Bereit gestellte, mundgerecht zubereitete Speisen essen

Dies beinhaltet das Aufnehmen, zum Mund Führen, ggf. Abbeißen, Kauen und Schlucken von mundgerecht zubereiteten Speisen, die üblicherweise mit den Fingern gegessen werden, z. B. Brot, Kekse, Obst oder das Essen mit Gabel oder Löffel, ggf. mit speziellen Hilfsmitteln wie adaptiertem Besteck. Zu berücksichtigen ist auch, inwieweit die Notwendigkeit der ausreichenden Nahrungsaufnahme (auch ohne Hungergefühl oder Appetit) erkannt und die empfohlene, gewohnte Menge tatsächlich gegessen wird.

Nicht nur der Hilfebedarf bei der Nahrungsaufnahme (Anreichen des Essens) muss berücksichtigt werden, sondern dass auch bei z. B. krankheitsbedingten Gewichtsverlust die Motivation und die Aufforderung weiter zu essen. Auch bei kognitiven Fähigkeitsstörungen z. B. bei an Demenz erkrankten Personen,  ist der Hilfebedarf in Form von Anreichen der Nahrung oder der Motivation zu Ende zu essen zu berücksichtigen.

Folgende Grade der Selbstständigkeit gilt es einzuschätzen:

Selbständig:
Die Person kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen.

Überwiegend selbständig:
Die Person kann überwiegend selbständig essen, benötigt aber punktuelle Anleitung, muss beispielsweise aufgefordert werden, mit dem Essen zu beginnen oder weiter zu essen. Es sind punktuelle Hilfen erforderlich, z. B. Zurücklegen aus der Hand gerutschter Speisen oder Besteck in die Hand geben.

Überwiegend unselbständig:
Es muss ständig zur Nahrungsaufnahme motiviert werden oder die Nahrung muss größtenteils gereicht werden oder es ist ständige und unmittelbare Eingreifbereitschaft der Pflegeperson erforderlich, aufgrund von Aspirationsgefahr (Verschlucken).

Unselbständig:
Die Nahrung muss (nahezu) komplett gereicht werden.

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