Verhinderungspflege und Pflegegeld

Tageweise Verhinderungspflege

Beansprucht eine pflegebedürftige Person Leistungen der Verhinderungspflege für acht 8 oder mehr Stunden an einem Tag, handelt es sich um eine tageweise Verhinderungspflege. An diesen Tagen wird das anteilige Pflegegeld um 50 % gekürzt.

Im Umkehrschluss bedeutet es, dass in Fällen tageweiser Verhinderungspflege noch 50 % des anteiligen Pflegegeldes ausgezahlt wird.

Stundenweise Verhinderungspflege

Wird die Ersatzpflege, wie die Verhinderungspflege ebenfalls genannt wird, für weniger als 8 Stunden erbracht, wird das Pflegegeld für diesen Tag ohne Abzug ausgezahlt.

Selbstverständlich gibt es immer wieder mal Gründe, warum eine tageweise Verhinderungspflege sinnvoll oder notwendig ist. Unsere Praxis hat uns in über 20 Jahren allerdings gezeigt, dass eine stundenweise Verhinderungspflege nicht nur finanziell sinnvolle, sondern auch in den meisten Fällen hilfreicher ist.

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