Die Abkürzung für Neues Begutachtungsassessment lautet NBA. Es handelt sich dabei um das Regelwerk, also das neue Begtuachtungsinstrument, zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit. Korrekterweise wird mit diesem Regelwerk die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen (Module) ermittelt.
Das NBA ersetzte zu Beginn des Jahres 2017 die alten Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (BRi).
Das neue Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit (NBA) umfasst aktuell etwa 240 DIN-A4-Seiten und beschreibt darin u. a. detalliert nach welchen Regeln die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade vorzunehmen ist. Gutachter(innen) der Gutachterdienste der gesetzlichen (MDK) und privaten (MEDICPROOF) Pflegekassen müssen sich an diese Regeln und danach ein entsprechendes Formulargutachten anfertigen.
Diese Formulargutachten führen dann zum Bescheid der jweiligen Pflegekasse und entscheiden somit über die Höhe eines Pflegegrades und zukünftigen Leistungen der Pflegekasse eines jeden einzelnen Pflegebedürftigen.
Kommt es nach einem solchen Bescheid dann zu einem Widerspruchsverfahren, richtet sich das Verfahren streng genommen, gegen das Gutachten des MDK und lediglich formal gegen den Bescheid der Pflegekasse. Daher müssen etwaige Argumente in einer Widerspruchsbeggründung sich auch immer detailliert, mit Bezug auf das NBA, auf das vorliegende Gutachten beziehen.