Therapien

Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu drei Stunden oder länger als drei Stunden) Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Hier ist das Aufsuchen von Therapeuten, z. B. Physiotherapeuten/Krankengymnasten, Ergotherapeuten, Logopäden, Psychotherapeuten, von Krankenhäusern zur ambulanten Behandlung oder Diagnostik oder anderer Einrichtungen des Gesundheitswesens zu berücksichtigen. Der [...]