In Deutschland gibt es (leider) immer mehr Menschen mit einer demenzbedingten Fähigkeitsstörungen Im allgemeinen bezeichnen wir das einfach mit Demenz. Da bei der Feststellung eines gerechtfertigten Pflegegrades nicht mehr die Zeiten des Fremdhilfebedarfs, sondern der Grad der Selbständigkeit ermittelt werden, gibt es bei den Pflegegraden keine direkte Unterscheidung mehr, ob mit oder ohne Demenz.

Die sogenannte, eingeschränkte Alltagskompetenz, wird nicht mehr getrennt von der Höhe des Pflegegrades ermittelt, wie es zu Zeiten der Pflegestufen der Fall war. Durch die generelle Ermittlung, der Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, werden Menschen mit einer Demenz entsprechend erfasst, bzw. berücksichtigt. Die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fhigkeiten ergibt sich bei Menschen mit einer Demenz quasi zwangsläufig.

Seit 2017 haben sich die theoretischen Bedingungen für Menschen mit einer Demenz, einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung verbessert. Bleibt derzeit noch abzuwarten, wie sich die veränderte Situation dann wirklich in der Höhe der zugestandenen Pflegegrade wieder finden lässt?!

Wenn Sie darüber wissen möchten, erkundigen Sie sich bei uns im Web und nehmen Sie bei Bedarf Kontakt zu uns auf. Nutzen Sie dazu unser Anfrageformular oder rufen sie beim bundesweiten Pflegetelefon an.

Ergänzung (Juni 2018)

Seit 2017 haben die unabhängigen Pflegesachverständigen des bundesweiten Pflegenetzwerkes bereits über tausend pflegenedürftige Personen bei der Erreichung gerechtfertigter Verfahren unterstützt. In vielen Verfahren konnten die Gegengutachten der Experten überzeugen, einige Verfahren laufen noch. Aber eines lässt sich (leider) bereits jetzt schon mitteilen:

Jetzt weitersagen...