Bundesweites Pflegetelefon 0800/611 611 1 (gebührenfrei)

Häufige Fragen (FAQ) am bundesweiten Pflegetelefon

Häufige Fragen (FAQ) am bundesweiten Pflegetelefon

Häufige Fragen (FAQ) am bundesweiten Pflegetelefon

Die unabhängigen Experten des bundesweiten Pflegenetzwerkes stellen sich unter 0800/611 611 1 (gebührenfrei) seit vielen Jahren den Fragen von pflegebedürftigen Personen und selbstverständlich den Fragen der pflegenenden Angehörigen.

Dabei tauchen einige Fragen häufiger auf als andere Fragen und einige dieser häufigen Fragen (FAQ’s) finden Sie nachfolgenden nach Kategorien vor.

Pflegefachliche Unterstützung

Eine unabhängige pflegefachliche Unterstützung zur Erreichung von gerechtfertigten, hohen, Pflegeleistungen ist spätestens nach einem anzuzweifelnden Gutachten vom Medizinischen Dienst (MDK), bzw. MEDICPROOF, existendziell wichtig! Nachfolgend finden Sie viele Antworten auf typische Fragen zur pflegefachlichen Unterstützung, wie unsere unabhängigen Sachverständigen diese erfolgreich seit 1998 durchführen.

Darf die Pflegekasse eine ausführliche Widerspruchsbegründung fordern?2023-09-27T10:00:48+02:00

Diese Frage wurde uns heute erneut am bundesweiten Pflegetelefon gestellt. Als erfahrene Experten sind wir jedes Mal ein wenig verstört, wenn wir die Frage hören. Die Antwort lautet:

Selbstverständlich darf die Pflegekasse eine ausführliche Widerspruchsbegründung fordern!

Warum darf die Pflegekasse eine ausführliche Widerspruchsbegründung fordern?

Die Frage sollte nicht lauten „darf die Pflegekasse eine ausführliche Widerspruchsbegründung fordern?„, die Frage müsste lauten „wird die Pflegekasse eine ausführliche Widerspruchsbegründung fordern?„.

Auch im heutigen Fall hatten wir eine resolute Tochter einer pflegebedürftigen Mutter in der Beratung, die im Vorfeld bereits selbst eine Widerspruchsbegründung verfasst hatte. Die Pflegekasse hat daraufhin eine ausführliche Widerspruchsbegründung gefordert.

Da hat die Tochter Glück gehabt!

Normalerweise würde die Pflegekasse die (nicht ausreichende) Widerspruchsbegründung zum Anlass nehmen, den Widerspruch nach Aktenlage, also ohne Begutachtung, abzulehnen. Das Recht hat die Pflegekasse!

Bereits aus der Frage selbst lässt sich bedauerlicherweise ableiten, dass die Mutter kaum eine ernstzunehmende Chance hat, gerechtfertigte Leistungen der Pflegeversicherung zu erreichen. Ohne fachliche und unabhängige Unterstützung eines Sachverständigen der Pflege (w/m) sind die Chancen einfach zu gering.


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Unser Versprechen

    • Kostenlos
    • Unabhängig
    • Kompetenz
    • Erfahrung

Seit 1998 | Unabhängig | 98 % zufriedene Menschen


Kann ich selbst den Widerspruch begründen oder soll ich besser anwaltliche Unterstützung beanspruchen?2023-10-20T17:02:46+02:00

Selbst den Widerspruch begründen oder anwaltliche Unterstützung beanspruchen

Selbst einen Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid der Pflegekasse zu begründen empfiehlt sich nicht, denn die fachliche Argumentation ist der Schlüssel zum Erfolg. Es geht nicht um die, meist sehr emotionale, Darstellung der persönlichen Lebens- und Pflegeumstände.

Der Grund für einen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse ist immer gleich. Sie sind mit dem Ergebnis nicht einverstanden!

Aber wie kommt denn die Pflegekasse überhaupt auf das Ergebnis?

Dem Bescheid der Pflegekasse liegt immer und ausschließlich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD), bzw.bei privat Versicherten von MEDICPROOF, zu Grunde. Daher muss sich die Widerspsuchsbegründung auch unbedingt gegen das Gutachten richten und nicht gegen den Bescheid der Pflegekasse. Formal schon, aber nicht in der fachlichen Begründung/Argumentation.

Aus diesem Grund empfehlen Experten auch die Unterstützung unabhängiger Sachverständiger (w/m) und nicht die einer Anwältin/eines Anwalts.

In einem solchen Fall macht es wenig Sinn rein juristisch gegen den Bescheid der Pflegeversicherung vorzugehen, weil es hier weniger um Recht- und Gesetz geht.

Es geht um die fachliche Kenntnis und Erfahrung im pflegefachlichen Bereich sowie der 100-prozentigen Kenntnis der Begutachtungs-Richtlinien zur Bewertung von Pflegebedürftigkeit in der aktuellsten Fassung (NBA).

Es zählen ausschließlich pflegefachliche Argumente

Die spätere Entscheidung über den Erfolg oder Misserfolg eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens nach Ablehnung eines Pflegegrades wird normalerweise durch Sachverständige (w/m), respektive Gutachter(innen), im Bereich der Pflege getroffen.

Daher muss die Argumentation der Widerspruchs- oder Klagebegründung auch in der jeweiligen Fachsprache inkl. aller Regelungen und Fachbegriffe, Module, Zeiten, Angeban, etc. vorliegen.

Eine private Argumentation überzeugt in weniger als 10 % aller Verfahren.

Klage Pflegegrad – Mündliche Verhandlung?2023-10-09T08:59:40+02:00

Die mündliche Verhandlung während der Klage zum Pflegegrad

Viele Menschen haben die unberechtigte Angst davor, dass es zu einer mündlichen Verhandlung kommt, wenn sie Klage beim Sozialgericht einreichen um einen gerechtfertigten Pflegegrad zu erreichen. Seit 1998 haben die unabhängigen Sachverständigen (w/m) des bundesweiten Pflegenetzwerks (BWPN) in einem hohen 5-stelligen Bereich Betroffene in solchen Klageverfahren unterstützt und mit ihrer pflegefachlichen Arbeit in über 90 % aller Verfahren, erfolgreich den notwendigen Pflegegrad durchgesetzt.

Davon sind nicht einmal in 10 % aller Klageverfahren mündliche Verhandlungen durchgeführt worden. Daraus lässt sich ableiten, dass eine mündliche Verhandlung im Rahmen einer Klage zur Erreichung eines Pflegegrades zwar möglich, aber sehr unwahrscheinlich ist.

Mündliche Verhandlung durch pflegefachliche Argumente verhindern

Unsere über 25 jährige Erfahrung mit Klageverfahren gegen die Pflegekassen ist eindeutig:

Es kommt sehr selten zu einer mündlichen Verhandlung.

Allerdings bezieht sich unsere Erfahrung auf Verfahren mit einem fachlich fundierten Gegengutachten aus den Händen unserer erfahrenen Pflegesachverständigen (w/m). Ob es zu einer mündlichen Verhandlung kommt oder nicht, wird allein durch die Richterin oder den Richter festgelegt.

Liefert eine Klagebegründung wenig fachliche Argumente steigt m. E. die Wahrscheinlichkeit einer mündlichen Verhandlung deutlich. Daher muss die Argumentation der Klagebegründung dringend entsprechender Fachsprache inkl. aller Regelungen und Fachbegriffe, Module, Zeiten, Angaben, etc. vorliegen.

Eine private Argumentation führt m. E. häufiger zu einer mündlichen Verhandlung als in 10 % aller Verfahren.

Wer hilft bei Ablehnung Pflegegrad?2023-10-09T09:02:18+02:00

Pflegefachliche Unterstützung nach Ablehung Pflegegrad

Hat die Pflegekasse die Einstufung in einen gerechtfertigten Pflegegrad abgelehnt oder zu gering bewilligt, liegt es immer und ausschließlich an dem zugrunde liegenden Gutachten eines der Gutachterdienste der Pflegeversicherungen.

In einem solchen Fall macht es keinen Sinn rein juristisch dagegen vorzugehen, weil es hier weniger um Recht- und Gesetz geht.

Es geht um die fachliche Kenntnis und Erfahrung im pflegefachlichen Bereich sowie der 100-prozentigen Kenntnis der Begutachtungs-Richtlinien zur Bewertung von Pflegebedürftigkeit in der aktuellsten Fassung (NBA).

Es zählen ausschließlich pflegefachliche Argumente!

Die spätere Entscheidung über den Erfolg oder Misserfolg eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens nach Ablehnung eines Pflegegrades wird normalerweise durch Sachverständige (w/m), respektive Gutachter(innen), im Bereich der Pflege getroffen.

Daher muss die Argumentation der Widerspruchs- oder Klagebegründung auch in der jeweiligen Fachsprache inkl. aller Regelungen und Fachbegriffe, Module, Zeiten, Angeban, etc. vorliegen.

Eine private Argumentation überzeugt in weniger als 10 % aller Verfahren.

Wie viel Pflegegeld kann ich erwarten?2018-11-09T18:05:39+02:00

Welche Leistungen nach Ihrem Erfolg?

Rund 67 % aller Pflegebedürftigen, die im häuslichen Umfeld versorgt werden, erhalten ausschließlich Pflegegeld. Um diese Betroffenen kümmern sich ausschließlich deren Angehörigen, also Privatpersonen, ohne einen ambulanten Pflegedienst zu beanspruchen.

In diesen Fällen kommt es dann zur Auszahlung von Pflegegeld. Wie viel Pflegegeld Sie je nach erreichtem Pflegegrad erhalten, sehen Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Erreichter Pflegegrad Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Monatlicher Erstattungsbetrag* 125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR
Monatliches Pflegegeld** EUR 316 EUR 545 EUR 728 EUR 901 EUR
Jährliche Verhinderungspflege (bis zu) – EUR 2.418 EUR 2.418 EUR 2.418 EUR 2.418 EUR
Gesamtanspruch pro Jahr – EUR 7.710 EUR 10.458 EUR 12.654 EUR 14.730 EUR

Hinzu kommen noch Leistungen der Tages- und Nachtpflege sowie Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. So können Sie z. B. eine ebenerdige Dusche oder einen dringend benötigten Treppenlift realisieren und erhalten auch dafür bis 4.000 EUR von der Pflegekasse.

Wie viel Zeit benötigen Sie?2018-11-09T17:50:11+02:00

Zeitbedarf für die Prüfung und Bewertung

Nachdem wir alle notwendigen Unterlagen erhalten haben und der Zahlungseingang der Prüfungsgebühr (99 EUR) bei uns eingegangen ist, benötigen wir 2-3 Werktage bis zur Fertigstellung der Prüfung und Bewertung des individuellen Pflegebedarfs. In dieser Zeit findet auch das notwendige Gespräch zwischen Ihnen und dem zuständigen Sachverständigen (w/m) statt.

Zeitbedarf für die Erstellung des Gegegengutachtens

In über 70 % aller Bewertungen werden deutliche Verletzungen des Neuen Begutachtungsassessments nachgewiesen und wir erstellen das Gegegengutachten. Dafür benötigen unsere Sachverständigen (w/m) durchschnittlich 2-3 Werktage.

Gesamtzeitbedarf

In den meisten Fällen erhalten unsere Klienten das Gegengutachten zur Einreichung bei der Pflegekasse innerhalb von einer Woche nach Auftragseingang!

Widerspruchsverfahren

Nachfolgend finden Sie viele Antworten auf typische Fragen zum Ablauf eines Widerspruchsverfahrens zur Erreichung eines gerechtfertigten, möglichst hohen, Pflegegrades.

Warum kein Neuantrag anstelle eines Widerspruchs, um einen Pflegegrad zu erreichen?2023-10-20T17:53:22+02:00

Bedauerlicherweise haben die Mitarbeiter(innen) bis heute nicht damit aufgehört, diesen unsinnigen Rat zu erteilen. Die Pflegestützpunkte, übrigens von den Pflegeversicherungen finanziert, raten es auch auasgesprochen oft und selbst im Internet ist es nachzulesen:

Stellen Sie lieber einen neuen Antrag, statt Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einzulegen.

Die falschen Argumente sind immer gleich:

Es dauert viel zu lange! Es macht keinen Sinn! Es ist zu kompliziert! Man braucht einen teuremn Anwalt! usw. usw.

Alles absoluter nicht praxisgerecht und unsinnig!

Warum sollte der gleiche Gutachterdienst, sehr wahrscheinlich sogar der gleiche Gutachter/die gleiche Gutachterin, wenige Tage, Wochen oder Monate nach dem letzten Gutachten die eigene fachliche Meinung ändern? Sich selbst ein Armutszeugnis ausstellen?

Wenn die pflegebedürftige Person in der Zwischenzeit, mit Verlaub, nicht gerade die Kellertreppe hinuntergefallen ist, bleibt es nach einem Neuantrag beim gleichen Ergebnis.

Ein Widerspruchsverfahren, mit einer fachlichen überzeugenden Argumentation, hingegen erzeugt Druck und eröffnet die Möglichkeit, dass ein weiterer Gutachter (w/m) sich mit dem Vorgang befassen muss!

 

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Unsere Gegengutachten erreichen seit 1998 in mehr als 90 % höchste Pflegeleistungen!

10 Minuten, die sich lohnen:

Unabhängig und KOstenlos

Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!

Unsere Kernkompetenzen

Pflegegrad beantragen

Wir helfen Ihnen kostenlos beim Antrag auf einen Pflegegrad und geben Ihnen Tipps für die Begutachtung!

Pflegegrad höherstufen

Unsere Experten unterstützen Sie mit pflegefachlichem Sachverstand bei der Höherstufung des Pflegegrades!

Pflegegrad Widerspruch

Unabhängige Sachverständige erreichen mit fundierten Gegengutachten den höchst möglichen Pflegegrad im Widerspruch!

Darf die Pflegekasse eine ausführliche Widerspruchsbegründung fordern?2023-09-27T10:00:48+02:00

Diese Frage wurde uns heute erneut am bundesweiten Pflegetelefon gestellt. Als erfahrene Experten sind wir jedes Mal ein wenig verstört, wenn wir die Frage hören. Die Antwort lautet:

Selbstverständlich darf die Pflegekasse eine ausführliche Widerspruchsbegründung fordern!

Warum darf die Pflegekasse eine ausführliche Widerspruchsbegründung fordern?

Die Frage sollte nicht lauten „darf die Pflegekasse eine ausführliche Widerspruchsbegründung fordern?„, die Frage müsste lauten „wird die Pflegekasse eine ausführliche Widerspruchsbegründung fordern?„.

Auch im heutigen Fall hatten wir eine resolute Tochter einer pflegebedürftigen Mutter in der Beratung, die im Vorfeld bereits selbst eine Widerspruchsbegründung verfasst hatte. Die Pflegekasse hat daraufhin eine ausführliche Widerspruchsbegründung gefordert.

Da hat die Tochter Glück gehabt!

Normalerweise würde die Pflegekasse die (nicht ausreichende) Widerspruchsbegründung zum Anlass nehmen, den Widerspruch nach Aktenlage, also ohne Begutachtung, abzulehnen. Das Recht hat die Pflegekasse!

Bereits aus der Frage selbst lässt sich bedauerlicherweise ableiten, dass die Mutter kaum eine ernstzunehmende Chance hat, gerechtfertigte Leistungen der Pflegeversicherung zu erreichen. Ohne fachliche und unabhängige Unterstützung eines Sachverständigen der Pflege (w/m) sind die Chancen einfach zu gering.


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Kann ich selbst den Widerspruch begründen oder soll ich besser anwaltliche Unterstützung beanspruchen?2023-10-20T17:02:46+02:00

Selbst den Widerspruch begründen oder anwaltliche Unterstützung beanspruchen

Selbst einen Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid der Pflegekasse zu begründen empfiehlt sich nicht, denn die fachliche Argumentation ist der Schlüssel zum Erfolg. Es geht nicht um die, meist sehr emotionale, Darstellung der persönlichen Lebens- und Pflegeumstände.

Der Grund für einen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse ist immer gleich. Sie sind mit dem Ergebnis nicht einverstanden!

Aber wie kommt denn die Pflegekasse überhaupt auf das Ergebnis?

Dem Bescheid der Pflegekasse liegt immer und ausschließlich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD), bzw.bei privat Versicherten von MEDICPROOF, zu Grunde. Daher muss sich die Widerspsuchsbegründung auch unbedingt gegen das Gutachten richten und nicht gegen den Bescheid der Pflegekasse. Formal schon, aber nicht in der fachlichen Begründung/Argumentation.

Aus diesem Grund empfehlen Experten auch die Unterstützung unabhängiger Sachverständiger (w/m) und nicht die einer Anwältin/eines Anwalts.

In einem solchen Fall macht es wenig Sinn rein juristisch gegen den Bescheid der Pflegeversicherung vorzugehen, weil es hier weniger um Recht- und Gesetz geht.

Es geht um die fachliche Kenntnis und Erfahrung im pflegefachlichen Bereich sowie der 100-prozentigen Kenntnis der Begutachtungs-Richtlinien zur Bewertung von Pflegebedürftigkeit in der aktuellsten Fassung (NBA).

Es zählen ausschließlich pflegefachliche Argumente

Die spätere Entscheidung über den Erfolg oder Misserfolg eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens nach Ablehnung eines Pflegegrades wird normalerweise durch Sachverständige (w/m), respektive Gutachter(innen), im Bereich der Pflege getroffen.

Daher muss die Argumentation der Widerspruchs- oder Klagebegründung auch in der jeweiligen Fachsprache inkl. aller Regelungen und Fachbegriffe, Module, Zeiten, Angeban, etc. vorliegen.

Eine private Argumentation überzeugt in weniger als 10 % aller Verfahren.

Wer hilft bei Ablehnung Pflegegrad?2023-10-09T09:02:18+02:00

Pflegefachliche Unterstützung nach Ablehung Pflegegrad

Hat die Pflegekasse die Einstufung in einen gerechtfertigten Pflegegrad abgelehnt oder zu gering bewilligt, liegt es immer und ausschließlich an dem zugrunde liegenden Gutachten eines der Gutachterdienste der Pflegeversicherungen.

In einem solchen Fall macht es keinen Sinn rein juristisch dagegen vorzugehen, weil es hier weniger um Recht- und Gesetz geht.

Es geht um die fachliche Kenntnis und Erfahrung im pflegefachlichen Bereich sowie der 100-prozentigen Kenntnis der Begutachtungs-Richtlinien zur Bewertung von Pflegebedürftigkeit in der aktuellsten Fassung (NBA).

Es zählen ausschließlich pflegefachliche Argumente!

Die spätere Entscheidung über den Erfolg oder Misserfolg eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens nach Ablehnung eines Pflegegrades wird normalerweise durch Sachverständige (w/m), respektive Gutachter(innen), im Bereich der Pflege getroffen.

Daher muss die Argumentation der Widerspruchs- oder Klagebegründung auch in der jeweiligen Fachsprache inkl. aller Regelungen und Fachbegriffe, Module, Zeiten, Angeban, etc. vorliegen.

Eine private Argumentation überzeugt in weniger als 10 % aller Verfahren.

Wird das Pflegegrad nach Widerspruch nachgezahlt?2023-10-20T17:04:08+02:00

Nach einem erfolgreichen Widerspruch zur Erreichung eines gerechtfertigten Pflegegrades muss die Pflegekasse das Pflegegeld für den rückwirkenden Zeitraum nachzahlen!

Typisches Beispiel aus der täglichen Praxis unserer unabhängigen Sachverständigen:

03.2021: Antrag auf Pflegeleistungen durch pflegende Angehörige
04.2021: Bescheid der Pflegekasse mit dem Pflegegrad 2
05.2021: Kontakt zum bundesweiten Pflegenetzwerk (BWPN)
05.2021: Widerspruch mit dem Gegengutachten des Sachverstädnigen vom BWPN per Einschreiben an die Pflegekasse verschickt
07.2021: Widerspruchsbegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
08.2021: Neuer Bescheid der Pflegekasse. Durch das Gegengutachten des BWPN wurde Pflegegrad 3 erreicht.

Nachzahlung der Pflegekasse am 10.08.2021 auf dem Konto der pflegebedürftigen Person: 1.374 EUR.

Noch deutlicher fällt die Nachzahlung nach Klageverfahren ins Gewicht. Viele unserer Klienten haben in den letzten 25 Jahren auch gern mal über 20.000 EUR Nachzahlung erhalten.

Wie lang ist die Bearbeitungszeit nach einem Pflegegrad-Widerspruch?2023-10-20T17:06:01+02:00

Regelmäßig informieren uns Pflegebedürftige darüber, dass Mitarbeiter(innen) der zuständigen Pflegekassen teilweise haarsträubende Bearbeitungszeiten nennen, wenn es um einen Pflegegrad-Widerspruch geht. Selbstverständlich wird dabei nicht vergessen eine Empfehlung auszusprechen „lieber den Widerspruch zurücknehmen und einen neuen Antrag stellen„.

Ein Neuantrag ist anstelle eines Widerspruchs keine Lösung!

In der Praxis vergehen nach Einreichung der Gegengutachten unserer unabhängiger Sachverständigen (w/m), im Rahmen vorgerichtlicher Widerspruchsverfahren, durchschnittlich sechs Wochen bis zum Widerspruchsbescheid der Pflegekasse.

Selbstverständlich gibt es auch Widerspruchsverfahren gegen einen Bescheid, oder besser gegen das Gutachten, der Pflegekassen, die mehr Zeit beanspruchen. Aber es gibt auch Verfahren, in denen bereits nach vier Wochen der entsprechende Bescheid vorliegt.

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Unsere Gegengutachten erreichen seit 1998 in mehr als 90 % höchste Pflegeleistungen!

10 Minuten, die sich lohnen:

Unabhängig und KOstenlos

Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!

Stellungnahme zu längeren Bearbeitungszeiten der Pflegekassen

Einleitung zum besseren Verständnis

Die Pflegeversicherung wurde in Deutschland im Jahr 1995 eingeführt/etabliert. Die unabhängige Unterstützung der Sachverständigen des bundesweiten Pflegenetzwerks (BWPN) gibt es seit 1998. Wir dürfen also behaupten auf die Erfahrung „der ersten Stunden“ zurückgreifen zu können. Diese Erkenntnis ist insofern relevant, weil wir das Verhalten der Pflegeversicherung, und somit das Verhalten in verschiedenen Regionen, ja sogar einzelner Sachbearbeiter, seit Jahren kennenlernen durften und auch zukünftig beobachten werden.

Unsere persönliche Erfahrung zu längeren Bearbeitungszeiten

Eines haben ALLE Verfahren, die in all den Jahren länger als sechs Wochen (nach Einreichung einer stichhaltigen Argumentation) benötigt haben gemeinsam:

Es handelt sich um besonders willkürliches Verhalten!

Im Grunde genommen konnten wir in keinem einzigen dieser Verfahren einen ernsthaft nachvollziehbaren Grund für eine übermäßige Bearbeitungszeit erkennen. Ganz selten, z. B. in der Ferienzeit oder ggf. zur Weihnachtszeit, können mal 1-2 Wochen mehr vergehen, die sich natürlich erklären lassen.

In allen anderen Fällen handelt es sich um eine Art „Verschleppung“, die bis auf die Sachbearbeiterebene herunter geht.

Es gehört also schon eine ganze Menge Selbstverstrauen dazu, wenn die Mitarbeiter(innen) der Pflegekassen aufgrund dieser „verschleppten“ Fälle, eine so unnötig verlängerte Bearbeitungszeit nutzen, um Betroffene von einem Widerspruch gegen einen Pflegegrad abzuhalten.

Das Ganze nennt sich dann Pflegeberatung?!

Unsere Kernkompetenzen

Pflegegrad beantragen

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Pflegegrad höherstufen

Unsere Experten unterstützen Sie mit pflegefachlichem Sachverstand bei der Höherstufung des Pflegegrades!

Pflegegrad Widerspruch

Unabhängige Sachverständige erreichen mit fundierten Gegengutachten den höchst möglichen Pflegegrad im Widerspruch!

Reicht es, in der Widerspruchsbegründung die Punkte aufzuführen, die der Gutachter übersehen oder falsch dokumentiert hat?2023-10-20T17:08:31+02:00

Nein!

Wurde Ihr Pflegegrad abgelehnt oder zu gering eingestuft und Sie legen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse ein, führt eine reine Gegendarstellung in der Praxis eher nicht zum Ziel!

Um mit einem Widerspruch gegen das MD-Gutachen, bzw. gegen den Bescheid der Pflegekasse, Erfolg zu haben, ist es notwendig Argumente zu liefern, die sich auf das „Neue Begutachtungsassessment (NBA)“ berufen. Das ist eine Arbeit für Pflegesachverständige, die sich mit diesen Regeln auskennen.

Geben Sie nicht mit dem Bescheid der Pflegekasse zufrieden!
Die Pflegekasse setzt mir zur Einreichung der Widerspruchsbegründung eine Frist. Muss ich diese einhalten?2023-10-20T17:12:37+02:00

Die Frist der Pflegekasse ist, anders als die Einhaltung der Monatsfrist nach dem Bescheid, rechtlich nicht so bindend. Aber eine solche Frist sollte nicht kommentarlos übergangen werden. Empfehlenswert ist es in solchen Fällen, die Pflegekasse schriftliche um Fristverlängerung zu ersuchen.

Bedenken Sie aber, dass der Hilfebedarf zu einem späteren Zeitpunkt schwerer rückwirkend nachgewiesen werden kann und es daher immer sinnvoll ist, sich für die Begründung nicht zu viel Zeit zu lassen.

Darüber hinaus sollte es in Ihrem eigenen Interesse liegen, dass Verfahren nicht unnötig hinauszuzögern. Aus diesem Grund erstellen unsere Sachverständigen seit 1998 ihre Gegengutachten ausgesprochen schnell und zuverlässig.

Kann es mir passieren, dass im Widerspruchsverfahren der gleiche Gutachter nochmal kommt?2023-10-20T17:14:22+02:00

Nein.

Wenn es im Widerspruchsverfahren zu einer erneuten Begutachtung im Hausbesuch kommt, haben Sie das Recht, dass ein anderer Gutachter (w/m) kommt. Es darf nicht der/die gleiche Gutachter(in) sein wie in der Erstbegutachtung des gleichen Verfahrens.

Es muss ein anderer Gutachter (w/m) im Widerspruchsverfahren die Begutachtung durchführen!

Meldet sich ein Gutachter (w/m) bei Ihnen an, mit dem Sie früher bereits negative Erfahrungen gemacht haben, raten wir Ihnen, diesen wegen Befangenheit abzulehnen und um einen anderen Gutachter zu bitten.

Muss die Widerspruchsbegründung auch innerhalb eines Monats bei der Pflegekasse eingehen?2023-10-20T17:15:36+02:00

Nein.

Die Begründung darf später nachgereicht werden. Innerhalb der Monatsfrist reicht es, formlos zu widersprechen und die folgende Begründung anzukündigen.

Wenn alles korrekt bei der Pflegekasse abwickelt wird (das ist leider nicht immer der Fall) erhalten Sie nach Eingang des formlose Widerspruchs eine Eingangsbestätigung. In dieser Eingangsbestätigung teilt die Pflegekasse meistens eine Frist mit. Bis zum genannten Datum erwartet die Pflegekasse dann die entsprechende Begründung.

Die genannte Frist sollte eingehalten werden, kann aber jederzeit verlängert werden!

Grundsätzlich ist es, im eigenen Interesse, sinnvoll ein Widerspruchsverfahren möglichst schnell zu bearbeiten. Sollten Sie aber die genannte Frist überhaupt nicht einhalten können, ist jederzeit eine Fristverlängerung bei der Pflegekasse möglich.

Warum werden die meisten privaten Widersprüche abgelehnt?2023-10-20T17:20:34+02:00

Es stimmt! Nur rund 10 % aller privat formulierten … oder besser angefertigten … Widerspruchsbegründungen führen zu einem negativen Abhilfebscheid der Pflegekasse. In den meisten Fällen werden diese Widerspruchsverfahren sogar ohne neue Begutachtung, also nach Aktenlage, abgelehnt.

Warum werden fast alle privat formulierten Widersprüche abgelehnt?

Privatpersonen argumentieren nicht gemäß etwaiger Regeln und halten sich dabei an das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Privatpersonen formulieren fast immer emotional, beschreiben mit viel Fleiß und Mühe den hohen Aufwand der täglichen Pflege.

Der Leser des Widerspruchs ist allerdings kein sentimentaler Mensch, sondern ein gestandener und im Normalfall sachlogisch denkender Gutachter (w/m) des Medizinischen Dienstes (MD). Ein solcher Gutachter (w/m) interessiert sich nicht für die täglichen Probleme pflegebedürftiger Menschen und noch weniger Relevanz haben die Probleme der pflegendenen Angehörigen.

Schon aus rein beruflichen Gründen überzeugen einen solchen Gutachter (w/m) ausschließlich sachliche und fachliche Argumente, die sich zu dem auch noch auf das NBA stützen.

Wie muss ich den Widerspruch bei der Pflegekasse einreichen?2023-10-20T17:22:39+02:00

Grundsätzlich haben Sie die drei nachfolgenden Möglichkeiten einen Widerspruch gegen den Bescheid einer Pflegekasse einzureichen.

  • Schriftlich auf dem Postweg (per Einschreiben)
  • Schriftlich per Telefax
  • Zur Niederschrift (diktieren) in einer Geschäftsstelle Ihrer Pflegekasse

Wir empfehlen die Schriftform auf dem Postweg und per Einschreiben-Einwurf. Damit haben Sie einen schriftlichen Nachweis über die fristgerechte Zustellung.

Für welchen Weg Sie sich auch immer entscheiden, denken Sie unbedingt an die Einhaltung der Monatsfrist!

Selbst unsere erfahrenen Experten können, in dem Verfahren, nicht mehr helfen, wenn die Monatsfrist verstrichen ist!

Der Versand eines Widerspruchs per E-Mail ist zwar generell möglich, aber definitiv nicht zu empfehlen!

Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch?2023-10-20T17:28:31+02:00

Ein Widerspruch gegen den Bescheid einer Pflegekasse muss innerhalb eines Monats bei der Pflegekasse vorliegen. Dazu reicht es zunächst aus fristwahrenden Widerspruch einzulegen und darauf hinzuweisen, dass eine fachliche Widerspruchsbegründung nachgereicht wird.

Dabei ist in der Praxis das Datum des Bescheids der Pflegekasse maßgeblich. Es ist weniger relevant wann der Bescheid bei Ihnen zugestellt wurde.

Die Postlaufzeit liegt streng genommen also nicht etwa in der Verantwortung der Pflegekasse!

Kümmern Sie sich so zeitnah wie möglich um eine unabhängige pflegefachliche Beratung und rufen Sie am besten umgehend unter 0800/611 611 1 die Experten des bundesweiten Pflegenetzwerkes an. Kosten entstehend Ihnen durch ein solches Telefonat nicht! Alternativ sichern Sie sich einen der begehrten Termine:

Erst selbst versuchen und dann fachliche Hilfe beanspruchen?2023-10-20T17:30:50+02:00

Grundsätzlich ist diese Vorgehensweise durchaus möglich, denn nach einem erfolglosen „Versuch“ bleibt ja noch der Widerspruchsausschuss und selbst danach können Profis noch das Klageverfahren begleiten.

Allerdings kostet jede einzelne Instanz eben auch Zeit. Darüber hinaus ist die Erfolgsaussicht zu Beginn (Anhörungsverfahren) für erfahrene Sachverständige (w/m) am höchsten. Das hat rein formale Gründe und hat nichts mit der Qualität der Arbeit unserer unabhängigen Sachverständigen (w/m) zu tun.

Statistisch sind nur rund 10 % aller privat formulierten Widerspruchsbegründungen erfolgreich. Wegen einer solch geringen Aussicht sollten Sie nicht die dringend notwendigen Leistungen der Pflegekasse aufs Spiel setzen und immer sofort nach Vorliegen eines entsprechenden Bescheids fachliche Hilfe beanspruchen!

Kann ich den Bericht eines Pflegegrad-Online-Rechners als Begründung einreichen?2023-10-20T17:37:12+02:00

Zugegeben ist das eine verlockende Idee:

Einen Kaffee holen, ein paar Minuten den Pflegegradrechner einer Internetseite mit Angaben füttern, Bericht herunterladen und unterzeichnet als Widerspruchsbegründung an die Pflegekasse schicken. Die werden schon sehen, was die davon haben…

Das ist selbstverständlich aus fachlicher Sicht absolut nicht zu empfehlen und wird ganz sicher keinen Gutachter (w/m) des MD oder MEDICPROOF zum Einlenken bewegen!

Riskieren Sie nicht Ihre Möglichkeiten auf gerechte Leistungen durch unsinnige Versprechen aus dem Internet!

Mit der Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 ist auch die Anzahl der Websites mit Informationen zu diesem Thema angestiegen. Viele dieser Websitebetreiber nutzen u. a. den Begriff „Pflegegradrechner“, um zunächst potenzielle Interessenten für eigene Dienstleistungen, dazu zu bewegen die eigene Website zu besuchen.

Leider suggieren alle Websitebetreiber langjährige Erfahrung und Kompetenz im Pflegebereich. Auf einige wenige Organisationen trifft dies auch durchaus zu. Die meisten der Anbieter kann, schon aus altersgründen, definitiv nicht auf langjährige Erfahrung zurückgreifen. Da nützt auch die, immer wieder gern erwähnte, pflegebedürftige Grossmutter aus der Kindheit nichts.

Pflegebedürftige und pflegende Angehörige benötigen in besonderen Lebenssituationen aber dringend fremde Hilfe und klammern sich dabei gern mal an den viel zitierten Strohhalm.

Die angebotenenen Pflegegradrechner sind kostenlos, erscheinen zeitgemäß und sind sehr einfach und recht zügig zu bedienen. All das verführt geradezu den fertigen Bericht einfach an die Pflegekasse zu senden und denen dadurch mal „klar zu zeigen“ wie schlimm die Pflegesituation tatsächlich ist…

Das klingt wirklich verlockend, ist in der Praxis allerdings generell ohne jegliche sachliche Überzeugungskraft!

Reicht ein formloser Widerspruch?2023-10-20T17:38:44+02:00

Die Antwort lautet eindeutig: NIEMALS!

In den letzten Jahren hat die Annahme zugenommen, dass ein einfacher Widerspruch ohne weitere Begründung ausreicht und dann „muss“ ein neuer Gutachter (w/m) kommen.

In erster Linie liegt diese gefährliche Fehleinschätzung vermutlich an der inzwischen großen Anzahl Interenetseiten mit Pflegegradrechnern und teilweise nicht praxisgerechten Empfehlungen.

Das ist absoluter Unsinn!

Eine solche Vorgehensweise führt mit einer über 90-prozentigen Wahrscheinlichkeit zu einer Ablehnung nach Aktenlage! Bitte nutzen Sie gern eines unserer kostenlosen Formulare und beachten Sie die Monatsfrist. Danach muss aber eine, im besten Fall fachlich fundierte, Begründung…oder noch besser ein fachliches Gegengutachten…nachfolgen -> und zwar immer!

Pflegegeld

Weil in den meisten Fällen im häuslichen Umfeld die Pflege von einer privaten Pflegeperson, pflegender Angehöriger (w/m), geleistet wird, ist die Leistungsart Pflegegeld ein wichtiges Thema. Nachfolgend finden Sie viele Antworten auf typische Fragen zum Pflegegeld.

Wie lange hat die Pflegekasse Zeit nach einem Antrag?2022-08-16T13:56:19+02:00

Kurzfassung

Stellen Sie erstmalig einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse, muss Ihnen innerhalb von 25 Arbeitstagen der Bescheid der Pflegekasse vorliegen!

25  Arbeitstage nach Antragseingang bei der Pflegekasse

Als Antragsdatum gilt der Tag des Anrufs bei der Pflegekasse, bzw. bei Onlineanträgen das entsprechende Tagesdatum. Ab diesem Antragsdatum fängt die Bearbeitungszeit von maximal 25 Arbeitstagen an zu zählen. Innerhalb dieser 25 Arbeitstag muss die Pflegeversicherung alle nachfolgenden Arbeitsschritte erledigt haben, respektive von deren Erfüllungsgehilfen erledigen lassen.

Einzelne Arbeitsschritte innerhalb der 25  Arbeitstage

  • Antragsunterlagen schicken (Pflegekasse)

  • Antragsunterlagen nach Eingang sichten (Pflegekasse)

  • Medizinischen Dienst oder MEDICPROOF (privat Versicherte) beauftragen (Pflegekasse)

  • Begutachtungstermin festlegen und verschicken (Gutachterdienst (MD oder MEDICPROOF))

  • Begutachtung durchführen (Gutachterdienst (MD oder MEDICPROOF))

  • Formulargutachten erstellen und der Pflegekasse senden (Gutachterdienst (MD oder MEDICPROOF))

  • Auf Grundlage des Gutachtens den Bescheid erstellen und versenden (Pflegekasse)

Anspruch auf Entschädigung bei Überschreitung der 25  Arbeitstage

Hält die Pflegekasse die Bearbeitungszeit nicht ein und überschreitet die 25 Arbeitstage, muss die Pflegekasse dem Antragsteller (w/m) für jede angefangene Woche 70 EUR Entschädigung zahlen!

Wird das Pflegegrad nach Widerspruch nachgezahlt?2023-10-20T17:04:08+02:00

Nach einem erfolgreichen Widerspruch zur Erreichung eines gerechtfertigten Pflegegrades muss die Pflegekasse das Pflegegeld für den rückwirkenden Zeitraum nachzahlen!

Typisches Beispiel aus der täglichen Praxis unserer unabhängigen Sachverständigen:

03.2021: Antrag auf Pflegeleistungen durch pflegende Angehörige
04.2021: Bescheid der Pflegekasse mit dem Pflegegrad 2
05.2021: Kontakt zum bundesweiten Pflegenetzwerk (BWPN)
05.2021: Widerspruch mit dem Gegengutachten des Sachverstädnigen vom BWPN per Einschreiben an die Pflegekasse verschickt
07.2021: Widerspruchsbegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
08.2021: Neuer Bescheid der Pflegekasse. Durch das Gegengutachten des BWPN wurde Pflegegrad 3 erreicht.

Nachzahlung der Pflegekasse am 10.08.2021 auf dem Konto der pflegebedürftigen Person: 1.374 EUR.

Noch deutlicher fällt die Nachzahlung nach Klageverfahren ins Gewicht. Viele unserer Klienten haben in den letzten 25 Jahren auch gern mal über 20.000 EUR Nachzahlung erhalten.

Wie kann ich Pflegegeld beantragen?2021-05-11T15:52:16+02:00

Einen Pflegegrad, in dem Sinne, kann nicht beantragt werden. Um in einen Pflegegrad eingruppiert zu werden, müssen Pflegebedürftige einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen.

Dies ist heutzutage, bei fast allen Pflegeversicherungen, sehr einfach durch einen Onlineantrag möglich. Alternativ rufen Sie einfach bei der Pflegekasse der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person an und beantragen Pflegeleistungen.

Für einen solchen Antrag benötigen Sie lediglich die nachfolgenden Daten der pflegebedürftigen Person:

  • Vor- und Nachname

  • Geburtsdatum

  • Versichertennummer

Die Pflegekasse schickt Ihnen dann auf dem Postweg einen Pflegeantrag zu. Dabei handelt es sich um ein mehrseitiges Formular, auf dem Sie entsprechende Angaben zur versicherten, pflegebedürftigen, Person machen müssen. Normalerweise sind die Fragen eher allgemein und nicht fachlicher Natur. Nähere Angaben zum Grund und der Ausprägung der Pflegebedürftigkeit sind zu dem Zeitpunkt eigentlich nicht notwendig.

Wichtig zu wissen

Es ist hilfreich, wenn Sie sich vorher einmal Gedanken über die Leistungsart machen, die am besten geeignet ist, um die Pflege im häuslichen Umfeld zu erleichtern. Grundsätzlich wird zwischen den nachfolgenden drei Leistungsarten unterschieden:

Schicken Sie den ausgefüllten Antrag dann bitte unterzeichnet per Einschreiben an die Pflegekasse. Gerade bei pflegebedürftigen Personen empfiehlt es sich über eine Vollmacht nachzudenken. Dabei handelt es sich nicht etwa um eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung. Es ist einfach nur eine Vollmacht gegenüber der Pflegekasse. Auf diese Weise können pflegende Angehörige direkt mit der Pflegekasse kommunizieren, erhalten Auskünfte, können Anträge stellen, Erklärungen abgeben und entlasten die pflegebedürftigen Angehörigen, Freunde oder Nachbarn auch in diesem Bereich.

Eine entsprechende Vorlage für eine solche Vollmacht erhalten Sie kostenlos bei uns.

Stufe der Pflegebedürftigkeit Geldleistungen (Pflegegeld)
Pflegegrad 1 0 Euro (kein Anspruch auf Pflegegeld!)
Pflegegrad 2 316 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro

Unsere Kernkompetenzen

Pflegegrad beantragen

Wir helfen Ihnen kostenlos beim Antrag auf einen Pflegegrad und geben Ihnen Tipps für die Begutachtung!

Pflegegrad höherstufen

Unsere Experten unterstützen Sie mit pflegefachlichem Sachverstand bei der Höherstufung des Pflegegrades!

Pflegegrad Widerspruch

Unabhängige Sachverständige erreichen mit fundierten Gegengutachten den höchst möglichen Pflegegrad im Widerspruch!

Wie viel Pflegegeld gibt es?2024-01-23T18:40:36+02:00

Die Höhe des Pflegeldes ist selbstverständlich abhängig von der Höhe des Pflegegrades. Daher lohnt sich auch immer die kritische Betrachtung der Gutachten. Im Falle zu geringer Bewertung ist ein Widerspruchsverfahren die einzige Möglichkeit das „Ruder herumzureißen“.

In der nachstehenden Tabelle ist die Steigerung je Pflegerad deutlich erkennbar. Je höher der Pflegegrad ausfällt, desto mehr Unterstützung, auch in Form von Pflegegeld, leistet die Pflegekasse.

Entgegen früherer Berichterstattungen und Beiträge wurde das Pflegegeld 2021 nicht erhöht! Diesbezüglich gabe es eindeutige Pläne der Bundesregierung, die allerdings aus unbekannten Gründen ersatzlos und kommentarlos gestrichen wurden.

Stufe der Pflegebedürftigkeit Geldleistungen (Pflegegeld)
Pflegegrad 1 0 Euro (kein Anspruch auf Pflegegeld!)
Pflegegrad 2 332 Euro
Pflegegrad 3 573 Euro
Pflegegrad 4 765 Euro
Pflegegrad 5 947 Euro

Unsere Kernkompetenzen

Pflegegrad beantragen

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Pflegegrad höherstufen

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Pflegegrad Widerspruch

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Wann bekommt man Pflegegeld?2021-04-06T11:12:48+02:00

Grundsätzlich haben alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 Anspruch auf Pflegegeld! Damit es zu einer Einstufung in einen der genannten Pflegegrade kommt, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (mehr Informationen: Pflegeantrag) stellen.

Darüber hinaus muss eine Pflegeperson benannt werden, die sich im Falle der Anerkennung eines Pflegegrades auch entsprechend um die pflegebedürftige Person kümmert. Das Pflegegeld soll in erster Linie die (ambulante) Pflege im häuslichen Umfeld unterstützen oder gar ermöglichen.

Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass ohne (privater) Pflegeperson die Auszahlung von Pflegegeld durch die Pflegekasse verweigert werden kann.

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Pflegegrad höherstufen

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Pflegegrad Widerspruch

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§ 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (SGB XI )2021-04-06T10:39:31+02:00

Absatz (1)

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat

  • 316 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2

  • 545 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3

  • 728 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4

  • 901 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5

Absatz (2)

Besteht der Anspruch nach Absatz 1 nicht für den vollen Kalendermonat, ist der Geldbetrag entsprechend zu kürzen; dabei ist der Kalendermonat mit 30 Tagen anzusetzen. Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 für bis zu acht Wochen und während einer Verhinderungspflege nach § 39 für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr fortgewährt. Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist. § 118 Abs. 3 und 4 des Sechsten Buches gilt entsprechend, wenn für die Zeit nach dem Monat, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist, Pflegegeld überwiesen wurde.

Absatz (3)

Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach Absatz 1 beziehen, haben

  • bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal

  • bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal

eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch einen zugelassenen Pflegedienst, durch eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder, sofern dies durch einen zugelassenen Pflegedienst vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann, durch eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachkraft abzurufen. Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Pflegebedürftigen und die häuslich Pflegenden sind bei der Beratung auch auf die Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote des für sie zuständigen Pflegestützpunktes sowie auf die Pflegeberatung nach § 7a hinzuweisen. Die Vergütung für die Beratung ist von der zuständigen Pflegekasse, bei privat Pflegeversicherten von dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen zu tragen, im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von den Beihilfefestsetzungsstellen. Die Höhe der Vergütung für die Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst oder durch eine von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachkraft vereinbaren die Pflegekassen oder deren Arbeitsgemeinschaften in entsprechender Anwendung des § 89 Absatz 1 und 3 mit dem Träger des zugelassenen Pflegedienstes oder mit der von der Pflegekasse beauftragten Pflegefachkraft unter Berücksichtigung der Empfehlungen nach Absatz 5. Die Vergütung kann nach Pflegegraden gestaffelt werden. Über die Höhe der Vergütung anerkannter Beratungsstellen und von Beratungspersonen der kommunalen Gebietskörperschaften entscheiden ab dem Jahr 2020 die Landesverbände der Pflegekassen unter Zugrundelegung der im jeweiligen Land nach Satz 5 und 6 vereinbarten Vergütungssätze jeweils für die Dauer eines Jahres. Die Landesverbände haben die jeweilige Festlegung der Vergütungshöhe in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch, halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abzurufen. Beziehen Pflegebedürftige von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen, können sie ebenfalls halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen; für die Vergütung der Beratung gelten die Sätze 4 bis 9.

Absatz (4)

Die Pflegedienste und die anerkannten Beratungsstellen sowie die beauftragten Pflegefachkräfte haben die Durchführung der Beratungseinsätze gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen zu bestätigen sowie die bei dem Beratungsbesuch gewonnenen Erkenntnisse über die Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation dem Pflegebedürftigen und mit dessen Einwilligung der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen mitzuteilen, im Fall der Beihilfeberechtigung auch der zuständigen Beihilfefestsetzungsstelle. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und die privaten Versicherungsunternehmen stellen ihnen für diese Mitteilung ein einheitliches Formular zur Verfügung. Erteilt die pflegebedürftige Person die Einwilligung nicht, ist jedoch nach Überzeugung der Beratungsperson eine weitergehende Beratung angezeigt, übermittelt die jeweilige Beratungsstelle diese Einschätzung über die Erforderlichkeit einer weitergehenden Beratung der zuständigen Pflegekasse oder dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen. Diese haben eine weitergehende Beratung nach § 7a anzubieten. Der beauftragte Pflegedienst und die anerkannte Beratungsstelle haben dafür Sorge zu tragen, dass für einen Beratungsbesuch im häuslichen Bereich Pflegekräfte eingesetzt werden, die spezifisches Wissen zu dem Krankheits- und Behinderungsbild sowie des sich daraus ergebenden Hilfebedarfs des Pflegebedürftigen mitbringen und über besondere Beratungskompetenz verfügen. Zudem soll bei der Planung für die Beratungsbesuche weitestgehend sichergestellt werden, dass der Beratungsbesuch bei einem Pflegebedürftigen möglichst auf Dauer von derselben Pflegekraft durchgeführt wird.

Absatz (5)

Die Vertragsparteien nach § 113 beschließen gemäß § 113b bis zum 1. Januar 2018 unter Beachtung der in Absatz 4 festgelegten Anforderungen Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach Absatz 3. Die Empfehlungen enthalten Ausführungen wenigstens

  • zu Beratungsstandards
  • zur erforderlichen Qualifikation der Beratungspersonen sowie
  • zu erforderlichenfalls einzuleitenden Maßnahmen im Einzelfall

Fordert das Bundesministerium für Gesundheit oder eine Vertragspartei nach § 113 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit die Vertragsparteien schriftlich zum Beschluss neuer Empfehlungen nach Satz 1 auf, sind diese innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Aufforderung neu zu beschließen. Die Empfehlungen gelten für die anerkannten Beratungsstellen entsprechend.

Absatz (5a)

Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen beschließt mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. bis zum 1. Januar 2020 Richtlinien zur Aufbereitung, Bewertung und standardisierten Dokumentation der Erkenntnisse aus dem jeweiligen Beratungsbesuch durch die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen. Die Richtlinien werden erst wirksam, wenn das Bundesministerium für Gesundheit sie genehmigt. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Richtlinien nicht innerhalb von zwei Monaten, nachdem sie dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt worden sind, beanstandet werden. Beanstandungen des Bundesministeriums für Gesundheit sind innerhalb der von ihm gesetzten Frist zu beheben.

Absatz (6)

Rufen Pflegebedürftige die Beratung nach Absatz 3 Satz 1 nicht ab, hat die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen das Pflegegeld angemessen zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen.

Absatz (7)

Die Landesverbände der Pflegekassen haben neutrale und unabhängige Beratungsstellen zur Durchführung der Beratung nach den Absätzen 3 und 4 anzuerkennen. Dem Antrag auf Anerkennung ist ein Nachweis über die erforderliche pflegefachliche Kompetenz der Beratungsstelle und ein Konzept zur Qualitätssicherung des Beratungsangebotes beizufügen. Die Landesverbände der Pflegekassen regeln das Nähere zur Anerkennung der Beratungsstellen.

Absatz (8)

Die Beratungsbesuche nach Absatz 3 können auch von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern im Sinne des § 7a oder von Beratungspersonen der kommunalen Gebietskörperschaften, die die erforderliche pflegefachliche Kompetenz aufweisen, durchgeführt werden. Absatz 4 findet entsprechende Anwendung. Die Inhalte der Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach Absatz 5 sind zu beachten.

Absatz (9)

Beratungsbesuche nach Absatz 3 dürfen von Betreuungsdiensten im Sinne des § 71 Absatz 1a nicht durchgeführt werden.

Stand: 28.01.2021, ohne Gewähr

Pflegegrad 1

Mit Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 kam der Pflgegrad 1. Aus fachlicher Expertensicht könnte dieser Pflegegrad 1 auch einen abweichenden Namen erhalten, da dieser innerhalb der Pflegegrade, eine Sonderrolle einnimmt. Nachfolgend finden Sie viele Antworten auf typische Fragen zum Pflegegrad 1.

Kann ich Widerspruch einlegen, wenn der Pflegegrad 1 abgelehnt wurde?2018-09-11T08:18:47+02:00

Selbstverständlich dürfen Sie Widerspruch einlegen, wenn Ihnen der Pflegegrad 1 (oder höher) abgelehnt wurde und das sollten Sie auch innerhalb eines Monats machen. Unsere unabhängigen Pflegesachverständigen (w/m) unterstützen Pflegebedürftige seit 1998 bei der Erreichung gerechtfertigter Leistungen.

Nehmen Sie in einem solchen Fall also am besten umgehende Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich kostenlos beraten.

Übernimmt die Pflegekassen bei Pflegegrad 1 die Kosten vom Hausnotruf?2018-08-07T17:28:06+02:00

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 haben beim Hausnotruf Anspruch auf die Übernahme der einmaligen Anschlusskosten in Höhe von 10,49 EUR sowie auf monatlich 18,39 EUR für die laufenden Kosten des Hausnotrufgerätes. Sollte ein Anbieter eines Hausnotruf höhere Kosten verursachen müssen diese privat finanziert werden.

Welche Voraussetzungen müssen Betroffene erfüllen, um den Pflegegrad 1 zu erhalten?2018-08-20T16:24:22+02:00

Gemäß des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) erhalten Betroffene den Pflegegrad 1, wenn die Begutachtung durch den Gutachterdienst der gesetzlichen Versicherten (MDK) oder der privat Versicherten (MEDICPROOF) eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit und somit zwischen 12,5 bis unter 27 Punkten ergeben hat.

Welche Leistungen erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1?2018-08-07T17:28:06+02:00

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf die nachfolgenden Leistungen der Pflegekasse:

  • Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich bis 125 EUR für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 40 EUR pro Monat.
  • Zuschuss für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.000 EUR pro Maßnahme innerhalb des häuslichen Umfelds. Zu den berücksichtungsfähigen Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören z. B. ein Badumbau, ein Treppenlift oder Türverbreiterungen.
  • Förderung ambulanter Wohngruppen mit einem einmaligen Gründungszuschuss von 2.500 EUR (pro Pflegebedürftigen) und bis zu 10.000 EUR (maximal vier Pflegebedürftige) sowie monatlich einen Organisationszuschuss in Höhe von 214 EUR pro Pflegebedürftigen (w/m).
Was bedeutet Pflegegrad 1?2018-11-23T16:10:40+02:00

Pflegebedürftige mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit erhalten den Pflegegrad 1.

Klageverfahren beim Sozialgericht

Um das Klageverfahren beim zuständigen Sozialgericht, wenn es um einen möglicht hohen Pflegegrad geht, geistern leider eine Menge falsche Informationen durch das Internet. Aus diesem (falschen) Grund haben viele betroffene Pflegebedürftige leider Angst vor einer Klage beim Sozialgericht. Das wissen auch die Pflegekassen! Nachfolgend finden Sie viele Antworten auf typische Fragen zum Klageverfahren beim Sozialgericht.

Klage Pflegegrad – Mündliche Verhandlung?2023-10-09T08:59:40+02:00

Die mündliche Verhandlung während der Klage zum Pflegegrad

Viele Menschen haben die unberechtigte Angst davor, dass es zu einer mündlichen Verhandlung kommt, wenn sie Klage beim Sozialgericht einreichen um einen gerechtfertigten Pflegegrad zu erreichen. Seit 1998 haben die unabhängigen Sachverständigen (w/m) des bundesweiten Pflegenetzwerks (BWPN) in einem hohen 5-stelligen Bereich Betroffene in solchen Klageverfahren unterstützt und mit ihrer pflegefachlichen Arbeit in über 90 % aller Verfahren, erfolgreich den notwendigen Pflegegrad durchgesetzt.

Davon sind nicht einmal in 10 % aller Klageverfahren mündliche Verhandlungen durchgeführt worden. Daraus lässt sich ableiten, dass eine mündliche Verhandlung im Rahmen einer Klage zur Erreichung eines Pflegegrades zwar möglich, aber sehr unwahrscheinlich ist.

Mündliche Verhandlung durch pflegefachliche Argumente verhindern

Unsere über 25 jährige Erfahrung mit Klageverfahren gegen die Pflegekassen ist eindeutig:

Es kommt sehr selten zu einer mündlichen Verhandlung.

Allerdings bezieht sich unsere Erfahrung auf Verfahren mit einem fachlich fundierten Gegengutachten aus den Händen unserer erfahrenen Pflegesachverständigen (w/m). Ob es zu einer mündlichen Verhandlung kommt oder nicht, wird allein durch die Richterin oder den Richter festgelegt.

Liefert eine Klagebegründung wenig fachliche Argumente steigt m. E. die Wahrscheinlichkeit einer mündlichen Verhandlung deutlich. Daher muss die Argumentation der Klagebegründung dringend entsprechender Fachsprache inkl. aller Regelungen und Fachbegriffe, Module, Zeiten, Angaben, etc. vorliegen.

Eine private Argumentation führt m. E. häufiger zu einer mündlichen Verhandlung als in 10 % aller Verfahren.

Wer hilft bei Ablehnung Pflegegrad?2023-10-09T09:02:18+02:00

Pflegefachliche Unterstützung nach Ablehung Pflegegrad

Hat die Pflegekasse die Einstufung in einen gerechtfertigten Pflegegrad abgelehnt oder zu gering bewilligt, liegt es immer und ausschließlich an dem zugrunde liegenden Gutachten eines der Gutachterdienste der Pflegeversicherungen.

In einem solchen Fall macht es keinen Sinn rein juristisch dagegen vorzugehen, weil es hier weniger um Recht- und Gesetz geht.

Es geht um die fachliche Kenntnis und Erfahrung im pflegefachlichen Bereich sowie der 100-prozentigen Kenntnis der Begutachtungs-Richtlinien zur Bewertung von Pflegebedürftigkeit in der aktuellsten Fassung (NBA).

Es zählen ausschließlich pflegefachliche Argumente!

Die spätere Entscheidung über den Erfolg oder Misserfolg eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens nach Ablehnung eines Pflegegrades wird normalerweise durch Sachverständige (w/m), respektive Gutachter(innen), im Bereich der Pflege getroffen.

Daher muss die Argumentation der Widerspruchs- oder Klagebegründung auch in der jeweiligen Fachsprache inkl. aller Regelungen und Fachbegriffe, Module, Zeiten, Angeban, etc. vorliegen.

Eine private Argumentation überzeugt in weniger als 10 % aller Verfahren.

Warum einen Pflegegrad beim Sozialgericht einklagen?2023-10-09T09:10:05+02:00

Soll ich einen Pflegegrad wirklich einklagen?

Die Haltung unserer unabhängigen Pflegeexperten ist eindeutig: Ja!

Dabei handelt es sich bei unseren Sachverständigen (w/m) ausschließlich um ausgesprochen friedwertige Menschen. Es liegt also nicht an deren Streitlust! Es liegt an der langjährigen Erfahrung. Zu willkürlich gehen Pflegeversicherungen und deren Erfüllungsgehilfen (Gutachterdienste) mit den Regelungen zur Bewertung von Pflegebedürftigkeit (NBA) um. In diesen Fällen hilft ausschließlich die Klage beim zuständigen Sozialgericht, um einen möchlichst hohen Pflegegrad zu erreichen.

Noch nicht von der Klage zum Pflegegrad überzeugt?

Stellen Sie sich einmal vor, Sie zahlen seit 30 Jahren die Autoversicherung ihres PKW’s. Nach 30 Jahren kommt es zu einem eindeutigen Fall, in dem die Teilkaskoversicherung den Schaden regulieren muss. Der Fall selbst ist klar und daran gibt es keinen Zweifel!

Und was entscheiden Sie?!

Nein, nein, den Schaden zahle ich selbst. Ich möchte der Versicherung nicht zur Last fallen…!

Kein Mensch würde das jemals so machen! Jeder Versicherungsnehmer würde sich mit fachlicher Hilfe dafür einsetzen, dass die Autoversicherung den Schaden reguliert.

Unsere Pflegeversicherung ist sachlich gesehen (bedingt) mit der Teilkaskoversicherung eines PKW’s vergleichbar. „Nur“ das es eben um Menschen geht und um das diese Teilkaskoversicherung keine Schäden reguliert, sondern aushilft wenn ein Versicherungsnehmer (w/m) auf mehr- oder weniger fremde Hilfe angewiesen ist.

Bevor Sie sich dieser Klagesituation ausgesetzt sehen, haben Sie einen Antrag gestellt, ein Widerspruchsverfahren geführt und dann ganz plötzlich, ändert sich Ihre Meinung?!

Bis zum Klage beim Sozialgericht haben sich um die Höhe Ihres Pflegegrades ausschließlich die Pflegekasse selbst und ein von Ihrer Pflegekasse beauftragter und bezahlter Gutachterdienst gekümmert. Merken Sie etwas…?

Der Kampf um möglichst hohe Pflegegrade und gerechtfertigte Leistungen der Pflegeversicherung lohnt sich immer!

Wie lange dauert die Klage beim Sozialgericht?2023-10-09T09:14:42+02:00

Pflegegrad: Dauer der Klage beim Sozialgericht

Die Frage nach der Dauer eines Klageverfahrens gegen die Pflegekasse beim zuständigen Sozialgericht lässt sich pauschal nur schwer beantworten. Unsere unabhängigen Sachverständigen (w/m) haben seit 1998 mehrere tausend Klageverfahren in ganz Deutschland begleitet. Es gibt Ausreißer, die ziehen sich über mehrere Jahre hin. Das kann sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, kommt aber in Ausnahmefällen vor.

Viele Pflegekassen beraten allerdings sehr allgemein, dass eine Klage beim Sozialgericht keinen Sinn macht, weil diese immer mehrere Jahre dauern.

Das ist absoluter Unsinn!

Durchschnittlich dauern Klageverfahren gegen die Pflegekasse beim Sozialgericht erfahrungsgemäß eher einige Monate, aber eher nicht, bzw. ausgesprochen selten, mehrere Jahre.

Aufgrund der Laufzeit eines solchen Verfahrens auf die Rechtssicherheit durch ein Sozialgericht – und damit auf wichtige Pflegeleistungen – zu verzichten, ist allerdings keine Lösung. Gerechte Pflegeleistungen sind wichtig für alle Pflegeversicherten und müssen zur Not „erkämpft“ werden!

Entstehen beim Sozialgericht Gerichtskosten für mich?2023-10-09T09:19:55+02:00

Pflegegrad Klage: Kosten beim Sozialgericht

Durch Klageverfahren bei den deutschen Sozialgerichten entstehen Klägern keine Gerichtskosten!

Die Klage gegen die Pflegekasse zur Erreichung eines gerechtfertigten Pflegegrades verursacht keine Gerichtskosten!

Da eine anwaltliche Vertretung (siehe FAQ) nicht notwendig ist, entstehen auch dadurch keine Kosten.

Es empfiehlt sich lediglich und dringend sich Unterstützung durch eine(n) unabhägige(n) Sachverständige(n) einzuholen. Unabhängigkeit bedeutet dabei, dass Kosten entstehen können.

Aber was nützt ein kostenloses Klageverfahren, wenn es am Ende nicht erfolgreich ist?

Benötige ich einen Anwalt/eine Anwältin?2023-10-09T09:22:52+02:00

Anders als in vielen anderen Klageverfahren ist eine anwaltliche Vertretung zur Klage beim Sozialgericht nicht gesetzlich vorgeschrieben! Dadurch entstehen durch die Klage gegen die Pflegekasse beim zuständigen Sozialgericht keine Gerichtskosten (siehe FAQ) und keine Kosten durch eine Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.

Darüber hinaus ist eine anwaltliche Vertretung zur Erreichung gerechtfertigter Pflegeleistungen auch m. E. nicht zielführend, weil es um pflegefachliche Argumente gegen das zugrundeliegende Gutachten geht und die rechtliche Betrachtung eine eher untergeordnete Rolle spielt.

Pflegegrade-Überleitung (2017)

Obwohl die Überleitung der Pflegestufen in Pflegegrade im Jahr 2017 inuzwischen einige Jahr her ist, gibt es immer wieder Frage dazu. Besonders der Bestandsschutz, den die Pflegekasse seit ca. 2019 allzu gern loszuwerden versuchen, ist dabei ein wichtiges Thema. Nachfolgend finden Sie viele Antworten auf typische Fragen zur Überleitung der Pflegestufen in Pflegerade zum Beginn des Jahres 2017.

Kann ich den Bestandsschutz verlieren?2023-03-24T11:08:08+02:00

Leider lautet die eindeutige Antwort: JA!

Muss ich das akzeptieren?

Erneut eine eindeutige Antwort: NEIN!

Erläuterung

Die ersten Jahre nach Einführung und Überleitung der Pflegegrade war es noch kein besonders großes Thema. Inzwischen, seit ca. 2019/2020, sieht das bedauerlicherweise anders aus. Die Pflegekassen beauftragen deren Auftragnehmer, die Gutachterdienste MD und MEDICPROOF, zunehmend mit Wiederholungsbegutachtungen. Grundsätzlich hat die Pflegeversicherung auch das recht dazu und letzlich ist das auch absolut in Ordnung.

Allerdings sind unsere unabhängigen Sachverständigen inzwischen mit einigen tausend Verfahren beschäftigt, in denen zum Teil haarsträubende Gutachten „keine Pflegebedürftigkeit“ attestieren. Letztlich ist es nämlich die einzige Möglichkeit den Bestandsschutz für immer zu verlieren.

Beispiele

Pflegegrad 2 (nach Überleitung!) seit 2017:

Gutachten in 2023 ergibt den Pflegegrad 1 –> es bleibt bei Pflegegrad 2!

Pflegegrad 4 (nach Überleitung!) seit 2017:

Gutachten in 2023 ergibt den Pflegegrad 2 –> es bleibt bei Pflegegrad 4!

Pflegegrad 3 (nach Überleitung!) seit 2017:

Gutachten in 2023 ergibt keine Pflegebedürftigkeit –> Pflegegrad weg, Leistungen weg, Bestandschutz weg!
Einige Familien akzeptieren das und stellen kurz danach einen Neuantrag bei der Pflegekasse. „Das haben wir im Internet gelesen…„. Das neue Gutachten ermittelt erneut den Pflegegrad 3 (wie konnte das passieren…?!). Klingt zunächst klasse, aber der Bestandsschutz auf Lebenszeit ist und bleibt weg! Die Pflegekasse hat gewonnen!

Unsere Experten haben in mehr als 90 % aller begleiteten Verfahren Erfolg und erreichen den ursprünglichenPflegegrad UND DEN BESTANDSSCHUTZ! Daher lohnt sich besonders in diesen Fällken nicht nur das Widerspruchs- und Klageverfahren, sondern besonders die fachliche Unterstützung unabhängiger Pflegesachverständiger (w/m)!

Sollte eine Begutachtung zu gar keiner Pflegebedürftigkeit führen, hat die Pflegekasse das Recht, die Leistungen komplett einzustellen. In einem solchen Fall wenden Sie sich einfach unter 0800/611 611 1 an die unabhängigen Sachverständigen (w/m) des bundesweiten Pflegenetzwerkes (BWPN).

Pflegegrad abgelehnt nach Überleitung? - Wehren Sie sich mit einem Widerspruch
Was ist Bestandsschutz nach Überleitung 2017?2023-03-24T11:08:42+02:00

Mit Einführung der Pflegegrade zum 01. Januar 2017 wurden alle Betroffenen mit einer bestehenden Pflegestufe in einen Pflegegrad übergeleitet (siehe FAQ zum Thema).

Damit Pflegebedürftige zukünftig nicht schlechter gestellt sind als vor der Einführung der Pflegegrad, gilt für diese Menschen, nach Überleitung,  ein lebenslanger Bestandschutz. Sollte also nach einer Überleitung eine MDK-Begutachtung (bei privat Versicherten durch MEDICPROOF) eine niedrigerer Pflegegrad ermittelt werden, als der zuvor übergeleitete Pflegegrad, bleibt es beim höheren Pflegegrad.

Die Pflegekasse darf übergleiteten Pflegebedürftigen keinen geringen Pflegegrad bescheinigen!

Keine Regel ohne Ausnahme:

Sollte eine Begutachtung zu gar keiner Pflegebedürftigkeit führen, hat die Pflegekasse das Recht, die Leistungen komplett einzustellen. In einem solchen Fall wenden Sie sich einfach unter 0800/611 611 1 an die unabhängigen Sachverständigen (w/m) des bundesweiten Pflegenetzwerkes (BWPN).

Pflegegrad abgelehnt nach Überleitung? - Wehren Sie sich mit einem Widerspruch
Überleitung der Pflegestufen zu Pflegegraden2019-05-24T11:03:42+02:00

Welche Pflegestufe zu welchem Pflegegrad?

Immer wieder werden unsere Experten unter 0800/611 611 1 (gebührenfrei) am bundesweiten Pflegetelefon gefragt, welche Pflegestufe zu welchem Pflegegrad übergleitet wird. In der nachstehenden Tabelle finden Sie die Übersicht.

Pflegestufe (bis 31.12.2016) Pflegegrad (ab 01.01.2017)
Pflegestufe 0 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 (ohne Demenz) Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 (mit Demenz*) Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 (ohne Demenz) Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 (mit Demenz*) Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 (ohne Demenz) Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 (mit Demenz*) Pflegegrad 5
Pflegestufe 3 (Härtefall) Pflegegrad 5

Experten sprechen von einem einfachen oder doppelten Stufensprung. Pflegebedürftige Personen mit einer, vor dem Jahr 2017, anerkannten eingeschränkten Alltagskompetenz (z. B. durch eine Demenz, Pflegestufe 1 zum Pflegegrad 3) wurden durch einen doppelten Stufenprung übergeleitet. Alle anderen Pflegebedürftigen durch einen einfachen Stufensprung (z. B. Pflegestufe 1 zum Pflegegrad 2).

Pflegegrad mit Multiple Sklerose (MS)

Die Diagnose Multiple Sklerose (MS) ist für die meisten Betroffenen nicht nur ein Schock, sondern auch mit unfassbaren Einschränkungen verbunden. Besonders in solchen Fällen ist es tragisch, dass Familien allzu häufig um die Leistungen der Pflegeversicherung kämpfen müssen. Nachfolgend finden Sie viele Antworten auf typische Fragen zur Erreichung eines Pflegegrades mit Multiple Sklerose (MS).

Wann tritt eine Multiple Sklerose (MS) meistens auf?2020-07-22T12:41:37+02:00

Statistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit an einer MS zu erkranken bei jungen Erwachsenen zwischen 20 und 40 Jahren am höchsten.

Wie kann man Multiple Sklerose (MS) feststellen?2020-07-22T12:41:43+02:00

Die gesicherte Diagnose einer MS verläuft in mehreren Schritten und beginnt normalerweise beim Neurologen. Es wird zunächst eine neurologische Untersuchung durchgeführt, bei der u. a. ein Elektroenzephalogramm (EEG) durchgeführt wird.

Dann folgen meist Blutuntersuchungen, Tests der Augenbewegungen sowie eine Magnetresonanztomographie (MRT).

Grundsätzlich gibt es nicht den einen Weg zur gesicherten Diagnose einer MS. Aber die oben genannten Einzeluntersuchungen werden in den meisten Fällen durchgeführt, wenn erste Anzeichen einer MS vorhanden sind.

Unsere Antworten sind keine medizinische Beratung und ersetzen niemals den notwendigen Gang zum Arzt!

Ist eine Multiple Sklerose (MS) tödlich?2020-07-22T12:41:51+02:00

Bedauerlicherweise geistert dieses Halbwissen nach- wie vor und sehr energisch durch die Welt.

Die Antwort auf diese Frage lautet: Nein!

Einer anerkannten Studie kanadischer Forscher zufolge beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung von Menschen mit MS 77 Jahre.

Das entspricht in etwa der statistischen Lebenserwartung in Deutschland. Diese liegt mit durchschnittlich 78 Jahren bei Männern und 83 Jahren bei Frauen nur unwesentlich darüber.

Einen besseren „Beweis“ dass eine MS zwangsläufig keineswegs tödlich ist, gibt es doch wohl kaum…   :-)

Unsere Antworten sind keine medizinische Beratung und ersetzen niemals den notwendigen Gang zum Arzt!

Was sind die ersten Anzeichen für Multiple Sklerose ( MS)?2020-07-22T12:42:21+02:00

Als erste Anzeichen einer Multiplen Sklerose (MS) berichten unsere Klienten seit vielen Jahren von Lähmungserscheinungen (meistens krampfartig), Taubheitsgefühlen (Kribbeln) an den Armen, Beinen und/oder am Rumpf sowie Koordinationsstörungen.

Unsere Antworten sind keine medizinische Beratung und ersetzen niemals den notwendigen Gang zum Arzt!

2023-12-19T10:50:23+02:00