Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld

Personen aus dem näheren Umfeld wieder zuerkennen, d. h. Menschen, zu denen im Alltag regelmäßig ein direkter Kontakt besteht

Diese Fragestellung gehört zum Modul 2 beim neuen Begutachtungsassessment. Das Modul betrifft die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten der antragstellenden Person. Bei den Fähigkeiten muss der Gutachter (m/w) ermitteln ob:

die Fähigkeit vorhanden, unbeeinträchtigt ist

die Fähigkeit größtenteils vorhanden ist = die Fähigkeit ist überwiegend (die meiste Zeit über, in den meisten Situationen), aber nicht durchgängig vorhanden. Die Person hat Schwierigkeiten, höhere oder komplexere Anforderungen zu bewältigen).

die Fähigkeit in geringem Maße vorhanden ist = die Fähigkeit ist stark beeinträchtigt, aber erkennbar vorhanden. Die Person hat häufig oder in vielen Situationen Schwierigkeiten. Sie kann nur geringe Anforderungen bewältigen. Es sind Ressourcen vorhanden.

die Fähigkeit nicht vorhanden ist = die Fähigkeit ist nicht oder nur in sehr geringem Maße (sehr selten) vorhanden.

 

 

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