Wozu eine Vollmacht für pflegende Angehörige?

Es gibt bereits eine Reihe bekannter Vollmachten, mit denen Menschen sich selbst und Angehörige z. B. gegen eine plötzliche Erkrankung absichern. Dazu zählen unter anderem die nachfolgenden Vollmachten:

Wenn es allerdings ausschließlich um die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen einer pflegebedürftigen Person gegenüber der Pflegekasse geht, sind die oben genannten Vollmachten nicht notwendig. Die oben genannten Vollmachten gehen generell einen großen Schritt weiter und nicht jeder Mensch hat eine solche Vollmacht erteilt oder möchte das „von jetzt auf gleich“ machen.

Die Vollmacht für pflegende Angehörige des bundesweiten Pflegenetzwerks (BWPN) gestattet den Vollmachtnehmern (w/m) lediglich bei der Pflegekasse Informationen einzuholen, Anträge zu stellen, ein Widerspruchsverfahren zu führen, usw.

Aus der Vollmacht für pflegende Angehörige lassen sich keine weiteren Rechte ableiten. Die pflegebedürftige Person trifft trotz einer solchen Vollmacht sämtliche Entscheidungen in anderen Lebenslagen ausschließlich selbständig und auch die Finanzen bleiben davon unberührt.

Wann ist eine Vollmacht für pflegende Angehörige sinnvoll?

Anders als bei den oben genannten Vollmachten, die in erster Linie in einer absoluten Notsituation greifen, ist die Vollmacht für pflegende Angehörige viel früher sehr sinnvoll. Auch muss kein Notfall oder eine deutliche Einschränkung kognitiver Fähigkeiten der Grund dafür sein. Eine Vollmacht für pflegende Angehörige macht z. B. in den nachfolgenden Lebensituationen Sinn:

  • Fortgeschrittenes Alter

  • Überforderung im Umgang mit behördlichen Vorgängen

  • Lese-/Rechtschreibschwäche

  • Sprachbarriere durch eine andere Muttersprache

  • Kognitive Einschränkungen durch Krankheit oder Trauma

  • uvm.

Kostenlose Vollmacht für pflegende Angehörige anfordern

Fordern Sie mit der nachfolgenden Ihre persönliche Vollmacht an und sprechen Sie mit dem Angehörigen (w/m), der Ihre Unterstützung benötigt. Füllen Sie einfach die Felder der Vollmacht aus und lassen Sie diese von der pflegebedürftigen Person unterzeichnen. Danach senden Sie die Vollmacht entweder per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg (im besten Fall per Einschreiben) an die zuständige Pflegekasse.

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