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Alltagshandlungen

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Alltagshandlungen

Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen

Hier ist laut neuem Begutachtungsassessment die Fähigkeit gemeint, Alltagshandlungen zielgerichtete durchführen zu können. Alltagshandlung sind in diesem Sinne z. B. das komplette Ankleiden,  dass Kaffeekochen oder das Tischdecken, ohne einzelne Schritte (beim Kaffeekochen das Kaffeepulver vergessen) zu vergessen gemeint. Ist die Person nicht in der Lage, eine Alltagshandlung fehlerfrei (siehe Kaffeekochen) durchzuführen, so ist die Fähigkeit größtenteils vorhanden, wenn sie nach einer Erinnerungshilfe die Handlung selbständig fortsetzen kann. Hat die Person erhebliche Schwierigkeiten, da sie z. B. regelmäßig die Reihenfolge der einzelnen Handlungsschritte verwechselt oder vergisst, ist die Fähigkeit nur noch in geringem Maße vorhanden. Wenn gewohnte Alltagshandlungen nicht mehr durchgeführt werden oder nach den ersten Versuchen aufgegeben werden, ist die Fähigkeit laut neuem Begutachtungsassessment nicht vorhanden.  

 

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2021-05-18T12:05:10+02:00