Einleitung

Die Finanzielle Entlastung pflegender Angehöriger soll mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz geregelt werden. Eine wichtige Entscheidung wurde Ende 2019 verabschiedet. Dieser Schritt ist nicht nur für Kinder pflegebedürftiger Eltern wichtig, sondern er entlastet auch die jüngere Generation der Eltern, deren erwachsende Kinder pflegebedürftig sind.

Unterhaltspflicht erst ab 100.000 EUR Jahreseinkommen

Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat stimmten im November 2019 dem Gesetzentwurf zu. Erst ab einem Jahreseinkommen in Höhe von 100.000 EUR besteht z. B. für Kinder sozialschwächerer Eltern eine Unterhaltspflicht. Umgekehrt gilt dies aber auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern. Das neue Gesetz beinhaltet eine sogenannte Vermutungsregel. Wenn eine Behörde ein Einkommen vermutet, welches höher ist, als die 100.000 EUR, müssen Betroffene nur in Ausnahmefällen ihr Einkommen offenlegen. Mit dieser Regel sollen die Verwaltungen und auch die Bürger bürokratisch entlastet werden.

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Mit dieser 100.000 EUR Grenze gleicht sich diese neue finanzielle Entlastung Angehöriger der bereits bestehender Regelung für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung an.

Der Name des Beitrags könnte ein wenig in die Irre führen. Selbstverständlich gilt diese Regelung auch für Angehörige, deren pflegebedürftige Eltern oder Kinder nicht im häuslichen Umfeld, sondern in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, gepflegt werden.