Der Toilettengang gehört bei der Bewertung von Pflegebedürftigkeit zur Selbstversorgung und somit in das Modul 4. Niemand spricht großartig darüber, aber jeder Mensch muss dieser Tätigkeit mehrfach täglich nachgehen. Solange das vollständig selbständig möglich ist, gibt es auch kaum einen Grund darüber nachzudenken. Das änderts sich, wenn der Toilettengang nur noch mit der Unterstützung durch eine Pflegeperson gelingt.

Toilettengang im Modul 4 kurz erklärt im Glossar des BWPN

Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls (Toilettengang)

Diese Tätigkeit (Verrichtung) beinhaltet folgende Fähigkeiten:

  • das Gehen zur Toilette
  • das Hinsetzen und Aufstehen
  • das Sitzen während der Blasen- oder Darmentleerung
  • die Intimhygiene nach dem Wasserlassen und nach dem Stuhlgang
  • das Richten der Kleidung

Die Beurteilung ist auch dann vorzunehmen, wenn anstelle der Toilettenbenutzung eine Versorgung mit Hilfsmitteln erfolgt, z. B. Inkontinenzmaterial (Vorlagen; Windeln), Blasen-Katheter, Urostoma (künstlicher Harnausgang), Ileo- oder Colostoma (künstlicher Dünndarm – oder Dickdarmausgang).

Zu beurteilen sind folgende Grade der Selbstständigkeit:

Selbständig:
Die Person kann die Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen.

Überwiegend selbständig:
Die Person kann die Aktivität überwiegend selbstständig durchführen. Personelle Hilfe kann sich beispielsweise beschränken auf einzelne Handlungsschritte wie:

  • nur Bereitstellen und Leeren des Toilettenstuhls (alternativ Urinflasche oder anderer Behälter)
  • nur Aufforderung oder Orientierungshinweise zum Auffinden der Toilette oder Begleitung auf dem Weg zur Toilette
  • nur Anreichen von Toilettenpapier oder Waschlappen
  • Intimhygiene nur nach Stuhlgang
  • nur Unterstützung beim Hinsetzen, Aufstehen von der Toilette
  • nur punktuelle Hilfe beim Richten der Bekleidung

Überwiegend unselbständig:
Die Person kann nur einzelne Handlungsschritte selbst ausführen, z. B. nur Richten der Bekleidung oder Intimhygiene nur nach Wasserlassen.

Unselbständig:
Die Person kann sich nicht oder nur minimal an der Aktivität beteiligen

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