Bundesweites Pflegetelefon 0800/611 611 1 (gebührenfrei)

Wichtige Fragen bei der MDK Begutachtung

Wichtige Fragen bei der MDK Begutachtung2024-02-28T18:02:32+02:00
  • Fragen bei der MDK Begutachtung

Vorbereitung zur MDK Begutachtung

Sie möchten sich auf den bevorstehenden Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vorbereiten, bzw. Sie wissen nicht, was Sie erwartet? Bitte sehen Sie sich die nachfolgenden Fragen und die dazu gehörigen „Unterfragen“ an und beantworten Sie diese, passend zu Ihrer persönlichen Situation. Schreiben Sie sich diese Antworten am besten auf und gehen Sie diese ggf. gemeinsam durch. Das Ergebnis der Begutachtung durch den MDK kann nur so gut und genau sein, wie die Informationen, die Sie den Gutachtern mitteilen können.

MDK heißt jetzt MD

Der neue Name Medizinischer Dienst (MD), seit 01.07.2021, anstelle von Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat erwartungsgemäß leider nichts an den selten richtlinienkonformen Gutachten geändert und es empfiehlt sich nach- wie vor, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, falls es bei Ihnen auch so sein sollte. An dieser Stelle heißt es lediglich deshalb noch MDK, weil die neue Bezeichnung MD, nur wenig bekannt ist und eher nicht danach gesucht wird.

Fragen bei der MDK Begutachtung

  1. Müssen sie in die Praxis fahren oder macht der Arzt Hausbesuche?
  2. Nehmen Sie die Medikamente selbstständig ein, oder benötigen Sie Hilfe?
  3. Welche Hilfsmittel benutzen Sie? (Brille, Rollator, Hausnotruf …)
  4. Werden Sie von Angehörige oder von einem Pflegedienst gepflegt?
  5. Wie viel Zeit benötigen sie pro Woche für die Pflege?
  6. Wohnen Sie alleine oder mit Ehepartner/Lebensgefährten zusammen?
  7. Wie ist Ihre Wohnung ausgestattet?
    1. Ebenerdig
    2. Über Treppenstufen zu erreichen?
    3. Wie viele Räume?
    4. Badezimmer mit Dusche und/oder Badewanne?
    5. Ist die Dusche ebenerdig oder mit einem hohen Einstieg?
    6. Haben Sie alle ärztlichen Befunde vorliegen?
  8. Welche Erkrankungen/Behinderungen wurden bei Ihnen festgestellt?
  9. Wann waren Sie zuletzt im Krankenhaus oder eine Rehabilitation?
  10. Wie groß sind Sie, wie viel wiegen Sie?
  11. Können Sie selbstständig Aufstehen, Sitzen, Gehen, sich Festhalten?
  12. Wie beweglich sind Ihre Gelenke?
    1. Können Sie die Arme hinter Ihrem Kopf verschränken?
    2. Können Sie die Arme hinter Ihrem Rücken zusammenführen?
    3. Kommen Sie im Sitzen mit beiden Händen an die Fußgelenke?
    4. Können Sie mit beiden Händen eine Faust machen?
  13. Sind Sie inkontinent?
    1. Tragen Sie Einlagen/Vorlagen/Windeln?
    2. Können Sie die selbstständig wechseln?
  14. Können Sie gut Sehen und Hören?
    1. Tragen Sie eine Brille?
    2. Haben Sie ein Hörgerät?
  15. Hat eine bestimmte Erkrankung zur Pflegebedürftigkeit geführt?
  16. Liegen Demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen vor?
    1. Sind Sie orientiert?
    2. Können Sie sich selbst beschäftigen?
    3. Haben Sie Lust etwas zu unternehmen?
    4. Wie ist Ihre Stimmung?
    5. Wie steht es um Gedächtnis?
    6. Wie steht es um Ihre Wahrnehmung und Ihr Denken?
    7. Wie ist die Kommunikation und die Sprache?
    8. Können Sie sich gut auf verschiedene Situationen einstellen?
    9. Haben Sie soziale Kontakte?
    10. Verlassen Sie unkontrolliert die Wohnung?
    11. Erkennen Sie gefährliche Situationen?
    12. Werden Sie manchmal tätlich oder aggressiv?
    13. Nehmen Sie ihre körperliche und seelischen Gefühle war?
    14. Sind Sie oft niedergeschlagen?
  17. Benötigen Sie Hilfe bei der Körperpflege?
    1. Beim Dusche/Baden/Waschen?
    2. Beim Waschen von Händen und Gesicht?
    3. Bei der Zahnpflege?
    4. Beim Kämmen?
    5. Beim Rasieren?
    6. Hilfe beim Wasserlassen/beim Stuhlgang?
    7. Hilfe beim Richten der Bekleidung?
    8. Hilfe beim Wechseln von Inkontinenzprodukten?
    9. Hilfe beim Wechseln oder Entleeren von Urinbeutel/Toilettenstuhl?
    10. Wie viel Zeit nimmt die gesamte Hilfe bei der Körperpflege ein?
  18. Benötigen Sie Hilfe bei der Ernährung?
    1. Mundgerechte Zubereitung der Nahrung?
    2. Bei der Nahrungsaufnahme?
    3. Trinken Sie selbstständig ausreichend?
    4. Wie viel Zeit nimmt die gesamte Hilfe bei der Ernährung ein?
  19. Benötigen Sie Hilfe bei der Mobilität?
    1. Beim Aufstehen und Zubettgehen?
    2. Beim Umlagern?
    3. Beim Ankleiden?
    4. Beim Entkleiden?
    5. Beim Gehen?
    6. Beim Treppensteigen?
    7. Beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung?
    8. Wie viel Zeit nimmt die gesamte Hilfe bei der Mobilität ein?
  20. Benötigen Sie auch regelmäßig nachts Hilfe bei der Körperpflege?
Der BWPN Pflege-Newsletter - Das Original seit 2003

Bestens informiert:

Der BWPN-Pflege-Newsletter

Welche Leistungen es gibt, wann diese am besten beantragt werden und welche Änderungen aktuell gelten. Mit dem BWPN-Pflege-Newsletter verpassen Sie nichts davon.

Fragen zur MDK Begutachtung zum Download

Die oben genannten Fragen sind so formuliert, dass Sie sich an Sie selbst wenden. Selbstverständlich betreffen die MDK Begutachtung und somit auch die Fragen zur MDK Begutachtung in sehr vielen Fällen Ihre Angehörigen. Wir haben aufgrund der besseren Lesbarkeit darauf verzichtet in den Fragen zur MDK Begutachtung solche Satzteile wie „Haben Sie / Ihre Angehörigen…“ zu verwenden.

Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit die Fragen zur Begutachtung durch MD (gesetzliche Pflegeversicherung) und MEDICPROOF (private Pflegeversicherung) als PDF-Dokument anzufordern. Nutzen Sie diese Fragen zur MDK-Begutachtung, wie sie seit vielen Jahren bundesweit bekannt sind, zur Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), heute nur noch MD, und zur Vorbereitung auf die Begutachtung durch MEDICPROOF.

Der Pflegeantrag auf Leistungen der Pflegekasse

Ratgeber

Lesen Sie den Beitrag „Der Pflegeantrag – Punkt für Punkt

Wichtig bei der Begutachtung der Pflegekassen!

Diesen Teil bezeichnen wir als „Wichtig bei der Begutachtung der Pflegekassen!„, weil Ihre Pflegekasse der Auftraggeber der Begutachtung ist. Im Normalfall wird eine solche Begutachtung, bei gesetzlich Versicherten, durch den Medizinischen Dienst (früher MDK ; heute MD) oder durch MEDICPROOF, dem Gutachterdienst der privaten Versicherer durchgeführt.

Die nachfolgenden Punkte sind ausgesprochen wichtig:

  1. Die Begutachtung beginnt in dem Moment, in dem die Gutachterin oder der Gutachter durch die Eingangstür hereingelassen wird!
  2. Die Begutachtung beinhaltet jeden noch so unwichtig erscheinenden Augenblick oder Dialog!
  3. Erwähnen Sie niemals, dass sich die Pflegesituation seit dem Antrag weiter verschlimmert hat!
  4. Seien Sie nicht zu freundlich und heben z. B. einen heruntergefallenen Kugeschreiber auf!
  5. Keine „Schlabberpullis“ und Jogginghosen!
  6. Keine durchpolierte und keimfrei wirkende Wohnung/Haus!
  7. Kein professionell eingedeckter Kaffeetisch!
  8. Eine freundliche Bitte, die ggf. keine ist!
  9. Schürzengriff & Co.!

Erläuterungen zu den einzelnen Punkten: zu 1. Sofern die pflegebedürftige Person selbständig die Tür öffnen kann, wird bereits auf die Begrüßung/Kommunikation, den Händedruck, das Gangbild, etc. geachtet. Es ist keineswegs so, dass zunächst freundlicher Smalltalk zwischen Freunden stattfindet und dann irgendwann „in der guten Stube“ der Termin beginnt! zu 2. Wir bereits unter Punkt 1 erläutert, gilt wirklich der gesamte Zeitraum als Begutachtung! Selbst wenn die beauftragte Person des Gutachterdienstes noch so freundlich ist, der (zahlende!) Auftraggeber ist die Pflegeversicherung und nicht Sie! zu 3. Dies gilt besonders im Falle einer Widerspruchsbegutachtung! Die Gegengutachten unserer unsabhängigen Sachverständigen erreichen seit 1998 in mehr als 90 % aller Verfahren (inzwischen über 46.000), mindestens einen Pflegegrad (bis 2017: Pflegestufe) mehr, als vorher vorhanden war. Allerdings wird häufig die Frage ob sich der Zustand verschlimmert hat, mit einem allzu menschlichen „JA“ beantwortet. In dem Moment riskieren Sie zwar nicht unbedingt den Gesamterfolg, aber die Pflegekasse wird versuchen, den rückwirkenden Zeitraum zu kürzen. Es gilt der (schlechte!) Zustand des ursprünglichen Antragsdatums! zu 4. Um diesen Punkt zu verdeutlichen, nennen wir ein klassisches Beispiel. Ein 80-jähriger Mann mit altersbedingten körperlichen Einschränkungen kann seit Jahren kaum mehr gehen und jeglicher Bewegungsablauf gelingt nur langsam und unter Schmerzen. Die Gutachterin ist jung und hübsch. Ihr fällt, selbstverständlich versehentlich (!?), der Kugelschreiben herunter. Und was macht der gut erzogene und höfliche ältere Herr: Er bückt sich wie ein Zehnkämpfer, hebt den Kugelschreiber auf und reicht ihn der jungen und hübschen Gutachterin mit einem, wenn auch gequälten, Lächeln. Die Schmerzen sind in dem Moment fast unerträglich, aber selbstverständlich darf sich ein echter Kerl diese Schmerzen in dem Moment nicht anmerken lassen…die Gutachterin vermerkt, mit einem professionellen Schmunzeln, im Gutachten: Alles bestens! zu 5. Auch hier wählen wir erneut ein typisches Beispiel aus unserer langjährigen Praxis. Eine ältere Dame, die Zeit ihres Lebens immer bestens und passend gekleidet mit feiner Hose und stylischer Bluse mit kleinen Knöpfchen zu sehen war, darf diesen Anspruch auch als pflegebedürftige Dame haben! Auch dann, wenn Sie zum an- und auskleiden auf fremde Unterstützung angewiesen ist. Eine Bluse mit 12 kleinen Knöpen an- und auszukleiden bedarf nun einmal fremde Hilfe und mehr Zeit. Selbstverständlich gilt dies auch für den Mittagsschlaf. zu 6. Diesen Punkt klar zu machen, ist relativ einfach: Warum sollte die Gutachterin/der Gutachter nicht erkennen, dass es ohne fremde Hilfe nicht mehr geht? zu 7. Hier haben wir im Grunde die gleiche Situation, wie unter Punkt 6 erläutert. Sofern ein gedeckter Kaffetisch notwendig erscheint, bzw. von Ihnen vorgesehen ist, sollte dieser während der Begutachtung, und nicht vorher, eingedeckt werden. Entweder um zu zeigen das es ohne fremde Hilfe nicht möglich ist oder, sofern es die pflegebedürftige Person selbst erledigt, um auf die Probleme hinzuweisen, die dabei ganz sicher auftreten. zu 8. Sollte die Gutachterin oder der Gutachter um ein Glas Wasser bitten, ist es ggf. keine „normale“ Bitte. Es könnte sich ebenfalls um einen Teil der Begtuachtung handeln. Wurde die Bitte/Aufforderung verstanden? Wir wirkt das Aufrichten vom Sofa und der Gang zur Küche? Gelingt der mehrstufige Prozess. ein Glas mit Wasser zu füllen? usw. zu 9. Zeigen Sie ausschließlich was wirklich schmerzfrei möglich ist! Sie müssen sich selbst und anderen Menschen in dieser Situation nichts beweisen. Berücksichtigen und erwähnen Sie bei Bedarf auch, dass die gleiche Bewegung in der rutschigen Dusche oder der Badewanne und häufig mehrfach hintereinander, wie bei der Körperpflege notwendig, keineswegs so gelingt, wie es erscheint.

MDK-Begutachtung: Was ist noch zu beachten?

Um mit einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF zu einem möglichst positiven Ergebnis zu kommen, sind noch weitere Punkte relevant:

  • Sofern Sie nach dem eigentlichen Ende der Begutachtung für Sie noch ungeklärte Fragen gibt oder Sie Punkte vorzubringen haben, sprechen Sie die Gutachterin oder den Gutachter unbedingt darauf an. Die Gutachterin/der Gutachter muss Ihnen zuhören!
  • Halten Sie sich nicht unnötig lange mit der notwendigen Unterstützung im Haushalt auf.
  • Nennen Sie stattdessen den Hilfebedarf bei der Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung, Gehen, Stehen, usw.
  • Präsentieren Sie nicht den allerbesten Tag des Jahres.
  • Übertreiben Sie allerdings auch nicht unnötig.

Führt das alles nicht zu einem nachvollziehbaren Gutachten, warten Sie nicht und reservieren Sie sich eine kostenlose und unabhängige Beratung. Unsere Experten erreichen seit 1998 höchte Leistungen der Pflegeversicherung!

Unsere Kernkompetenzen seit 1998

Pflegegrad beantragen

Wir helfen Ihnen kostenlos beim Antrag auf einen Pflegegrad und geben Ihnen Tipps für die Begutachtung!

Pflegegrad höherstufen

Unsere Experten unterstützen Sie mit pflegefachlichem Sachverstand bei der Höherstufung des Pflegegrades!

Pflegegrad Widerspruch

Unabhängige Sachverständige erreichen mit fundierten Gegengutachten den höchst möglichen Pflegegrad im Widerspruch!

Doch noch unsicher?

Wenn Sie noch unsicher sind und Fragen zur Begutachtung durch den MD oder MEDICPROOF haben, sichern Sie sich einen kostenlosen 5-Minuten-Termin mit den unabhängigen Pflegeexperten des BWPN:

Jetzt kostenlose und unabhängige Pflegeberatung buchen

Unsere Gegengutachten erreichen seit 1998 in mehr als 90 % höchste Pflegeleistungen!

10 Minuten, die sich lohnen:

Unabhängig und KOstenlos

Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!

Falls Sie die Begutachtung bereits hinter sich gebracht haben und das Ergebnis ist nicht wie erforderlich oder gewünscht, sollten Sie sich spätestens einen Termin bei uns sichern. Auch eine solche Erstberatung ist unverbindlich, unabhängig und kostenlos!

Jetzt weitersagen...

Buchempfehlungen

Bei den nachfolgenden Empfehlungen handelt es sich, fachlich gesehen, um aufrichtige Empfehlungen, die Ihnen beim Thema des Beitrags weiterhelfen können. Dennoch möchten wir darauf hinweisen das kein Beitrag im Internet und kein Buch eines komplexen Themas aus einem Laien einen Experten macht. Lesen Sie sich daher bei Interesse gern in ein Thema ein, es kann sicher nicht schaden. Aber riskieren Sie bitte keine Ansprüche durch Halbwissen und nutzen Sie bei Bedarf unbedingt die fachliche Expertise unahängiger Pflegeexperten.

Produktempfehlung: Bei den oben stehenden Links handelt es sich um Werbe-Links zur Website von Amazon. Bei einem Kauf über einen dieser Links erhalten wir eine Provision, ohne dass für Sie zusätzliche Kosten entstehen.