Häuslicher PflegedienstPflegeld im Topf

Kombinationsleistung der Pflegekassen

Unsere Beiträge zur Geldleistung und Sachleistung der Pflegekassen erläutern Ihnen, welche Leistungen Ihnen jeweils zur Verfügung stehen.

Aber was ist, wenn ich die Sachleistungen nicht voll ausschöpfe?

In vielen Fällen kümmern sich im häuslichen Umfeld pflegende Angehörige um pflegebedeürftige Personen und es kommt dennoch ein Pflegedienst zur Unterstützung ins Haus. Im Falle der Leistungsart „Sachleistung“ würde der Rest eines Anspruchs einfach verfallen.

Die Kombinationsleistung ist in diesen Fällen die richtige Lösung!

Rechenbeispiele zur Kombinationspflege

Frau Müller hat den Pflegegrad 4 und wird von Ihrer Tochter gepflegt. Zusätzlich kommt an drei Tage in der Woche ein Pflegedienst und unterstützt die Tochter bei der Ganzkörperwäsche ihrer Mutter. Der Pflegedienst stellt gegenüber der Pflegekasse von Frau Müller am Ende des Monats eine Rechnung in Höhe von 806 EUR. Das entspricht exakt 50 % vom Anspruch auf Sachleistung bei Pflegegrad 4 in Höhe von 1.612 EUR.

Die Pflegekasse von Frau Müller überweist die anteiligen 50 % des zustehenden Pflegegeldes in Höhe von 364 EUR auf ihr Bankkonto.

Rechenschritte

Sachleistungen bei Pflegegrad 4: 1.612 EUR

Geldleistungen bei Pflegegrad 4: 728 EUR

Beanspruchte Sachleistungen: 806 EUR –> das entspricht genau 50 % von 1.612 EUR

Zur Verfügung stehende Geldleistungen (Pflegegeld): 364 EUR –> das entspricht genau 50 % von 728 EUR

Hrau Schulz hat den Pflegegrad 3 und wird von seiner Ehefrau gepflegt. Zusätzlich kommt an einmal pro Woche ein Pflegedienst und unterstützt die Ehefrau beim Baden ihres Ehemanns. Der Pflegedienst stellt gegenüber der Pflegekasse von Frau Müller am Ende des Monats eine Rechnung in Höhe von 389,40 EUR. Das entspricht exakt 30 % vom Anspruch auf Sachleistung bei Pflegegrad 3 in Höhe von 1.298 EUR.

Die Pflegekasse von Herrn Schulz überweist die anteiligen 70 % des zustehenden Pflegegeldes in Höhe von 381,50 EUR auf ihr Bankkonto.

Rechenschritte

Sachleistungen bei Pflegegrad 3: 1.298 EUR

Geldleistungen bei Pflegegrad 3: 545 EUR

Beanspruchte Sachleistungen: 389,40 EUR –> das entspricht genau 30 % von 1.298 EUR

Zur Verfügung stehende Geldleistungen (Pflegegeld): 381,50 EUR –> das entspricht genau 70 % von 545 EUR

Kein Beitrag im Internet ersetzt eine fachliche Pflegeberatung!

Wenn Sie Fragen zum beschriebenen Thema haben, rufen Sie die Pflegeexperten des bundesweiten Pflegenetzwerkes an und lassen Sie sich persönlich beraten. Sie erreichen die erfahrenen Pflegeberater (w/m) unter 0800/611 611 1 (gebührenfrei) am bundesweiten Pflegetelefon. Pflegeberatungen werden kostenlos und unabhängig durchgeführt.

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