umgeben. Wird diese Isolierschicht durch eine Entzündung zerstört, kommt es zu „Kurzschlüssen“, in diesen Fällen von den Betroffenen als Missempfindungen beschrieben.
Je nach Schädigung der „Isolierschicht“ kommt es an unterschiedlichen Körper-regionen zu Missempfindungen bis hin zu Ausfällen der betroffenen Region.
Als Beispiel sei hier ein unsicheres Gangbild oder Störungen der Blasenent-leerungsfunktionen bis hin zur Inkontinenz genannt.
Neben den körperlichen Beschwerden kann es zu Beeinträchtigungen wie Erschöpfung (Fatigue), kognitiven Fähigkeitsstörungen, Konzentrationsproblemen, Merkfähigkeitsstörungen und Depression kommen, um nur einige Auswirkungen des Krankheitsbildes zu benennen.
Über diese optisch nicht feststellbaren Defizite benötigt der Gutachter (m/w) umfangreiche Informationen, um den tatsächlichen Grad der Abhängigkeit von fremder Hilfe und das notwendige Maß an Betreuung einschätzen zu können.
In Deutschland gibt es ca. 240.000 Menschen mit einer diagnostizierten MS und Frauen erkranken etwa doppelt so häufig an einer Multiblen Sklerose (MS) als Männer. Weltweit soll es ungefähr 2,5 Millionen Erkrankte mit einer MS geben und allein in Deutschland werden jedes Jahr ca. 2.500 Neufälle registriert. Die meisten Erkrankungen werden im Alter zwischen 20 und 40 Jahren diagnostiziert. Nach dem 60 Lebensjahr kommt es dagegen kaum noch zu neuen Diagnosen einer MS.
Symptome der Multiplen Sklerose (MS)
Pflegeantrag bei Multipler Sklerose (MS)
Besteht durch das Krankheitsbild lediglich ein Hilfebedarf im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung (Einkäufe, Essen kochen, Wohnungsreinigung etc.) und/oder Hilfe bei behördlichen Angelegenheiten, macht es keinen Sinn einen Pflegeantrag zu stellen.
Dieser Hilfebedarf wird zwar bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder Medicproof (bei privat Versicherten) erfragt und dokumentiert, aber bei der Bewertung des Pflegegrades nicht berücksichtigt.
Dies bedeutet:
Ist eine Person nicht mehr in der Lage, die o.g. Bereiche der Selbst-versorgung durchzuführen, muss sie sich diese Hilfe durch Angehörige erbitten oder durch Bekannte oder professionelle Dienste beauftragen und selbst bezahlen. Die Pflegeversicherung ist für die Sicherstellung dieser Selbstversorgung nicht zuständig.
Begutachtung bei Multipler Sklerose (MS)
Die Gutachter (m/w) des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder Medicproof sind bei der Diagnose Multiple Sklerose gefordert, nicht nur die gerade bestehenden Schädigungen und Beeinträchtigungen der somatischen (körperlichen) Fähigkeiten, sondern auch die nicht sichtbaren Beeinträchtigungen der mentalen Fähigkeiten sensibel zu ermitteln.
Die Gutachter (m/w) sind nur kurze Zeit bei dem Betroffenen und können somit nicht die unterschiedliche Tagesform oder z.B. den Grad der Erschöpfung in dieser Zeitspanne ermitteln.
Die Gutachter (m/w) sind somit auf die Aussagen der Betroffenen und der Angehörigen und Pflegepersonen angewiesen. Diese Notwendigkeit einer genauen Ermittlung der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten hat der Expertenbeirat bei der Erstellung des neuen Begutachtungsassessment (NBA) ausdrücklich dokumentiert.
Siehe gesetzliche Vorgaben beim Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftig-keit:
4.5.2 F 1.2 Pflegerelevante Vorgeschichte (Anamnese), medizinische und pflegerische Angaben unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten
- Die persönliche Einschätzung der Betroffenen zu ihren derzeitigen gesund-heitlichen und pflegerischen Problemen, Bedürfnissen und Veränderungs-wünschen ist zu erfassen. Es ist nach den pflegerelevanten Erkrankungen und Beschwerden zu fragen. Auch Tagesformschwankungen oder beson-dere Belastungen für die Pflegenden sind aufzunehmen.
und
4.8.2 Feststellung der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
- Nach der strukturierten Anamnese- und Befunderhebung erfolgt die An-wendung der sechs Module des Begutachtungsinstruments. Dabei muss die Gutachterin oder der Gutachter sowohl die eigenen Befunde als auch anamnestische Angaben von Betroffenen, Pflegepersonen, Pflegekräften oder anderen Stellen (z. B. behandelnden Ärzten) bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigen.
Folgende Module werden bei der Bewertung bei der Ermittlung des Pflegegrades ausschließlich berücksichtigt:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung (nicht Einkaufen und Putzen)
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (ehemalig Behandlungs-pflege)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Beim Krankheitsbild Multiple Sklerose zeigt sich das Gesicht der Krankheit in unterschiedlichster Form. Deshalb ist Multiple Sklerose auch als “Krankheit mit den 1.000 Gesichtern” bekannt. (siehe auch Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft dmsg).
Ergibt die pflegefachliche Bewertung, dass die Ablehnung/Einstufung nicht den gesetzlichen Vorgaben beim Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit entspricht, empfehlen wir, die „gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ (Zitat Neues Begutachtungsassessment (NBA)) durch uns prüfen zu lassen.
Mit unserer professionellen pflegefachlichen Bewertung hat Ihr Widerspruch eine deutlich höhere Aussicht auf Erfolg.
Welcher Pflegegrad bei Multipler Sklerose?
Allgemein lässt sich diese Frage nicht seriös beantworten.Wie bei anderen möglichen Gründen, die zu einer Pflegebedürftigkeit führen können auch, hängt das immer vom Individualfall ab.
Dennoch liegen über 70 % aller Angehörigen, die sich in den letzten Jahren an die Experten des BWPN gewandt haben richtig mit der Annahme, dass der vergebene Pflegegrad (vormals Pflegestufe) nicht ausreichend den tatsächlichen Hilfebedarf würdigt. Bei dieser unfassbaren Zahl vermeintlich nicht korrekter Gutachten wurde der Grund, der zu einer Pflegebedürftigkeit geführt hat, dabei gar nicht ausgewertet. Einfach ausgedrückt bedeutet das:
Widerspruch lohnt sich zu mindestens 70 Prozent!
Sind Sie mit der Eingruppierung nicht einverstanden oder sind Sie unsicher, ob der festgestellte Pflegegrad dem Bedarf an fremder Hilfe entspricht, lassen Sie das Gutachten des MDK oder MEDICPROOF, wie bereits empfohlen, von unabhängigen Sachverständigen prüfen.
Welchen Pflegegrad bekommen Menschen mit Multipler Sklerose (MS) erfahrungsgemäß?
Menschen mit einer diagnostizierten MS wenden sich verzweifelt an uns, weil die Pflegekasse die Pflegeleistungen verweigern oder diese Betroffenen kommen zu uns, wenn der Pflegegrad zu gering eingestuft wurde. Im Rahmen der Erstberatung(en) werden die unabhängigen Pflegeberater des BWPN häufig gefragt, welchen Pflegegrad denn unsere Klienten in den letzten Jahren erhalten haben, denen ebenfalls die Diagnose Multiple Sklerose (MS) mitgeteilt wurde.
Wie bereits weiter oben beschrieben, gibt es darauf keine allgemein gültige Antwort. Hier lässt lediglich unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit Verfahren, im Zusammenhang mit MS, eine doch inzwischen repräsentative Aussage zu. Nachfolgend veröffentlichen wir dazu die tatsächlichen (gerundeten) Zahlen.
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Die Quelle der oben genannten Quoten ist unsere interne Auswertung. Welcher Pflegegrad bei Multiple Sklerose (MS) tatsächlich notwendig ist hängt, wie oben dargestellt,immer von der Schwere der MS-Erkrankung ab.
Den Pflegegrad 1 haben wir unerwähnt gelassen, weil Menschen mit einer diagnostizierten MS zwar leider immer wieder mal den Pflegegrad 1 erhalten, es allerdings nur in sehr wenigen Fällen, nach den fachlichen Gegengutachten unserer unabhängigen Sachverständigen (w/m), dabei geblieben ist.
Häufige Fragen (FAQ) bei MS
Die gesicherte Diagnose einer MS verläuft in mehreren Schritten und beginnt normalerweise beim Neurologen. Es wird zunächst eine neurologische Untersuchung durchgeführt, bei der u. a. ein Elektroenzephalogramm (EEG) durchgeführt wird.
Dann folgen meist Blutuntersuchungen, Tests der Augenbewegungen sowie eine Magnetresonanztomographie (MRT).
Grundsätzlich gibt es nicht den einen Weg zur gesicherten Diagnose einer MS. Aber die oben genannten Einzeluntersuchungen werden in den meisten Fällen durchgeführt, wenn erste Anzeichen einer MS vorhanden sind.
Unsere Antworten sind keine medizinische Beratung und ersetzen niemals den notwendigen Gang zum Arzt!
Als erste Anzeichen einer Multiplen Sklerose (MS) berichten unsere Klienten seit vielen Jahren von Lähmungserscheinungen (meistens krampfartig), Taubheitsgefühlen (Kribbeln) an den Armen, Beinen und/oder am Rumpf sowie Koordinationsstörungen.
Unsere Antworten sind keine medizinische Beratung und ersetzen niemals den notwendigen Gang zum Arzt!
Statistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit an einer MS zu erkranken bei jungen Erwachsenen zwischen 20 und 40 Jahren am höchsten.
Bedauerlicherweise geistert dieses Halbwissen nach- wie vor und sehr energisch durch die Welt.
Die Antwort auf diese Frage lautet: Nein!
Einer anerkannten Studie kanadischer Forscher zufolge beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung von Menschen mit MS 77 Jahre.
Das entspricht in etwa der statistischen Lebenserwartung in Deutschland. Diese liegt mit durchschnittlich 78 Jahren bei Männern und 83 Jahren bei Frauen nur unwesentlich darüber.
Einen besseren “Beweis” dass eine MS zwangsläufig keineswegs tödlich ist, gibt es doch wohl kaum… :-)
Unsere Antworten sind keine medizinische Beratung und ersetzen niemals den notwendigen Gang zum Arzt!