Anders als in vielen anderen Klageverfahren ist eine anwaltliche Vertretung zur Klage beim Sozialgericht nicht gesetzlich vorgeschrieben! Dadurch entstehen durch die Klage gegen die Pflegekasse beim zuständigen Sozialgericht keine Gerichtskosten (siehe FAQ) und keine Kosten durch eine Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.

Darüber hinaus ist eine anwaltliche Vertretung zur Erreichung gerechtfertigter Pflegeleistungen auch m. E. nicht zielführend, weil es um pflegefachliche Argumente gegen das zugrundeliegende Gutachten geht und die rechtliche Betrachtung eine eher untergeordnete Rolle spielt.