Die Bezeichnung Ersatzpflege ist in der Pflege von Menschen lediglich ein anderes Wort für Verhinderungspflege. Ersatzpflege wird immer dann geleistet, wenn die private Pflegeperson einer pflegebedürftigen Person im häuslichen Umfeld ausfällt.

Konkretes Beispiel

Ein Sohn pflegt zusammen mit der seiner Schwester die Mutter, die eine Wohnung bewohnt. Beide Kinder benötigen dringend Urlaub und die Mutter ist noch nicht so schwer pflegebedürftig, dass sie in eine Kurzzeitpflege muss. Aber sie benötigt täglich Unterstützung.

In einem solchen Fall stehen Leistungen der Verhinderungspflege zur Verfügung und die Ersatzpflege könnte dann entweder ein professioneller Pflegedienst oder eben eine Ersatzpflegekraft aus dem privaten Umfeld übernehmen. Dabei sollte eine private Ersatzpflegekraft nicht in häuslicher Gemeischaft mit der Mutter leben und auch nicht bis zum 2 Grad verwandt mit ihr sein.

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