Die Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) hat ergeben, dass der Antragsteller einen Pflegebedarf unterhalb des gerechtfertigten Pflegegrades hat.

Wenn Sie der Meinung sind, dass der Antragsteller mit dem vom Gutachter (w/m) festgestellten Hilfebedarf nicht ausreichend pflegerisch zu versorgen ist, können Sie innerhalb von einem Monat nach Eingang des Ablehnungsbescheides Widerspruch einlegen.

Die unabhängigen Pflegesachverständigen (w/m) des BWPN stellen bei deren Klienten seit 1998 mehr- oder weniger konstant fest, dass über 75 % aller Pflegegutachen des MD (ehemals MDK) und MEDICPROOF dermaßen unterhalb der Regelungen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) liegen, dass der daraus resultierende Bescheid der Pflegekasse, hätte anders ausfallen müssen.

In der Praxis konnten daher bereits für einige tausend Pflegebedürftige, durch die Gegengutachen dieser unabhängigen Experten, gerechtfertigte (höhere) Leistungen, also ein höherer Pflegegrad, erreicht werden.

Unabhängige Experten sind gern für Sie da!

Ablehnung der Einstufung – Ausführlicher Beitrag

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