

Kombinationsleistung der Pflegekassen
Unsere Beiträge zur Geldleistung und Sachleistung der Pflegekassen erläutern Ihnen, welche Leistungen Ihnen jeweils zur Verfügung stehen.
Aber was ist, wenn ich die Sachleistungen nicht voll ausschöpfe?
In vielen Fällen kümmern sich im häuslichen Umfeld pflegende Angehörige um pflegebedeürftige Personen und es kommt dennoch ein Pflegedienst zur Unterstützung ins Haus. Im Falle der Leistungsart “Sachleistung” würde der Rest eines Anspruchs einfach verfallen.
Die Kombinationsleistung ist in diesen Fällen die richtige Lösung!
Rechenbeispiele zur Kombinationspflege
Frau Müller hat den Pflegegrad 4 und wird von Ihrer Tochter gepflegt. Zusätzlich kommt an drei Tage in der Woche ein Pflegedienst und unterstützt die Tochter bei der Ganzkörperwäsche ihrer Mutter. Der Pflegedienst stellt gegenüber der Pflegekasse von Frau Müller am Ende des Monats eine Rechnung in Höhe von 1.115,40 EUR. Das entspricht exakt 60 % vom Anspruch auf Sachleistung bei Pflegegrad 4 in Höhe von 1.859 EUR.
Die Pflegekasse von Frau Müller überweist die anteiligen 40 % des zustehenden Pflegegeldes in Höhe von 320 EUR auf ihr Bankkonto.
Rechenschritte
Sachleistungen bei Pflegegrad 4: 1.859 EUR
Geldleistungen bei Pflegegrad 4: 800 EUR
Beanspruchte Sachleistungen: 1.115,40 EUR –> das entspricht genau 60 % von 1.859 EUR
Zur Verfügung stehende Geldleistungen (Pflegegeld): 320 EUR –> das entspricht genau 40 % von 800 EUR
Herr Schulz hat den Pflegegrad 3 und wird von seiner Ehefrau gepflegt. Zusätzlich kommt einmal pro Woche ein Pflegedienst und unterstützt die Ehefrau beim Baden ihres Ehemanns. Der Pflegedienst stellt gegenüber der Pflegekasse von Herrn Schulz am Ende des Monats eine Rechnung in Höhe von 449,10 EUR. Das entspricht exakt 30 % vom Anspruch auf Sachleistung bei Pflegegrad 3 in Höhe von 1.497 EUR.
Die Pflegekasse von Herrn Schulz überweist die anteiligen 70 % des zustehenden Pflegegeldes in Höhe von 419,30 EUR auf sein Bankkonto.
Rechenschritte
Sachleistungen bei Pflegegrad 3: 1.497 EUR
Geldleistungen bei Pflegegrad 3: 599 EUR
Beanspruchte Sachleistungen: 449,10 EUR –> das entspricht genau 30 % von 1.497 EUR
Zur Verfügung stehende Geldleistungen (Pflegegeld): 419,30 EUR –> das entspricht genau 70 % von 599 EUR