Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) heißt jetzt Medizinischer Dienst (MD)

Einleitung

Durch das MDK-Reformgesetz aus dem Jahr 2020 soll sich einiges ändern und selbstverständlich „alles besser werden„.

Aber worum geht es eigentlich wirklich und welche Änderungen ergeben sich daraus für Pflegebedürftige? Unabhängige Pflegeexperten, auch die vom bundesweiten Pflegenetzwerk (BWPN), sind sich einig

Es ändert sich nichts!

Der Name ändert sich von Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (kurz: MDK) zu Medizinischer Dienst (kurz: MD). Das dürfte an offensichtlicher Änderung und daraus resultierender Wirkung für Pflegebedürftige aber dann auch schon alles sein.

Warum hat der MDK seinen Namen geändert?

Das alte Kürzel MDK stand für „Medizinischer Dienst der Krankenversicherung“ und durch durch die Gründung einer eigenen Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eben ein Teil des Namens (…der Krankenversicherung) weggefallen. Der neue Name lautet also nur noch Medizinischer Dienst (MD). Das MDK-Reformgesetz wurde verabschiedet, weil der MDK seit Jahren immer wieder in der Kritik stand, nicht unabhängig (genug) zu sein und als von der Kranken- und Pflegeversicherung abhängige Institution zu operieren. In erster Linie geht es dabei aber nicht unbedingt um die eine Aufgabe des MD, nämlich der Begutachtung und daraus resultierende Bewertung von Pflegebedürftigkeit. Vorangig geht es dabei u. a. um die Prüfung von Krankenhausabrechnungen.

Die unabhängigen Pflegesachverständigen des BWPN stellen seit 1998 in über 70 % aller nachträglich geprüften und neu bewerteten Gutachten des (früheren) MDK`s deutliche Verletzungen der Einhaltung der ordnungsgemäßen (gerechtfertigten) Bewertung von Pflegebedürftigkeit gemäß des Regelwerks (NBA) fest. Dabei ging es nie um Minuten (vor 2017) und auch nie um Punkte (seit 2017).

Es ging seit 1998 immer um mindestens eine Pflegestufe oder seit 2017 um mindestens einen Pflegegrad. In vielen Fällen ist die Diskrepanz so hoch, dass zwei Pflegegrade mehr dabei herauskommen.

Hatten die Gutachterinnen und Gutachter einfach nur einen schlechten Tag? Haben so viele Gutachterinnen und Gutachter zu wenig Erfahrung?

Das ist beides eher nicht anzunehmen! Viel mehr gehen alle Experten, nicht nur die vom BWPN, davon aus, dass der zahlende Auftraggeber, die Pflegekasse, direkt oder indirekt Einfluss auf die Arbeit ausübt.

Wer zahlt, hat Recht!?

Diese alte Volksweisheit scheint also auch in diesem Zusammenhang eine Rolle zu spielen. Auch zukünftig zahlt der Kassenverband die Dienstleistungen des „neuen“ Medizinischen Dienstes“.

Ist das Unabhängigkeit?

Diese Frage sollten sich alle Betroffenen, alle Leserinnen und Leser dieses Beitrags, einmal selbst beantworten.

Die Kernkompetenzen des BWPN

Pflegegrad beantragen

Wir helfen Ihnen kostenlos beim Antrag auf einen Pflegegrad und geben Ihnen Tipps für die Begutachtung!

Pflegegrad höherstufen

Unsere Experten unterstützen Sie mit pflegefachlichem Sachverstand bei der Höherstufung des Pflegegrades!

Pflegegrad Widerspruch

Unabhängige Sachverständige erreichen mit fundierten Gegengutachten den höchst möglichen Pflegegrad im Widerspruch!

Erfahrungen mit dem „neuen“ MD

Inzwischen agiert der Medizinische Dienst seit einiger Zeit als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem neuen Namen. Jeden Monat haben unsere unabhängigen Experten Kontakt zu bis zu 45.000 Menschen. Dabei handelt es sich immer und ausschließlich um pflegebedürftige Personen oder um pflegende Angehörige. Alle diese Menschen haben Fragen zu den Leistungen der Pflegeversicherung, zur Höhe eines Pflegegrades oder denen liegt bereits ein Gutachten vor, mit dem sie nicht zufrieden sind, nicht zufrieden sein können.

Die größte Gruppe Menschen, mit denen es unsere Experten täglich zu tun haben, benötigen unabhängige Unterstützung bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche gegenüber der Pflegekasse.

Zur Erinnerung (s. o.):

Über 70 % aller nachträglich überprüften Gutachten zeigen so viele Regelverletzungen, dass es unseren unabhängigen Sachverständigen in über 90 % aller Fälle gelingt, einen (höheren) Pflegegrad zu erreichen!

Daran hat sich in den letzten Monaten, in den letzten Wochen, überhaupt nichts geändert!

Jetzt kostenlose und unabhängige Pflegeberatung buchen

Unsere Gegengutachten erreichen seit 1998 in mehr als 90 % höchste Pflegeleistungen!

10 Minuten, die sich lohnen:

Unabhängig und KOstenlos

Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!

Jetzt weitersagen...