Eine Begleitperson ist eine Person, die pflegebedürftigen oder behinderten Menschen Unterstützung und Begleitung bietet. Diese Art von Hilfe wird in verschiedenen Situationen benötigt, wie zum Beispiel bei Arztbesuchen, im Alltag, bei Behördengängen oder auf Reisen. Die Aufgabe einer Begleitperson besteht darin, die Selbstständigkeit und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der unterstützten Person zu fördern und sicherzustellen. Sie übernimmt dabei unterschiedliche Aufgaben wie das Unterstützen bei alltäglichen Aktivitäten, Kommunikationshilfe oder Mobilitätssicherung. Ihre Rolle richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der begleiteten Person. Das Hauptziel einer Begleitperson ist es, dem pflegebedürftigen oder behinderten Menschen ein möglichst unabhängiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Es können auch speziell ausgebildete Fachkräfte wie Pflegepersonal, Sozialarbeiter oder Therapeuten diese Funktion als Begleitung übernehmen – je nach Anforderungen der unterstützungsbedürftigen Person. In manchen Fällen können auch Ehrenamtliche oder Angehörige diese Rolle ausfüllen. Die Bedeutung einer qualifizierten und einfühlsamen Begleitungsperson kann besonders hervorgehoben werden: Sie trägt wesentlich zur Lebensqualität und zum Wohlbefinden der betreuten Personen bei.“