Laut Definition des NBA ist hiermit die Einschätzung der Selbstständigkeit beim Überwinden von Treppen zwischen zwei Etagen (in Deutschland in der Regel 15 Stufen) vom Gutachter (m/w) nach folgenden Kriterien zu ermitteln. Das Treppensteigen ist unabhängig von der individuellen Wohnsituation zu bewerten. Selbst wenn in der Häuslichkeit keine Treppen zu überwinden sind, muss der Gutachter den möglichen Hilfebedarf erfragen.

Selbständig:

Die Person kann ohne Hilfe durch andere Personen in aufrechter Position eine Treppe steigen.

Überwiegend selbständig:

Die Person kann eine Treppe alleine steigen, benötigt aber Begleitung wegen eines Sturzrisikos.

Überwiegend unselbständig:

Treppensteigen ist nur mit Stützen oder Festhalten der Person möglich.

Unselbständig: 

Person muss getragen oder mit Hilfsmitteln transportiert werden, keine Eigenbeteiligung.

 

 

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