Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf die nachfolgenden Leistungen der Pflegekasse:
- Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich bis 125 EUR für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 40 EUR pro Monat.
- Zuschuss für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.000 EUR pro Maßnahme innerhalb des häuslichen Umfelds. Zu den berücksichtungsfähigen Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören z. B. ein Badumbau, ein Treppenlift oder Türverbreiterungen.
- Förderung ambulanter Wohngruppen mit einem einmaligen Gründungszuschuss von 2.500 EUR (pro Pflegebedürftigen) und bis zu 10.000 EUR (maximal vier Pflegebedürftige) sowie monatlich einen Organisationszuschuss in Höhe von 214 EUR pro Pflegebedürftigen (w/m).