Gemäß des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) erhalten Betroffene den Pflegegrad 1, wenn die Begutachtung durch den Gutachterdienst der gesetzlichen Versicherten (MDK) oder der privat Versicherten (MEDICPROOF) eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit und somit zwischen 12,5 bis unter 27 Punkten ergeben hat.