Fünf Pflegegrade seit 2017

Früher Pflegestufen – heute Pflegerade

Früher waren es Pflegestufen – heute sind es Pflegegrade. Seit 01. Januar 2017 gibt es fünf Pflegegrade und keine drei Pflegestufen mehr!

Eigentlich müsste es heißen „Seit 01. Januar 2017 gibt es fünf Pflegegrade und keine fünf Pflegestufen mehr„!

Warum wir diese Meinung vertreten, können Sie im nachfolgenden Absatz „Früher gab es fünf Pflegestufen“ nachlesen.

Früher gab es fünf Pflegestufen

Allgemein werden immer drei Pflegestufen genannt und alles sollte mit der Einführung von fünf Pflegegraden schon allein deshalb besser werden, weil nun zwei Stufen/Grade mehr zur Verfügung stehen. Das ist so allerdings nicht korrekt!

Bis zum 31. Dezember 2016 gab es sozusagen sechs Differenzierungen, wenn es um die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung ging:

Bezeichnung
Pflegestufe 0
Pflegestufe 1
Pflegestufe 1 (PEA*)
Pflegestufe 2
Pflegestufe 2 (PEA*)
Pflegestufe 3

*PEA steht für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Daraus ergeben sich bis 31.12.2016 daher sechs relevante Einstufungskategorien, während es seit 01.01.2017 eben nur noch fünf Pflegegrade gibt. Eine besondere Relevanz bekommt diese Feststellung aber, wenn wir uns den Pflegegrad 1 einmal genauer ansehen.

Der Pflegegrad 1 ist mit keiner der vorherigen Pflegestufen wirklich vergleichbar. Der Pflegegrad 1 sollte vorrangig, zusätzlich für Menschen mit eher sehr leichten pflegerelevanten Einschränkungen, Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung ermöglichen.

In der Praxis müsste der Pflegegrad 1, aufgrund seiner Sonderrolle, daher korrekterweise sogar noch abgezogen werden. Dann hätten wir nicht mehr sechs Einstufungskategorien, sondern lediglich noch vier…

Die bestehenden Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. In der nachfolgenden Tabelle zeigen Ihnen die Experten des bundesweiten Pflegenetzwerkes die vorgenommene (automatische) Übernahme der bestehenden Pflegestufen in einen der fünf Pflegegrade.

Pflegestufe (bis 31.12.2016) Pflegegrad (seit 01.01.2017)
Pflegestufe 0 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) Pflegegrad 2
Pflegestufe I (ohne eingeschränkter Alltagskompetenz) Pflegegrad 2
Pflegestufe I (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) Pflegegrad 3
Pflegestufe II (ohne eingeschränkter Alltagskompetenz) Pflegegrad 3
Pflegestufe II (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) Pflegegrad 4
Pflegestufe III (ohne eingeschränkter Alltagskompetenz) Pflegegrad 4
Pflegestufe III (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) Pflegegrad 5
Härtefall Pflegegrad 5

Pflegegrad beantragen zum 01.01.2017 war nicht notwendig

Bei bestehender Pflegestufe war zu Beginn des Jahres 2017 kein Antrag notwendig! Die Umstellung der bestehenden Pflegestufen in einen entsprechenden Pflegegrad geschah automatisch.

Bescheid der Pflegekasse

Zum Überleitungszeitpunkt erhielten alle Betroffenen, wenigstens sollte es so sein, einen schriftlichen Bescheid der zuständigen Pflegekasse, aus dem sich die Überleitung sowie die neuen Leistungsbeträge ergeben.

Lebenslanger Bestandsschutz

  • Lebenslanger Bestandsschutz nach Überleitung der bestehenden Pflegestufen in den entsprechenden Pflegegrad wird in § 140 SGB XI geregelt.
  • Eine Schlechterstellung durch Neubegutachtung übergeleiteter Pflegebedürftiger wird ausgeschlossen.
  • Einzige Ausnahme ist, wenn keine Pflegebedürftigkeit mehr vorliegt (was grundsätzlich nicht nur logisch, sondern auch erfreulich ist).
  • Eine Höherstufung des Pflegegrades ist bei Verschlechterung des Zustandes selbstverständlich auch nach 2017 möglich.

Leistungen seit 2017

Seit 2017 gibt es nicht nur die neuen Pflegegrade anstelle der bisherigen Pflegestufen. Es gibt auch neue Leistungen der Pflegekassen. Grundsätzlich wird auch seit 2017 weiterhin zwischen ambulanten und vollstationären Leistungen unterschieden. Die Höhe der Leistungen hängt seit 2017 eben nicht mehr von einer Pflegestufe, sondern von einem Pflegegrad ab.

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