Subkutane und intramuskuläre Injektionen und subkutane Infusionen.

Definition Injektionen: das Verabreichen von Medikamenten oder anderen Substanzen (z. B. zur Diagnostik) über eine Spritze in das Unterhautfettgewebe (subkutan) oder in den Muskel (intramuskulär).
Dazu gehören z. B. Insulininjektionen oder auch die Versorgung mit Medikamentenpumpen über einen subkutanen Zugang.

Laut neuem Begutachtungsassessment NBA muss der Gutachter (m/w) ermitteln, ob die beantragende Person Injektionen selbstständig durchführt, z. B. beim Insulinspritzen oder ob es nicht selbstständig durchgeführt werden kann und Angehörige oder Mitarbeiter (m/w) eines ambulanten Pflegedienstes diese Injektionen durchführen müssen.

Wenn der Angehörige oder der Pflegedienstmitarbeiter (m/w) ein bis dreimal pro Tag zum „Spritzen“ kommen muss, sind im Modul 5 fünf gewichtete Punkte zu ermitteln. Müssen die Injektionen regelmäßig mehr als  dreimal täglich verabreicht werden, müssen zehn gewichtete Punkte ermittelt werden.

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