Bereitstehende Getränke aufnehmen, ggf. mit Gegenständen wie Strohhalm, Spezialbecher mit Trinkaufsatz
Zu berücksichtigen ist auch, inwieweit die Notwendigkeit der Flüssigkeitsaufnahme (auch ohne ausreichendes Durstgefühl) erkannt und die empfohlene oder gewohnte Menge tatsächlich getrunken wird. Die Beurteilung der Selbständigkeit ist auch dann vorzunehmen, wenn die Flüssigkeitsaufnahme über eine Sonde bzw. parenteral (über eine Infusion) erfolgt.
Als Pflegeperson müssen sie auf eine „bedarfsgerechte“ Flüssigkeitsaufnahme achten. Das bedeutet, dass sie auch bei Personen die nicht dement sind, überprüfen sollten, ob die Person „bedarfsgerecht“ trinkt. Bei älteren Personen fehlt häufig das Durstgefühl, wie es in jüngeren Jahren noch vorhanden ist und uns signalisiert, wenn wir zu wenig getrunken haben.
Folgende Grade der Selbstständigkeit sind einzuschätzen:
Selbständig:
Die Person kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen.
Überwiegend selbständig:
Die Person kann selbständig trinken, wenn ein Glas, eine Tasse unmittelbar in den Aktionsradius der Person positioniert oder sie ans Trinken erinnert wird.
Überwiegend unselbständig:
Das Trinkgefäß muss beispielsweise in die Hand gegeben werden, das Trinken erfolgt jedoch selbständig oder die Person muss zu fast jedem Schluck motiviert werden oder es ist ständige und unmittelbare Eingreifbereitschaft der Pflegeperson erforderlich, aufgrund von Aspirationsgefahr (Verschlucken).
Unselbständig:
Getränke müssen (nahezu) komplett gereicht werden.