Pflegegrad durch Klage beim Sozialgericht
Das Gutachten des MD oder MEDICPROOF würdigt nicht die tatsächliche Pflegesituation und der Pflegekasse bleibt “sozusagen nicht anderes übrig”, als auf Basis des anzuzweifelnden Gutachtens einen ablehnenden Bescheid zu erstellen, bzw. einen (oder mehrere) Pflegegrad(e) zu gering anzuerkennen.
Wenn Sie diesen Beitrag lesen, haben Sie dagegen vermutlich bereits Widerspruch eingelegt und diesen entweder selbst begründet oder nicht ausreichend begründen lassen. Auf jeden Fall hat die Argumentation (leider) nicht überzeugt!
Was Ihnen derzeit vorliegt ist der rechtsmittelfähige Bescheid vom Widerspruchsausschuss. Spätestens jetzt denken viele Menschen daran aufzugeben. Leider kommt dieser Rat, so berichten es unsere Klienten, auch nicht selten von hinzugezogenen Rechtsanwälten (w/m).
Klage gegen den Bescheid der Pflegekasse
Seit 1998 formulieren die unabhängigen Sachverständigen (w/m) des BWPN Gegengutachten zur Verwendung in Klageverfahren gegen die Pflegeversicherung. Diese Klageverfahren bei den Sozialgerichten im gesamten Bundesgebiet gehen in über 90 % aller Fälle positiv für die Pflegebedürftigen aus!
Damit erreichen diese erfolgreichen Verfahren seit 25 Jahren gleichbleibend die höchst möglichen Pflegestufen (bis 2016), bzw. Pflegegrade (seit 2017).
Ein Klageverfahren gegen den Bescheid einer Pflegekasse mit fachlicher Hilfe lohnt sich!
Fehlende Unabhängigkeit
Bisher haben sich ausschließlich die Pflegekasse und deren Erfüllungsgehilfen mit ihren Leistungen beschäftigt.
“Eine Klage beim zuständigen Sozialgericht ist die einzige Möglichkeit einer Überprüfung!”
Es gibt keine einzige bundesweit tätige, vollständig unabhängige, und zentral gesteuerte Organisation in Deutschland, die eine größere Anzahl erfolgreicher Klageverfahren zur Erreichung gerechtfertigter Pflegeleistungen (Pflegegrade) begleitet hat.
Die höchsten Leistungen erreichen unsere Sachverständigen durch eine, seit über 25 Jahren konstante Erfolgsquote von über 90 %, in dem unsere Gegengutachten im Rahmen eines Klageverfahren beim Sozialgericht, Verwendung finden.
Vertrauen
Seit 1998 vertrauen Pflegebedürftige und deren Familien unseren unabhängigen Experten
“Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat”
(Matthias Claudius)
Zusammen
Zusammenarbeit und Vernetzung vereint fachliche Erfahrung und Kompetenz
“Zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ist ein Fortschritt, zusammenarbeiten ist ein Erfolg”
(Henry Ford)
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Vorteile
Wegbereiter
Egal was andere behaupten, egal was woanders versprochen wird, egal mit welchen unsinnigen Zahlen Andere werben:
“Keine einzige bundesweit tätige und vollständig unabhängige Organisation ist unter einer Führung länger dabei als wir”
Wir helfen Ihnen kostenlos beim Antrag auf einen Pflegegrad und geben Ihnen Tipps für die Begutachtung!
Unsere Experten unterstützen Sie mit pflegefachlichem Sachverstand bei der Höherstufung des Pflegegrades!
Unabhängige Sachverständige erreichen mit fundierten Gegengutachten den höchst möglichen Pflegegrad im Widerspruch!
Häufige Fragen an unsere unabhängigen Experten
Anders als in vielen anderen Klageverfahren ist eine anwaltliche Vertretung zur Klage beim Sozialgericht nicht gesetzlich vorgeschrieben! Dadurch entstehen durch die Klage gegen die Pflegekasse beim zuständigen Sozialgericht keine Gerichtskosten (siehe FAQ) und keine Kosten durch eine Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.
Darüber hinaus ist eine anwaltliche Vertretung zur Erreichung gerechtfertigter Pflegeleistungen auch m. E. nicht zielführend, weil es um pflegefachliche Argumente gegen das zugrundeliegende Gutachten geht und die rechtliche Betrachtung eine eher untergeordnete Rolle spielt.
Die mündliche Verhandlung während der Klage zum Pflegegrad
Viele Menschen haben die unberechtigte Angst davor, dass es zu einer mündlichen Verhandlung kommt, wenn sie Klage beim Sozialgericht einreichen um einen gerechtfertigten Pflegegrad zu erreichen. Seit 1998 haben die unabhängigen Sachverständigen (w/m) des bundesweiten Pflegenetzwerks (BWPN) in einem hohen 5-stelligen Bereich Betroffene in solchen Klageverfahren unterstützt und mit ihrer pflegefachlichen Arbeit in über 90 % aller Verfahren, erfolgreich den notwendigen Pflegegrad durchgesetzt.
Davon sind nicht einmal in 10 % aller Klageverfahren mündliche Verhandlungen durchgeführt worden. Daraus lässt sich ableiten, dass eine mündliche Verhandlung im Rahmen einer Klage zur Erreichung eines Pflegegrades zwar möglich, aber sehr unwahrscheinlich ist.
Mündliche Verhandlung durch pflegefachliche Argumente verhindern
Unsere über 25 jährige Erfahrung mit Klageverfahren gegen die Pflegekassen ist eindeutig:
Es kommt sehr selten zu einer mündlichen Verhandlung.
Allerdings bezieht sich unsere Erfahrung auf Verfahren mit einem fachlich fundierten Gegengutachten aus den Händen unserer erfahrenen Pflegesachverständigen (w/m). Ob es zu einer mündlichen Verhandlung kommt oder nicht, wird allein durch die Richterin oder den Richter festgelegt.
Liefert eine Klagebegründung wenig fachliche Argumente steigt m. E. die Wahrscheinlichkeit einer mündlichen Verhandlung deutlich. Daher muss die Argumentation der Klagebegründung dringend entsprechender Fachsprache inkl. aller Regelungen und Fachbegriffe, Module, Zeiten, Angaben, etc. vorliegen.
Eine private Argumentation führt m. E. häufiger zu einer mündlichen Verhandlung als in 10 % aller Verfahren.
Soll ich einen Pflegegrad wirklich einklagen?
Die Haltung unserer unabhängigen Pflegeexperten ist eindeutig: Ja!
Dabei handelt es sich bei unseren Sachverständigen (w/m) ausschließlich um ausgesprochen friedwertige Menschen. Es liegt also nicht an deren Streitlust! Es liegt an der langjährigen Erfahrung. Zu willkürlich gehen Pflegeversicherungen und deren Erfüllungsgehilfen (Gutachterdienste) mit den Regelungen zur Bewertung von Pflegebedürftigkeit (NBA) um. In diesen Fällen hilft ausschließlich die Klage beim zuständigen Sozialgericht, um einen möchlichst hohen Pflegegrad zu erreichen.
Noch nicht von der Klage zum Pflegegrad überzeugt?
Stellen Sie sich einmal vor, Sie zahlen seit 30 Jahren die Autoversicherung ihres PKW’s. Nach 30 Jahren kommt es zu einem eindeutigen Fall, in dem die Teilkaskoversicherung den Schaden regulieren muss. Der Fall selbst ist klar und daran gibt es keinen Zweifel!
Und was entscheiden Sie?!
Nein, nein, den Schaden zahle ich selbst. Ich möchte der Versicherung nicht zur Last fallen…!
Kein Mensch würde das jemals so machen! Jeder Versicherungsnehmer würde sich mit fachlicher Hilfe dafür einsetzen, dass die Autoversicherung den Schaden reguliert.
Unsere Pflegeversicherung ist sachlich gesehen (bedingt) mit der Teilkaskoversicherung eines PKW’s vergleichbar. “Nur” das es eben um Menschen geht und um das diese Teilkaskoversicherung keine Schäden reguliert, sondern aushilft wenn ein Versicherungsnehmer (w/m) auf mehr- oder weniger fremde Hilfe angewiesen ist.
Bevor Sie sich dieser Klagesituation ausgesetzt sehen, haben Sie einen Antrag gestellt, ein Widerspruchsverfahren geführt und dann ganz plötzlich, ändert sich Ihre Meinung?!
Bis zum Klage beim Sozialgericht haben sich um die Höhe Ihres Pflegegrades ausschließlich die Pflegekasse selbst und ein von Ihrer Pflegekasse beauftragter und bezahlter Gutachterdienst gekümmert. Merken Sie etwas…?
Der Kampf um möglichst hohe Pflegegrade und gerechtfertigte Leistungen der Pflegeversicherung lohnt sich immer!
Pflegegrad: Dauer der Klage beim Sozialgericht
Die Frage nach der Dauer eines Klageverfahrens gegen die Pflegekasse beim zuständigen Sozialgericht lässt sich pauschal nur schwer beantworten. Unsere unabhängigen Sachverständigen (w/m) haben seit 1998 mehrere tausend Klageverfahren in ganz Deutschland begleitet. Es gibt Ausreißer, die ziehen sich über mehrere Jahre hin. Das kann sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, kommt aber in Ausnahmefällen vor.
Viele Pflegekassen beraten allerdings sehr allgemein, dass eine Klage beim Sozialgericht keinen Sinn macht, weil diese immer mehrere Jahre dauern.
Das ist absoluter Unsinn!
Durchschnittlich dauern Klageverfahren gegen die Pflegekasse beim Sozialgericht erfahrungsgemäß eher einige Monate, aber eher nicht, bzw. ausgesprochen selten, mehrere Jahre.
Aufgrund der Laufzeit eines solchen Verfahrens auf die Rechtssicherheit durch ein Sozialgericht – und damit auf wichtige Pflegeleistungen – zu verzichten, ist allerdings keine Lösung. Gerechte Pflegeleistungen sind wichtig für alle Pflegeversicherten und müssen zur Not “erkämpft” werden!
Pflegefachliche Unterstützung nach Ablehung Pflegegrad
Hat die Pflegekasse die Einstufung in einen gerechtfertigten Pflegegrad abgelehnt oder zu gering bewilligt, liegt es immer und ausschließlich an dem zugrunde liegenden Gutachten eines der Gutachterdienste der Pflegeversicherungen.
In einem solchen Fall macht es keinen Sinn rein juristisch dagegen vorzugehen, weil es hier weniger um Recht- und Gesetz geht.
Es geht um die fachliche Kenntnis und Erfahrung im pflegefachlichen Bereich sowie der 100-prozentigen Kenntnis der Begutachtungs-Richtlinien zur Bewertung von Pflegebedürftigkeit in der aktuellsten Fassung (NBA).
Es zählen ausschließlich pflegefachliche Argumente!
Die spätere Entscheidung über den Erfolg oder Misserfolg eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens nach Ablehnung eines Pflegegrades wird normalerweise durch Sachverständige (w/m), respektive Gutachter(innen), im Bereich der Pflege getroffen.
Daher muss die Argumentation der Widerspruchs- oder Klagebegründung auch in der jeweiligen Fachsprache inkl. aller Regelungen und Fachbegriffe, Module, Zeiten, Angeban, etc. vorliegen.
Eine private Argumentation überzeugt in weniger als 10 % aller Verfahren.
Pflegegrad Klage: Kosten beim Sozialgericht
Durch Klageverfahren bei den deutschen Sozialgerichten entstehen Klägern keine Gerichtskosten!
Die Klage gegen die Pflegekasse zur Erreichung eines gerechtfertigten Pflegegrades verursacht keine Gerichtskosten!
Da eine anwaltliche Vertretung (siehe FAQ) nicht notwendig ist, entstehen auch dadurch keine Kosten.
Es empfiehlt sich lediglich und dringend sich Unterstützung durch eine(n) unabhägige(n) Sachverständige(n) einzuholen. Unabhängigkeit bedeutet dabei, dass Kosten entstehen können.
Aber was nützt ein kostenloses Klageverfahren, wenn es am Ende nicht erfolgreich ist?
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