Der Pflegeratgeber
Der neue Pflegeratgeber informiert wie nie zuvor!
Gutes ist noch besser geworden! Der aktuelle Pflegeratgeber informiert so einfach wie zuvor, aber mit noch mehr Inhalt. Dabei kommen selbstverständlich auch die Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz, der Übergang der Pflegestufen zu Pflegegraden sowie Neuerungen in der Begutachtung, nicht zu kurz.
Überzeugen Sie sich selbst!
Der Ratgeber für pflegende Angehörige
Selbstverständlich ist der Name des Ratgebers nicht verpflichtend! Selbstverständlich dürfen sich auch pflegebedürftige Personen selbst ein Exemplar sichern. Allerdings kümmern sich im häuslichen Umfeld eben in den meisten Fällen Angehörige liebevoll um Menschen die auf fremde Hilfe angewiesen sind. Und diese pflegenden Angehörigen benötigen daher auch in den meisten Fällen die notwendigen Informationen, die zu einem gerechtfertigten Pflegegrad führen können.
Was ist an diesem Pflegeratgeber besonders?
Der Pflegeratgeber ist erstmalig 2011, mit einer kleinen Auflage, erschienen. Zu dieser Zeit gab es wenig – oder gar nichts – vergleichbares.
Im Jahr 2011 kannten wir uns bereits viele Jahre mit dem Thema aus und hatten auch bereits einige tausend Menschen bei der Erreichung gerechtfertigter Leistungen unterstützt. Die bis dahin durchgeführten Pflege- und Wohnberatungen lieferten ausreichend Daten. Mit diesem Wissen konnten wir sehr selbstsicher ermitteln, welche grundlegenden Informationen für alle pflegebedürftige Menschen und deren pflegenden Angehörigen, immer relevant sind.
Bevor die erste Ausgabe gedruckt werden konnte, sind einige hundert Stunden Arbeit vergangen. Die Idee war damals, wie heute, pflegebedürftigen Personen und deren pflegenden Angehörigen, erste Informationen und Tipps an die Hand zu geben, die alle Menschen beim Lesen auch wirklich sofort verstehen. Einige Bilder und Grafiken sorgten damals schon für Abwechslung und machten bereits den ersten Pflegeratgeber fast ein wenig komisch.
Heute gibt es eine Vielzahl solcher Pflegeratgeber. – Und wen wundert es: Einige von denen heißen sogar genau wie unser Werk, nämlich “Pflegeratgeber”. Es gibt Pflegeratgeber vom Bund, vom Land, von der Gemeinde, vom regionalen Verbraucherschutzverein, diversen Herstellern von Seniorenprodukten, usw, usw…
Wir – “Bundesweites Pflegenetzwerk” – sind vollständig unabhängig von Politik und von den Kassenverbänden! Und so informieren wir auch die betroffenen Familien! Dies gilt definitiv nicht für alle anderen Herausgeber solcher Pflegeratgeber. Dadurch sind diese nicht gänzlich unbrauchbar, aber mit Vorsicht zu genießen.
Woran erkenne ich das denn?
Steht dort z. B. „Führen Sie ein Pflegetagebuch„, dann sollten Sie bereits argwöhnisch werden. Auch ein Tipp wie „Widerspruch macht keinen Sinn, stellen Sie lieber einen neuen Antrag“ sollte Sie misstrauisch machen.
Der Pflegeratgeber ist also deshalb etwas besonderes, weil er Sie unabhängig informiert und auch mal Fakten nennt, die es so gar nicht, oder sehr versteckt, zu sehen gibt.
Jetzt aber viel Spaß bei Ihrem ersten Eindruck des Pflegeratgebers für pflegende Angehörige!
Hätten Sie es gewusst?
Der Pflegeratgeber ist kostenlos!
Aber nicht umsonst, denn...Der Pflegeratgeber ist unabhängig!
…der Herausgeber ist kein Träger und wird nicht vom Kassenverband gefördert!Den Pflegeratgeber gibt es als Buch!
Das stimmt nicht nur, denn......er ist auch als PDF erhältlich!
Und kann direkt beim „Bundesweiten Pflegenetzwerk“ angefordert werden.Den Pflegeratgeber gibt es überall!
Fragen Sie in Ihrer Apotheke...Im gesamten Bundesgebiet erhältlich!
…beim Hausarzt, Pflegedienst oder bei der Selbsthilfegruppe.Leseprobe (PDF) des Pflegeratgebers
Nachfolgend können Sie durch Klick auf das Bild einen ersten Blick in die aktuelle Auflage des unabhängigen Pflegeratgebers werfen.
Die Leseprobe reicht Ihnen nicht?
Wenn Sie die aktuelle Version des Pflegeratgebers lieber in Händen halten möchten, können Sie diese entweder z. B. bei Ihrem Arzt oder Apotheker abholen, bzw. anfordern oder Sie senden uns mit dem nachfolgenden Formular einfach Ihre Bestellung. Die Kosten übernehmen wir!
Die aktuelle Ausgabe des Pflegeratgebers für Privatpersonen
Wo bekomme ich den Pflegeratgeber?
Wie bekomme ich den Pflegeratgeber?
Wenden Sie sich an die genannten Institutionen und lassen Sie sich kostenlos den Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige (Pflegeratgeber) des bundesweiten Pflegenetzwerkes, in der aktuellen Neuauflage des Pflegeratgebers, aushändigen.
Falls die Neuauflage des Pflegeratgebers nicht vorrätig ist, nennen Sie einfach die Website pflegeratgeber.bwpn.de. Es können dann Pflegeratgeber in der gewünschten Menge bestellt werden. Kosten entstehen weder Ihnen, noch Ihrem Arzt oder Apotheker.
Alternativ:
Die aktuelle Ausgabe des Pflegeratgebers für Ihre Kunden und Patienten
Sozial- und Gesundheitswesen
Seit mehr als zehn Jahren erfreut sich der Ratgeber für pflegende Angehörige nicht nur bei den betroffenen Familien größter Beliebtheit. Sehr viele Arztpraxen, Apotheken, Pflegedienste und weitere Akteure des Sozial- und Gesundheitswesens nutzen unsere Pflegeratgeber zur Kundenbindung und um zielgerichtet und kompetent auftretend pflegebdürftige Personen und deren Angehörige unterstützen zu können, ohne dabei kostbare Zeit zu verlieren.
Wenn auch Sie dabei sein wollen und Interesse haben, nutzen Sie die nachfolgende Schaltfläche und teilen Sie uns Ihr Interesse mit.
Vorteile
Der kostenlose Ratgeber für pflegende Angehörige in Ihrer Nähe
Im gesamten Bundesgebiet erhalten Sie den Pflegeratgeber in sehr vielen Apotheken, Arztpraxen, Selbsthilfegruppen, etc. Auf der folgenden Karte finden Sie nur einige der Stellen, bei denen Sie den Pflegeratgeber kostenlos abholen können. Vielleicht ist auch eine Adresse in Ihrer Nähe?
Sollten Sie in Ihrer Nähe keinen Ansprechpartner mit vorrätigen Pflegeratgebern finden, drucken Sie einfach das nachfolgende Bestellformular aus und bringen Sie es Ihrem Arzt, Apotheker, Selbsthilfegruppe oder zu einem sonstigen Ansprechpartner.
Alternativ können Sie auch gern das oben stehende Kontaktformular nutzen.
Häufige Fragen (FAQ) zum Pflegeratgeber für pflegende Angehörige
Seit der ersten Auflage im Jahr 2015 bestellen Unternehmen und Organisationen aller Art aus dem Sozial- und Gesundheitswesen kostenlos den Pflegeratgeber für pflegende Angehörige. Dabei bedienen wir auch große und immer wiederkehrende Bestellungen.
Die Kosten für die Entwicklung, das Design, den Druck und die Portokosten tragen wir vom bundesweiten Pflegenetzwerk (BWPN) allein. Das war und ist noch so!
Allerdings können wir nicht garantieren, dass wir auch zukünftig allein die gestiegenen Kosten übernehmen können, wenn Organisationen, egal welcher Art, keine Partner im bundesweiten Pflegenetzwerk sind. Sollte sich das ändern, werden wir selbstverständlich vorher darüber informieren.
Privatpersonen erhalten den Pflegeratgeber für pflegende Angehörige kostenlos bei den Partnern des bundesweiten Pflegenetzwerks, bundesweit in Arztpraxen und Apotheken und selbstverständlich bei uns.
Sowohl in regional erscheinenden. als auch im bundesweit erscheinenden Pflegeratgeber für pflegende Angehörige, können interessierte Unternehmen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen sich einen der wenigen günstigen Werbeplätze sichern. Nutzen Sie dazu einfach eines unserer Kontaktformulare:
Mit einer sehr geringen Restunsicherheit können wir versichern, dass es zum Zeitpunkt unserer Erstauflage vom Pflegeratgeber für pflegende Angehörige nicht vergleichbares gegeben hat. Aus diesem Grund haben uns auch direkt am gleichen (!) Tag der Erstveröffentlichung die renommiertesten Verlage angerufen, die eine Zusammenarbeit wünschten, weil diese Verlage selbstverständlich Geld mit dem Vertrieb von Lektüre im Sozial- und Gesundheitswesen verdienen wollen. Wir sind keine entsprechende (durchaus lukrative) „Partnerschaft“ eingegangen, weil uns unsere Unabhängigkeit, in jeder Beziehung, das wichtigste Gut ist!
Inzwischen wurden unser Ratgeber mehrfach kopiert*. Teilweise selbst auf staatlicher Ebende so dreist, dass mindestens zu Beginn nicht nur die Texte, sondern auch verwendete Stochphoto identisch waren. Da wir nicht ertragsorintiert arbeiten, fühlen wir uns allerdings eher geschmeichelt, als betrogen. Eine schlechte Idee, die vielen Menschen eine große Hilfe sein kann, wird sicher niemals nachgemacht…
Aber ungeachtet dessen ist unser Pflegeratgeber für pflegende Angehörige einzigartig!
* eine ähnliche Situation erleben wir auch bei unserer Notfallkarte für pflegende Angehörige.
Seit 1998 informieren, beraten und unterstützen wir jeden Monat rund 45.000 Familien. In den meisten Fällen wenden sich pflegende Angehörig an die unabhängigen Pflegeexperten, z. B. unter 0800/611 611 1 (gebührenfrei) am bundesweiten Pflegetelefon. Seltener sind es die pflegebedürftige Personen selbst. Daher erscheint der Pflegeratgeber für pflegende Angehörige seit 2015 unter diesem Namen.