Einleitung
Nach einem ablehnenden Bescheid einer Pflegekasse haben Pflegebedürftige die Möglichkeit innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Wird dieser Widerspruch abgelehnt, bleibt, verkürzt ausgedrückt, die Möglichkeit Klage beim zuständigen Sozialgericht einzulegen.
Vorausgesetzt die erstellte Klagebegründung wirkt überzeugend, kommt es normalerweise seitens des Sozialgerichts zur Beauftragung eines Gutachtens. Das Resultat des Gutachtens sollte dann den zuständigen Richter / die zuständige Richterin befähigen, eine entsprechende Entscheidung zu treffen.
In diesem Fall sieht es anders aus! Aber lesen und urteilen Sie selbst:
Sozialgerichtsgutachten folgt dem Antrag des Klägers, die Richterin nicht!?
Heute müssen wir mal wieder von einem Fall berichten, den einer unserer unabhängigen Sachverständigen, seit 2017 pflegefachlich mit Stellungnahmen und Gegengutachten begleitet.
Es geht um einen Mann in Sachsen-Anhalt, der nach einem Schlaganfall den Pflegegrad 2 erhalten hat, bzw. der 2017 in den Pflegegrad 2 übergeleitet wurde. Ein Höherstufungsantrag im Jahr 2017 bestätigte (nur) den Pflegegrad 2. Die Familie begründete den Widerspruch selbst und erhielt einen ablehnenden Widerspruchsbescheid.
Durch die Empfehlung eines Freundes lernte der Sohn uns (BWPN) kennen. Unserer Bewertung der Pflegesituation ergab eindeutig den Pflegegrad 3. Der zuständige Sachverständige argumentierte gemäß des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) mit einem Gegengutachten im Rahmen eines Klageverfahrens beim zuständigen Sozialgericht in Halle.
Der vom Sozialgericht bestellte Gutachter bestätigte bereits im Januar 2019 die fachliche Darstellung des Gegengutachtens und attestierte somit die Anerkennung des höheren Pflegegrades ab Antragstellung (Höherstufungsantrag) im Januar 2017!
Damit steht dem höheren Pflegegrad sowie der gerechtfertigten Nachzahlung der Pflegekasse nichts mehr im Wege? Das Urteil der zuständigen Richterin ist somit lediglich eine Formsache?
So sollte es sein…so ist es (mehr oder weniger) üblich!
Allerdings nicht beim Sozialgericht in Halle! Gemäß Angaben der Angehörigen nicht bei der zuständigen Richterin!? Sie weiß es, wir zitieren, (anscheinend) besser als ein anerkannter Sachverständiger mit anzunehmender praktischer (Pflege)-Erfahrung und selbstverständlich der notwendigen Zulassung beim Sozialgericht.
Die Angehörigen fragen sich daher, warum weigert sich die Richterin sonst, dem Gutachten zu folgen und die Pflegekasse zur rückwirkenden Anerkennung des höheren Pflegegrades zu verurteilen?
Stattdessen werden immer wieder Stellungnahmen gefordert und inzwischen soll sogar eine mündliche Verhandlung stattfinden. Das ist nach Ansicht der Angehörigen unfassbar!
Dem pflegebedürftigen Mann, der inzwischen den Pflegegrad 4 erhalten hat (siehe nachfolgender Infokasten) und sich leider auch in einer entsprechenden Verfassung befindet, eine solche Verhandlung anzutun, ist eine menschenunwürdige Vorgehensweise und in der Sache selbst nicht nachvollziehbar.
Worüber könnte die zuständige Richterin mit einem so kranken und pflegebedürftigen Menschen sprechen wollen oder müssen, um zu einer entsprechenden Entscheidung gelangen zu können?
Uns interessiert Ihre Meinung dazu!
Warum entscheidet sich die Richterin Ihrer Meinung nach für diese Vorgehensweise?
Wir freuen uns über zahlreiche Kommentare!
Off-Topic (als gute Nachricht):
Kein Beitrag im Internet ersetzt eine fachliche Pflegeberatung!
Die Kernkompetenzen des BWPN
Wir helfen Ihnen kostenlos beim Antrag auf einen Pflegegrad und geben Ihnen Tipps für die Begutachtung!
Unsere Experten unterstützen Sie mit pflegefachlichem Sachverstand bei der Höherstufung des Pflegegrades!
Unabhängige Sachverständige erreichen mit fundierten Gegengutachten den höchst möglichen Pflegegrad im Widerspruch!
Anmerkung der Redaktion
Selbstverständlich obliegt die Entscheidung einer solches Verfahrens in Deutschland immer und ausschließlich der zuständigen Richterin, bzw. dem zuständigen Richter! Das sehen unsere Gesetze so vor.
Aber welche Beweggründe könnte die Amtsinhaberin in einer so wichtigen Position haben, um sich entgegen der fachlichen und unabhängigen Meinung eines eigens beauftragten Gutachters zu verhalten?
Uns interessiert die Meinung unserer Leser!
Ich bin als Vorsorgebevollmächtigte aktuell in der gleichen Situation und mein Eindruck ist, dass die häusliche Pflege nicht unterstützt wird. Meine Klientin war kurzfristig für 2 schreckliche Monate im betreuten Wohnen untergebracht und dort hat die PDL sie auf PG 5 eingestuft. Wir wollen die Höherstufung von 3 auf 4 und wurden im zweiten Gutachten wiederum abgelehnt. Ich klage jetzt vor dem Sozialgericht.
Liebe Frau Windorfer,
wir verstehen Ihre Situation und den damit verbundenen Frust sehr gut. Es ist nicht einfach, für pflegebedürftige Menschen die bestmögliche Unterstützung zu bekommen, die ihnen zusteht. Oftmals werden zu niedrige Pflegegrade vergeben, was die häusliche Pflege zusätzlich erschwert.
Unser Team von “Bundesweites Pflegenetzwerk” (BWPN) ist seit 1998 darauf spezialisiert, genau in solchen Fällen zu helfen. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass es oft gelingt, eine Höherstufung durchzusetzen, insbesondere wenn die bisherigen Gutachten nicht korrekt oder vollständig waren.
Wir bieten Ihnen gerne unsere Unterstützung bei der Erstellung eines fachlich fundierten Gegengutachtens an. Dabei halten wir uns streng an die Regeln des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) und setzen uns dafür ein, dass Ihre Klientin die ihr zustehenden Leistungen erhält.
Bitte zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihre Klientin die optimale Pflege und Unterstützung bekommt, die sie verdient.
Auch wenn Sie unsere Unterstützung nicht wünschen: Versuchen Sie es bitte nicht allein!
Sichern Sie sich die kompetente fachliche Expertise von unabhängigen Sachverständigen.
Herzliche Grüße,
Ihr BWPN-Team
Ich muss mir hier Luft einmal Luft über diese KK machen, dabei bin ich es nicht einmal um den es geht.
Wir kümmern uns mittlerweile seit über 2 Jahren um einen langjährigen Freund von uns, was uns wie auch ihn finanziell stark belastet. Meine Frau kommt selbst aus der Pflege und ist komplett schockiert, wie hier bisher entschieden wurde. Unser Freund ist vor über 2 Jahren sehr schwer erkrankt.
Er bekam nur eine Pflegestufe 1 vom MDK zugesprochen, obwohl er gleich an mehreren schweren Erkrankungen leidet. Das erste Gutachten war zudem auch noch Fehlerhaft, denn es wurden sogar Körperteile verwechselt/vertauscht, was aus unserer Sicht schon fast skandalös ist. Daraufhin reichte er Klage ein. In einem weiterem Gutachten, was vom Gericht angeordnet wurde, wurde dann eine höhere Pflegestufe festgestellt. Selbst diese höhere Pflegestufe ist aus Sicht meiner Frau noch zu niedrig. Allerdings hätte sich unser Freund mit dieser schon zufrieden gegeben. Trotzdem reichte die IKK erneut Widerspruch ein und zieht somit den Prozess in die Länge. Völlig unverständlich ist für uns auch das Vorgehen des Richters, denn obwohl das Erste Gutachten in mehreren Punkten fehlerhaft war, wurde kein Urteil nach dem Zweiten Gutachten gesprochen. Das vom Richter selbst angeforderte Zweite Gutachten hat ja eine höhere Pflegestufe ergeben. Trotzdem wurde auch nach diesem bisher kein Urteil gesprochen. Im Bericht der KK wurde bemängelt, dass der die Pflegestufe 1 noch nicht in Anspruch genommen hat. Er hat es aber nur nicht gemacht, weil ihm 1 Stunde die Woche nicht helfen, denn meine Frau ist jeden Tag bei Ihm um sein Tracheostoma zu reinigen. Wir können einfach nicht verstehen, wie man einen hilfsbedürftigen Menschen so furchtbar lange hängen lassen kann. Das wäre schon fast etwas für das Fernsehen, denn ich habe ganz ähnliche Bewertungen über diese KK gelesen.
Der Werbeslogan dieser KK lautet „Die Innovations-Krankenkasse“, wir fragen uns, wo hier die Innovation sein soll!?
Unglaublich!
Lieber Daniel,
es hilft zwar nicht in der Sache selbst „sich mal Luft zu machen“, aber es tut von Zeit zu Zeit mal ganz gut es dennoch zu machen und wir haben dafür volles Verständnis und veröffentlichen diesen Beitrag sehr gern.
Unsere unabhängigen Sachverständigen (w/m) erstellen seit 1998, im Rahmen von Widerspruchs- und Klageverfahren, Gegengutachten für Pflegebedürftige. Zwar sind diese Verfahren in über 90 % für die pflegebedürftigen Personen, dank unserer fachlichen Unterstützung, erfolgreich. Aber es bleiben eben knapp 5 %, die nicht erfolgreich sind.
Im vorgerichtlichen (Widerspruchs)-Verfahren sind ausschließlich die von den Pflegeversicherungen direkt oder indirekt abhängigen Strukturen beteiligt. Da ist es weniger verwunderlich, dass auch mal ein Verfahren zur Klage führen muss, um schließlich erfolgreich sein zu können. Deshalb sollte der Weg der Klage auch niemals gescheut werden.
Das allerdings Richterinnen und Richter trotz eindeutigem Gutachten aus dem Sozialgerichts-verfahren selbst kein klares Urteil erlassen, ist und bleibt ein Rätsel!
Selbstverständlich sollte es in einem Rechtsstaat jeder Beklagten möglich sein, alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Aber sollte das auch so sein, wenn es um die dringend notwendige – und nachgewiesene – Unterstützung einer pflegebedürftigen Person geht?
Wir sind anderer Meinung!
Die Argumentation der IKK ist eine Frechheit! Die Pflegekasse sollte doch selbst am besten wissen, dass die sogenannten Entlastungsleistungen eine Farce, im Grunde also eine Täuschung ist. Selbst wenn Pflegebedürftige diese Entlastungsleistungen nutzen möchten, finden sie nur sehr selten eine Institution, die diese Entlastungsleistungen auch mit der Pflegekasse abrechnen darf. Gelingt es dann doch sind Stundensätze von 40-60 EUR keine Seltenheit.
Dinge wie „Nachbarschaftshilfe“ existieren in den meisten Bundesländern (Landesrecht) oder Regionen lediglich auf dem Papier. Dabei gibt es genug Privatpersonen, die für 10-12 EUR sehr gern und mit ganzem Herzen dieser wichtigen Unterstützung naschkommen würden.
Das eine Pflegekasse jetzt auch noch, im Rahmen eines Sozialgerichtsverfahrens, diese Ungerechtigkeit FÜR sich auslegen und/oder verwenden darf, ist UNFASSBAR!
Wir wünschen Ihnen von Herzen viel Erfolg bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und stehen bei Bedarf gern beratend zur Seite!
Herzliche Grüße
Ihr BWPN-Team
Hallo Daniel. Mir geht es seit fast einem Jahr genauso auch ich bin bei der IKK und es wird mit nir umgegangen als sei ich nur ein Gegenstand den man auch gut mal missachten kann. Ich bin an einem Hirntumor im Jahr 21 erkrankt seitdem fortlaufend immer wieder Verschlechterung. Beim Beratungseinsatz im November 22 wurde dringend auf höherstufungsantrag hingewiesen. Der MDK kommt zudem Entschluss im November 22 das dies nicht gerechtfertigt sei da ich ja mit Links (Rechte Seite ohne Funktion) ein Handy bedienen konnte und ich Teilweise ja noch mithelfen kann beim anziehen ect.nein kann ich nicht. Mein Höherstufungsantrag wurde heute im Ausschuß der Kk abgelehnt, bin mal gespannt auf das Urteil warum und gehe dann den weg des Sozialgerichts.Das ist alles so menschenunwürdig wie man behandelt wird
Hallo Frau Fink,
haben Sie denn die Unterstützung eines/einer unabhängigen Sachverständigen genutzt?
Privat formulierte Widerspruchs- und Klagebegründungen sind, ohne pflegefachlicher Expertise statistisch gesehen, leider nicht besonders überzeugend. Nicht einmal 10 % solcher Verfahren sind erfolgreich.
Sofern Sie bisher keine Hilfe beansprucht haben, sollten Sie sich wenigstens einmal kostenlos beraten lassen:
Unabhängige und kostenlose Erstberatung
Wir wünschen Ihnen von Herzen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowie alles erdenklich Gute!
Herzliche Grüße
Ihr BWPN-Team
Hallo,
das ganze erfahre ich seit Januar 2020 am eigenen Leib. Nach dem Gutachten des MDK, auf höherstufung, wurde mir der PG ganz aberkannt. Das Widerspruchsgutachten, widerspricht teilweise dem 1. Gutachten, allerdings wird fast im Schlussatz geschrieben, das Erstgutachten stimmt.
Nach der Klageeinreichung vor dem Sozialgereich hier in Hamburg, hat es 1 Jahr gedauert, bis ein neues Gutachten vom Sachverständigen angefertigt wurde., und siehe da, PG 2 fast PG 3 Rückwirkend seit Antrag auf Höherstufung.
Natürlich durch die Pflegekasse so nicht akzeptiert, es soll nochmals eine Erklärung erfolgen.
Nun behauptet die Pflegekasse, dass das Widerspruchsgutachten telefonisch gemacht wurde, und das ganze nochmals dem MDK vorgelegt werden soll, dies ist nur schlicht und einfach gelogen, da ich beide Gutachten vorliegen habe, einmal persönlich, und einmal nach Aktenlage. Das ganze ist nun auch schon wieder 6 Wochen her.
Grüße aus Hamburg
Moin Herr von Ahn,
dass eine Höherstufung anstelle des erforderlichen Ergebnisses einer Höherstufung zu einer Aberkennung bestehender Leistungen führt, ist glücklicherweise sehr selten.
Allerdings spiegelt das restliche Verfahren leider eine häufig vorkommende Praxis wider. Es ist nicht nachvollziehbar warum Richterinnen und Richter so etwas überhaupt zulassen!
Wozu dann die Bestellung und schließlich auch Bezahlung eines unabhängigen Gutachters (w/m)?
Darüber hinaus ist es schon eine echte Frechheit, dass die Pflegekasse eine telefonische Begutachtung als Grund anführt, dass es nicht korrekt gelaufen sei. Einige der Erfüllungsgehilfen der Pflegeversicherungen (Medizinischer Dienst / MEDICPROOF) haben doch bereits knapp ein Jahr nach Beginn der Coronapandemie angekündigt, auch nach der Pandemie teilweise nur noch telefonisch zu begutachten. Besonders kritisch ist es selbstverständlich, wenn es bei Ihnen nicht mal so war.
Diese künstliche Verschleppung von Verfahren zur Erreichung von gerechtfertigten Pflegeleistungen haben in den letzten Jahren dermaßen zugenommen, dass die Pflegebedürftigen selbst das Ergebnis manchmal nicht mal mehr erleben. Tragischer geht es kaum!
Dabei stehen alle Versicherten diese Leistungen zu. Dafür gibt es Regeln und die sind gefälligst einzuhalten.
Wir wünschen Ihnen von Herzen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!
Sollten es dennoch nicht funktionieren, stehen Ihnen unsere unabhängigen Sachverständigen (w/m) gern mit Rat und Tat zur Seite.
Unsere Gegengutachten erreichen seit 1998 in über 90 % aller begleiteten Widerspruchs- und Klageverfahren die notwendigen Pflegegrade und somit die Leistungen der Pflegeversicherungen, die ihnen zustehen. Das sind inzwischen mehr als 44.000 erfolgreiche Verfahren. Es lohnt sich daher unbedingt „am Ball zu bleiben“ und im Zweifel fachliche Unterstützung einzusetzen.
Herzliche Grüße
Ihr BWPN-Team
Wir müssen wohl beim Sozialgericht Halle die selbe Richterin erwischt haben. Meine schwerkranke Mutter (78 Jahre, Pflegegrad 3, Zustand nach etlichen Hirnblutungen, nahezu blind, nicht operabler Hirntumor, Inkontinenz usw.) muss persönlich zu einem Erörterungstermin beim SG Halle erscheinen („Ihr persönliches Erscheinen ist angeordnet“). Anderenfalls soll sie 1000 Euro Strafe zahlen. Ich bin der Meinung, dass diese Forderung menschenunwürdig und nicht nachvollziehbar ist. Ich fühle mich als Tochter und Bevollmächtige langsam machtlos. Als hätte man nicht schon genug mit der Situation (Pflegebedürftigkeit) zu tun, kommt eine Schikane nach der anderen. In unserem Fall geht es um den Grad der Behinderung und die Feststellung von Merkzeichen (Schwerbehindertenrecht).
Liebe Frau Rinke,
es ist ein unfassbar unmenschliches Verhalten einiger Richterinnen und Richter, die wir nicht nachvollziehen können! Solche unsinnigen Entscheidungen sind eine unfassbare Frechheit, die in keinster (realen und praktischen) Weise, der „Wahrheitsfindung“ dienen. Ausreichend pflegefachliche Erfahrung vorausgesetzt, sollten auch Richterinnen und Richter eine andere Ermessensentscheidung treffen können. Vielleicht wenden Sie sich einmal an das Bundesamt für soziale Sicherung? Wir drücken Ihnen von Herzen die Daumen, dass Sie das Gericht zu einem Umdenken bewegen können und stehen Ihnen sehr gern zur Seite, wenn es einmal mit den Leistungen der Pflegeversicherung nicht wie gewünscht klappt!
Herzliche Grüße
Ihr BWPN-Team
Werte Leserinnen und Leser,
seit Oktober 2021 versuche ich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, für meine Frau eine Höherstufung nach PG 4 zu bekommen. Sachbestand zum Gesundheitszustand meiner Frau : 5 Schlaganfälle , linke Seite gelähmt. Im Juli 2021 wurde Magenbluten mit einem HB Wert von 3,1 ! diagnostiziert. Nach dem Krankenhausaufenthalt kam meine Frau vollkommen verdreht wieder nach Hause. Seit 9 Monaten nun mehr pflegebedürftig und Bettlägerig. Pflegedienst kommt 3x die Woche. Allein das war ein Kampf. Ich habe 35 Anfragen an Pflegedienste gestellt, teilweise mit Antworten , die einem die Sprache verschlagen. Meine Frau kann nicht mehr laufen, stehen usw. , ich muss sie jedes mal aus dem Bett wuchten, wenn sie auf den Toilettenstuhl muss. Erhöhte Sturzgefahr. Jedes mal eine körperliche Anstrengung , obwohl ich nicht ein Schwächling bin. Jeden Tag bis zu 14 Std auf Rufweite anwesend sein, des Nachts auch mehrere Male Hilfeleistungen bewerkstelligen. Bis dato 2x Besuch vom MDK gehabt, der erste Besuch endete nach 10 min , da ich nicht willens war, die Vorgehensweise der Gutachterin zu tolerieren. Nach einem Wortgefecht zog diese beleidigt von dannen , da ich sie quasi rausgeworfen habe. Die zweite Gutachterin hat einen Bericht verfasst, dass man die helle Wut bekommen kann. Es wurde der tatsächliche Gesundheitszustand im Bericht geschönt, es wurde Trickse angewendet, es wurde gelogen und betrogen. Der Bericht wurde genau so geschrieben , dass sage und schreibe 5 Punkte zur Höherstufung fehlen. Eine im Oktober 2021 eingereichte Klage unter Mithilfe des VdK wurde letzte Woche vom Sozialgericht nach Begutachtung einer vom Gericht bestellten Ärztin abgewiesen ! Diese hat augenscheinlich die Berichte des MDK 1:1 übernommen. Auch hier in keinster Weise den aktuellen Zustand meiner Frau berücksichtigt, was ich eigentlich von einer eigentlich unabhängigen Gutachterin als Ärztin eigentlich hätte erwarten können, dass ihr Bericht zu Gunsten meiner Frau ausgefallen wäre. Irrtum auf ganzer Linie ! Diese, meine Frau, ist mittlerweile in einem derartigen schlechten psychischem und physischem Zustand, das es Mühe gekostet hat, sie wieder halbwegs zu beruhigen. Sie bittet mich immer wieder, ihr zu helfen sich selbst zu töten oder ich solle es tun. Ihre Todessehnsucht wird immer schlimmer. Das macht mich mittlerweile vollkommen psychisch fertig , obwohl ich nach über 40 Jahren Dienst bei der Berufsfeuerwehr andere Dinge gesehen und erlebt habe. Schriftstücke von der Barmer beteuern scheinheilig immer wieder, dass es ihnen leid täte, weil Gesetze und der Sachverständigenausschuss auch zu keinem anderen Ergebnis gekommen wäre. Man wird eiskalt für unwissend hingestellt. Vom VdK wurde mir mitgeteilt, dass ich im Falle einer Aufrechterhaltung meiner Klage über 2000 Euro in Vorkasse zu leisten hätte für ein neues Gutachten. Woher nehmen und nicht stehlen. Es ist somit festzustellen, dass Gutachter des MDK und die sogenannten Sachverständigen nur für das Wohl ihrer Auftraggeber stehen und das Ihnen die Würde eines Behinderten und kranken Menschen auf deutsch gesagt , scheißegal sind ! Ich bitte diese harte Ausdrucksweise zu entschuldigen, aber anders kann man das nicht mehr titulieren. Ich hoffe, nein ich wünsche mir , dass diese Leute irgend wann ebenfalls mit solch einer Situation konfrontiert werden. Das mag unverschämt sein, aber meine Wut und Enttäuschung ist nun grenzenlos. Ich werde weiter kämpfen und keine Ruhe geben.
Guten Abend Herr Gebhardt,
ihre Darstellungen decken sich auf tragische Weise mit unserer, inzwischen 24-jährigen, Erfahrung!
Ob und in welcher Höhe ihrer Frau gemäß des NBA (Begutachtungsrichtlinien) Leistungen der Pflegeversicherung zustehen, können wir hier und jetzt selbstverständlich nicht seriös vorhersagen.
Aber wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich einmal mit unseren unabhängigen Sachverständigen in Verbindung setzen, bzw. dass Sie sich ggf. um einen Termin zu einer unverbindlichen Erstberatung bemühen.
Eine entsprechende Möglichkeit dazu, verlinken wir Ihnen nachfolgend:
https://www.bwpn.de/pflegenetzwerk/anfrage-widerspruch/
Sollten wir nichts von Ihnen hören wünschen wir Ihnen von Herzen, dass Sie es schaffen, gerechtfertigte Leistungen für ihre Frau zu erreichen!
Herzliche Grüße
Ihr BWPN-Team
Die Richterin sollte sich einen anderen Job suchen,…
Meine Mutter und ich kämpfen seit über einem Jahr, um die anerkennung des Pflegrgrades 2. Im ersten Gutachten wurde ihr Pflegegrad 1 zugesprochen, wobei ihre psychischen Beschwerden, einfach mal so nicht berücksichtigt wurden. Ein Widerspruch wurde abgelehnt. Jetzt ist das ganze schon eine Weile beim Sozialgericht Mainz und es scheint auch hier den Richtern schwer zu fallen, ein Urteil zugunsten des Pflegebedürtigen zu fällen. Ein vom Gericht bestellter, studierter Arzt und Gutachter, hat meiner Mutter den Pflegegrad 2 , anhand von den Modulpunkten, es waaren über 40, fast schon Pflegegrad 3, bestätigt. Das Sozialgericht fällte daraufhin keine Urteil, sondern sandte das Gutachten an den MDK, welche dieses in einem Gegengutachten anzweifelte, durch einen anerkannten Pfleger, wohlgemerkt. Der vom Gericht bestellte Gutachter, blieb in einem zweiten Gutachten, bei seiner ersten Einschätzung und wieder wurde kein Urteil gefällt, sondern erneut ein Gegengutachten des MDK vorgelegt. auch in diesem wurden die psychischen Ängste meiner Mutter, einfach “ unter den Teppich“ gekehrt. Nun muss meine Mutter noch ihre Arzttermine nachweisen und das sie diese nur in Begleitung machen kann.
Wieso wird vom Gericht ein, dem Gericht wohl bekannter, Gutachter/Arzt bestellt, wenn am Ende dessen Gutachten nichts zählt. Meine Mutter ist 79 Jahre und mir erscheint es so, als wolle man hier „auf Zeit spielen“, mit dem Hintergedanken, das Problem könne sich auf natürliche Weise lösen.
Liebe Familie H.,
seit 1998 setzen unsere unabhängigen Sachverständigen sich, auch im Rahmen von Sozialgerichtsverfahren, mit fachlichen Gegengutachten für Pflegebedürftige ein. Und obwohl wir ausgesprochen erfolgsverwöhnt sind, kennen wir solche unfassbaren Verhaltensweisen einiger Sozialgerichte.
Einfach ausgedrückt könnte man meinen, dass Juristen, denn nichts anderes sind Richterinnen und Richter, sich fachlich über ausgebildete und erfahrene Gutachter(innen) stellen.
Warum werden von solchen Gerichten dann (überhaupt) die Gutachten durch Sachverständige eingeholt? In der Hoffnung, dass die Gutachten im Sinne der Pflegeversicherung ausfallen?
Auch für unsere Experten gibt es keine fachlich nachvollziehbare Erklärung! Außer vielleicht(!?)…aber das darf man öffentlich kaum schreiben.
Wir wünschen Ihnen von Herzen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und stehen Ihnen gern zur Verfügung, falls Sie fachliche Unterstützung benötigen.
Herzliche Grüße
Ihr BWPN-Team
Ich erfahre das gerade am eigenen Leib, trotz COPD Gold FEV¹, Herzinsuffizienz, Herzkreislauferkrankungen und vielen weiteren Erkrankungen, Gutachten empfehlen Pflegebett un E Rollstuhl, nichts wird verordnet oder stattgegeben. Richterspruch frühestens in 1,5 Jahren.
Liebe Leserin,
lieber Leser,
die geschilderten Diagnosen sollten es einem fachkundigen Sachverständigen (w/m) schon ermöglichen einen Pflegegrad 2 oder höher zu argumentieren.
Leider suchen viele Betroffene, aus Unwissenheit, die rein rechtliche Auseinandersetzung und das reicht eben selten aus. Es geht nicht unbedingt
um die Bescheide der Pflegekassen. Es geht um die Gutachten der Gutachterdienste (MDK und MEDICPROOF). Unsere unabhängigen Sachverständigen haben
seit 1998 in rund 35.000 Fällen gerechtfertigte Pflegeleistungen erreicht. Dabei wurde nicht ein einziger Paragraph zitiert. Es ging immer und
ausschließlich um die pflegefachliche Argumentation gemäß Regelwerk NBA.
Falls Sie Hilfe benötigen sind wir gern unter 0800/611 611 1 für Sie dar.
Lassen Sie sich bitte auch nicht von so unsinnigen allgemeinen Aussagen wie „ein Klageverfahren dauert mindestens 1,5 Jahre“ verunsichern. Es KANN so lange dauern,
MUSS es aber nicht!
Herzliche Grüße
Ihr BWPN-Team
Hallo
Bei mir ist genau das selbe die selben Krankheiten kann auch nicht mehr laufen, 2bis3 Schritte dann fehlt die Luft hänge den ganzen Tag am Sauerstoff und habe nur Pflegestufe 1 bekommen .Die wo zu Hause war und geprüft hat ,hat alles falsch im Bericht geschrieben.Das ganze geht jetzt vor das Sozialgericht .Ich bin absolut auf Hilfe angewiesen.Tag und Nacht, Einen Elektrorollstuhl hab ich auch genehmigt bekommen .Aber bin nicht pflegebedürftig wie im Bericht steht.komisch oder, weil ich den Fernseher wie sie kam noch an der Fernbedienung ausgemacht habe.Steht so im Bericht .Echt Trauig deswegen Pflegestufe 1.Und meinte Frau kann nicht mal Arbeiten gehn weil ich jemand brauche.
Hallo Pit,
bedauerlicherweise gibt es bestimmte Erkrankungen, mit denen Pflegebedürftige besonders willkürlich beurteilt werden. Aber machen Sie sich keine Sorgen: Unsere Sachverständigen konnten seit 25 Jahren in deutlich über 90 % aller übernommenen Verfahren höchste Pflegegrade (bis 2017: Pflegestufen) erreichen. Da kaum anzunehmen ist dass Sie dieses Verfahren ohne eine(n) Sachverständige(n) der Pflege führen, wird es schon klappen!
Wir drücken jedenfalls fest die Daumen und wünschen von Herzen viel Erfolg!
Herzliche Grüße
Ihr BWPN-Team
Der darstellte Sachverhalt erschüttert meine Meinung über die Objektivität der Rechtssprechung in Deutschland erheblich. Die Gutachten des MDK werden scheinbar stets im Sinne der Pflegekassen angefertigt – und dafür wird man dann auch schnellmal unsachlich und zynisch. Dies erlebe ich gerade zur Zeit mit einem Widerspruch gegen einen Bescheid zur Einordnung in den Pflegegrad 1 in meiner Familie. Nun erwarte ich den Bescheid nach Prüfung durch die Widerspruchstelle der Pflegekasse. Da hier kaum eine Korrektur des Gutachtens des MDK “ nach Aktenlage“ zu erwarten ist, werde ich wohl den Gang zum Sozialgericht mit diesem Problem machen müssen. Gut jedenfalls, dass dies nicht das Gericht in Halle ist.
Leider erreichen uns seit Jahren immer mehr solcher Rückmeldungen und es handelt sich auf jeden Fall nicht um ein regionales „Problem“, welches sich ausschließlich auf das Sozialgericht Halle bezieht!
Es ist aus Sicht unserer Sachverständigen (w/m) absolut nicht nachvollziehbar, warum sich Richterinnen und Richter über den Sachverstand von Fachleuten stellen! Im Rahmen ihrer Amtsausführung wäre es nachvollziehbarer, einfacher und logischer, wenn sich Richterinnen und Richter der fachlichen Meinung anderer Berufsgruppen anschließen würden. Andernfalls wäre die kostenverursachende Einholung eines Sachverständigengutachtens auch kaum notwendig.
Da wir bundesweit fachlich sehr viele Fälle begleiten und dieser Tätigkeit bereits seit 1998 nachgehen, verfügen wir über eine (un)erfreulich hohe Zahl solcher Rückmeldungen. Wir haben das zum Anlass genommen diese Verfahren auszuwerten und erwägen die Veröffentlichung dieser schwer nachvollziehbaren „Verhaltensweisen“.
Gerade in der Sozialgerichtsbarkeit sollten Regelungen/Beschlüsse, nach vorliegender fachlicher Expertise, ausschließlich im Sinne der Betroffenen im Vordergrund stehen!
Die Richterin steht den Pflegkassen näher, als dem Bedürftigen..
Die MDK Gutachten weiterhin werden von den Pflegekassen bezahlt und sind deshalb nicht im Sinne der Patienten.
Meine Erfahrung ist, dass es in den Gutachten meistens nur selbstständig und bedingt selbstständig gibt für den MDK. Die Nuancen für eine Höherbewertung werden nicht berücksichtigt.
Viele Grüße
Unsere unabhängigen Sachverständigen (w/m) begleiten Klageverfahren zur Erreichung gerechtfertigter Pflegeleistungen seit 1998. Diese Verfahren verlaufen in über 90 % aller Fälle auch erfolgreich und das freut uns in jedem einzelnen Fall.
Aber es bleiben eben auch einige tausend Verfahren, in denen nicht unbedingt, im ersten Anlauf, dass gewünschte/erforderliche Ergebnis dabei herausgekommen ist.
Unsere Experten sind uns in diesen Fällen im Grunde einig! Eine andere Erklärung als Ihr Kommentar dazu, kann es kaum geben. Anders lassen sich einige (leider) haarsträubende Beschlüsse und, im Laufe einiger Verfahren gemachter Aussagen, durch berufene Richterinnen und Richter kaum erklären.
Dennoch sollten alle Pflegebedürftigen den Kampf gegen falsche Bescheide niemals aufgeben! Vorausgesetzt die Argumente in den Widerspruchs- und Klagebegründungen sind fachlich nicht zu bestreiten, lohnt es sich IMMER!