Einleitung „Widerspruch gegen die Entscheidung des MDK“

Seit 1998 kämpfen unsere Experten für Pflegebedürftige für gerechte Pflegegrade (bis 2017: Pflegestufen). Fast genau so lange informieren wir Familien mit pflegebedürftigen Personen im Internet. Mit Freuden haben wir in den letzten Jahren festgestellt, dass die Suche nach „Widerspruch gegen Entscheidung MDK“ stark zugenommen hat. Das ist deshalb erfreulich, weil es zeigt, dass Betroffene inzwischen gut informiert sind und wissen, dass ein Widerspruch sich eigentlich gegen das Gutachten des MDK, bzw. bei privat Versicherten gegen das Gutachten von MEDICPROOF richtet.

Inzwischen hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) einen neuen Namen und heißt nur noch Medizinischer Dienst (MD). Leider hat dies nichts an dem Abhängigkeitsverhältnis geändert. Wir belassen es in diesem – und anderen – Beiträgen beim alten Namen, weil es sich beim MDK ähnlich verhält wie bei den Pflegegraden: Auch viele Jahre nach der Abschaffung der alten Pflegestufen, werden heutige Pflegegrade von Laien immer noch als Pflegestufen bezeichnet. Der heutige MD ist für die meisten Menschen der MDK…

Übrigens haben wir mit Ende des Jahres 2023 inzwischen über 50.000 Widerspruchs- und Klageverfahren durch unsere fachlich fundierten und überzeugenden Gegengutachten zum Erfolg „begleitet“. Ändern wir deshalb unsere Bilder? Nein!

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Der Weg zur Entscheidung des MDK

Zunächst beantragen Sie einen Pflegegrad, bzw. stellen Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegeantrag) bei der zuständigen Pflegekasse.

Das erledigen Sie inzwischen entweder durch ein entsprechendes Online-Formular Ihrer Kranken- und Pflegekasse oder durch einen einfachen Anruf. Die Online-Formulare führen Sie durch die notwendigen Angaben.

Der Ablauf eines telefonischen Antrags bei der Pflegekasse:

Halten Sie dazu den vollständigen Namen, das Geburstdatum und die Versichertennummer der pflegebedürftigen Person bereit. Es ist nicht notwendig im Laufe dieses Telefonats nähere Angaben zur Pflegesituation oder den Einschränkungen oder gar bestehender Diagnosen zu machen!

Nach einem solchen Telefonat oder dem Absenden eines Online-Formulars erhalten Sie innerhalb weniger Tage einen entsprechenden Antrag per Post zugestellt. Bitte füllen Sie diesen Antrag ordnungsgemäß aus und senden Sie ihn unterzeichnet an die Pflegekasse. Ein solcher Pflegeantrag muss entweder durch die pflegebedürftige Person selbst oder durch eine gegenüber der Pflegekasse bevollmächtigte Person unterzeichnet werden.

Zusammenfassung – Antrag auf einen Pflegegrad (Leistungen der Pflegeversicherung)

  • Website der Pflegekasse aufrufen und das entsprechende Online-Formular (Pflegeantrag) ausfüllen und abschicken

  • Alternativ: Pflegekasse anrufen und Pflegeleistungen beantragen

  • Nach ca. 3-5 Tagen: Den zugestellten Antrag der Pflegekasse ausfüllen und unterzeichnen

  • Den Pflegeantrag per Einschreiben/Einwurf an die Pflegekasse schicken

  • Nach spätestens 10 Tagen ohne Rückmeldung eine schriftliche Mitteilung zum Bearbeitungsstatus anfordern

  • Sie erhalten schriftlich einen Termin zur Begutachtung ( in manchen Fällen): einen auszufüllenden Fragebogen

  • Die Gutachterin/der Gutachter erscheinen zum vereinbarten Termin und führen eine Begutachtung durch. Halten Sie dazu ggf. den Fragebogen bereit.

  • Alternativ: Die Gutachterin/der Gutachter rufen Sie zum vereinbarten Termin an und führen ein strukturiertes Interview durch. Halten Sie ggf. dazu den Fragebogen bereit.

  • Innerhalb von ca. 2-4 Werktagen erhalten Sie einen Bescheid der Pflegekasse

  • Falls das Gutachten nicht zusammen mit dem Bescheid bei Ihnen eingegangen ist, fordern Sie es unbedingt an –> es steht Ihnen zu!

Die Entscheidung des MDK

Die Entscheidung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), heute nur noch Medizinischer Dienst (MD), sowie des Gutachterdienstes der privaten Versicherer MEDICPROOF spiegelt sich im erstellten Gutachten wider, welches nach der Begutachtung des Pflegebedürftigen angefertigt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Begutachtung durch ein strukturiertes Telefoninterview oder durch eine persönliche Einschätzung im häuslichen Umfeld erfolgt ist.

Seit 1995 wurde unser Pflegesystem mehrfach reformiert, und einige Aspekte haben sich zweifelsohne für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen verbessert. Dennoch gibt es auch Konstanten, die weiterhin bestehen:

Eine solche Konstante ist die alarmierend hohe Zahl der nicht regelkonformen Gutachten des MDK (heute: MD) und MEDICPROOF, die unseren unabhängigen Sachverständigen zur Prüfung und Bewertung vorgelegt werden. Seit 1998 haben unsere Experten festgestellt, dass in nahezu 80 Prozent der überprüften MDK- und MEDICPROOF-Gutachten gravierende Abweichungen von den geltenden Richtlinien vorliegen. Diese Abweichungen sind so erheblich, dass in diesen Fällen ein höherer Pflegegrad (bis 2017: Pflegestufe) hätte zuerkannt werden müssen.

Unsere unabhängigen Sachverständigen arbeiten kontinuierlich daran, diese Missstände aufzudecken und durch fachlich fundierte Gegengutachten die korrekte Einstufung der Pflegebedürftigen zu erwirken. So tragen wir dazu bei, dass diese Menschen die ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung vollumfänglich erhalten.

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Gutachten gemäß NBA
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Gutachten anfechtbar

Zur „Ehrenrettung“ einiger Gutachter(innen):

Selbstverständlich beziehen sich diese angsteinflössenden Zahlen ausschließlich auf die uns vorgelegten Gutachten und berücksichtigen nicht die Einstufungsverfahren, die mit einem regelkonformen Gutachten gleich nach Antrag, und ohne Widerspruchs- oder Klageverfahren, erfolgreich sein durften.

Nach über 50.000 erfolgreichen Verfahren unserer Experten (w/m) seit 1998 sind die beiden Zahlen (20 vs 80 Prozent) dennoch schockierend!

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Fahrplan zum Widerspruch gegen die Entscheidung des MDK

Haben Sie einen Bescheid der Pflegekasse erhalten, der nicht das erwartete Ergebnis bestätigt, müssen Sie dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Diese Frist ist (auch während der Corona-Pandemie) unbedingt einzuhalten!

Sofern das Datum des Bescheids der Pflegekasse noch nicht älter als 14 Tage ist, sollte Sie sich vor einem formlosen Widerspruch oben einen Termin sichern und sich kostenlos von einem unabhängigen Experten (w/m) des BWPN beraten lassen.

Alternativ können Sie auch gern eine kostenlose Vorlage für einen fristwahrenden Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse bei uns anfordern.

Eine eigene Argumentation ist nicht zu empfehlen und führt statistisch gesehen, seit Bestehen der Pflegeversicherung im Jahr 1995, auch nur in knapp 10 % aller Fälle zum gewünschten Erfolg. Machen Sie das, was in anderen Fachbereichen seit Jahrzehnten „normal“ ist und bedienen Sie sich der fachlichen Kompetenz unabhängiger Sachverständiger (w/m)!

Es bleibt ein Mysterium, warum so viele Privatpersonen glauben, sie könnten überzeugende Argumente gegen ein fundiertes Gutachten des MDK oder MEDICPROOF vorbringen.

Oder schreiben Sie nach einem Verkehrsunfall auch selbst das Gutachten zum Fahrzeug und reichen dieses dann zwecks Regulierung bei der Versicherung ein?

Zusammenfassung – Widerspruch gegen die Entscheidung des MDK

  • Evtl. das Gutachten anfordern (falls es noch nicht vorliegt)

  • Kostenlos unter 0800/611 611 1 (gebührenfrei) informieren oder…
  • …einfach einen Wunschtermin für ein solches Beratungsgespräch mitteilen und einen Rückruf anfordern
  • Alternativ: Innerhalb eines Monats fristwahrend Widerspruch einlegen
  • Diesen Widerspruch unbedingt per Einschreiben (Einwurf reicht) zur Pflegekasse schicken

  • Während dieser Phase keine Telefonat mit der Pflegekasse zulassen –> sie müssen das nicht machen!

  • Entweder unter 0800/611 611 1 (gebührenfrei) eine unabhängige und kostenlose Beratung durchführen oder

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Pflegegrad Widerspruch

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