Modul 3.8: Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen

Abwehr von Unterstützung, z. B.

  • bei der Körperpflege
  • Verweigerung der Nahrungsaufnahme
  • Verweigerung der Medikamenteneinnahme
  • Manipulation an Vorrichtungen wie z. B. an Kathetern, Infusionen oder Sondenernährung

Dabei geht es in erster Linie um die Abwehr der genannten Maßnahmen gegenüber Pflegekräften (privat oder professionell) durch verbale Aggression und aggressivem Verhalten. Wenn eine pflegebedürftige Person generell zu diesem Verhalten neigt, ist es vorangig den Modulen „3.5 Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen“ sowie „3.6 Verbale Aggression“ zuzuordnen.

Kommt es zur Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen gibt es die nachfolgenden Möglichkeiten, diesen Umstand bei der bewertung der Pflegebedürftigkeit zur Erreichung eines Pflegegrades berücksichtigen zu lassen:

  • nie oder selten
  • selten (ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen)
  • häufig (zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich)
  • täglich

Da ein solches Verhalten von Person zu Person völlig unterschiedlich ist kommt es also in erster Linie darauf an, wie häufig eine solche „Entgleisung“ im täglichen pflegerischen Alltag vorkommt.

Ähnliche Einträge