Einleitung
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Geldleistungen der Pflegeversicherung. Obwohl dies die korrekte Bezeichnung ist, ist im Zusammenhang mit einem Pflegegrad gern vom Bezug von Pflegegeld die Rede. Nachfolgend klären wir über die Höhe und die Voraussetzungen des Pflegegeldes auf.
Zum Jahresende 2017 gab es in Deutschland 3.414.378 Pflegebedürftige. Davon wurden 2.594.862 zu Hause gepflegt. Um 1.764.904 pflegebedürftige Personen haben sich allein pflegende Angehörige gekümmert. Die Zahl der Pflegebedürftigen, die entweder ausschließlich Pflegegeld beziehen oder Kombinationsleistungen beanspruchen, liegt also zwischen 1.794.904 und 2.594.862.
Statistik zum Pflegegeld und Pflegegrad
Zum Jahresende 2017 gab es in Deutschland 3.414.378 Pflegebedürftige. Davon wurden 2.594.862 zu Hause gepflegt. Um 1.764.904 pflegebedürftige Personen haben sich allein pflegende Angehörige gekümmert. Die Zahl der Pflegebedürftigen, die entweder ausschließlich Pflegegeld beziehen oder Kombinationsleistungen beanspruchen, liegt also zwischen 1.794.904 und 2.594.862.
Pflegegeld als wichtigste Leistung der Pflegeversicherung
Die oben genannten Zahlen zeigen es deutlich! Die Leistungsart Pflegegeld spielt in der häuslichen Pflege eine Hauptrolle und ist daher einer der wichtigsten oder der wichtigste Baustein der Pflegeversicherung. Anspruch auf Pflegegeld haben alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 2 – 5. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Zahlung von Pflegegeld. Nicht zuletzt deshalb ist es wichtig, die Ansprüche ggf. durch unabhängige Sachverständige prüfen und bewerten zu lassen!
Facts zum Pflegegeld
Pflegegeld je Pflegegrad
Rund 36.500 Pflegebedürftige waren Ende 2017 im neuen Pflegegrad 1 eingestuft und erhalten kein Pflegegeld. Da aber, wie oben beschrieben, der Erhalt von Pflegegeld für die meisten Menschen, im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege sehr wichtig ist, sollten Betroffene mit einem Bescheid über einen Pflegegrad 1 zunächst immer das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) anzweifeln und unabhängig prüfen lassen.
Pflegegeld und Verhinderungspflege als Geldleistung
Der jährliche Anspruch auf Verhinderungspflege ist ein wichtiger Bestandteil beim Bezug von Pflegegeld, bzw. in der häuslichen Pflege.
Falls zusätzliche zur Verhinderungspflege auch Leistungen der Kurzzeitpflege beansprucht werden, reduziert sich der Höchstbetrag der Verhinderungspflege auf bis zu 1.612 EUR.