Selbstverständlich dürfen Sie Widerspruch einlegen, wenn Ihnen der Pflegegrad 1 (oder höher) abgelehnt wurde und das sollten Sie auch innerhalb eines Monats machen. Unsere unabhängigen Pflegesachverständigen (w/m) unterstützen Pflegebedürftige seit 1998 bei der Erreichung gerechtfertigter Leistungen.

Nehmen Sie in einem solchen Fall also am besten umgehende Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich kostenlos beraten.