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Körpernahe Hilfsmittel

Körpernahe Hilfsmittel für pflegebedürftige Personen - was versteht man darunter?

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Körpernahe Hilfsmittel

Hierunter versteht man beispielsweise das An- und Ablegen von Prothesen, kieferorthopädische Apparaturen; Orthesen, Brille, Hörgerät oder Kompressionsstrümpfen (inkl. deren Reinigung).

Laut neuem Begutachtungsassessment muss der Gutachter (m/w) ermitteln, ob körpernahe Hilfsmittel zu Anwendung kommen und ob die antragstellende Person diese Hilfsmittel selber an- und ablegen kann.

Für die Ermittlung der gewichteten Punkte im Modul 5 sind bei zweimaliger Hilfe beim An- und Ablegen durch einen Angehörigen oder den Mitarbeiter (m/w) eines Pflegedienstes  fünf gewichtete Punkte festzustellen. Bei mehr als zweimal täglichem Fremdhilfebedarf sind vier gewichtete Punkte festzustellen.

 

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2020-05-07T11:25:14+02:00