Pflegesachleistungen können, im eigentlichen Sinn, nicht beantragt werden. Stattdessen beantragen sie Leistungen der Pflegeversicherung, stellen also einen Pflegeantrag. Nach Eingang des entsprechenden Pflegeantrags beauftragt die zuständige Pflegekasse, Ansprechpartner ist ihre Krankenversicherung, dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Die Gutachterin/der Gutachter meldet sich mit einem Termin bei ihnen an und wird zum genannten Zeitpunkt ein Formulargutachten erstellen. Dieser Termin wird entweder in der Form eines Hausbesuchs durch persönliche Befunderhebung, oder als strukturiertes Telefoninterview, wie es aufgrund der Coronapandemie eingeführt wurde, durchgeführt.
Im Ergebnis kommt es zu einer Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.
Für einen solchen Antrag benötigen Sie lediglich die nachfolgenden Daten der pflegebedürftigen Person:
Die Pflegekasse schickt Ihnen dann auf dem Postweg einen Pflegeantrag zu. Dabei handelt es sich um ein mehrseitiges Formular, auf dem Sie entsprechende Angaben zur versicherten, pflegebedürftigen, Person machen müssen. Normalerweise sind die Fragen eher allgemein und nicht fachlicher Natur. Nähere Angaben zum Grund und der Ausprägung der Pflegebedürftigkeit sind zu dem Zeitpunkt eigentlich nicht notwendig.
Wichtig zu wissen
Es ist hilfreich, wenn Sie sich vorher einmal Gedanken über die Leistungsart machen, die am besten geeignet ist, um die Pflege im häuslichen Umfeld zu erleichtern. Grundsätzlich wird zwischen den nachfolgenden drei Leistungsarten unterschieden:
Schicken Sie den ausgefüllten Antrag dann bitte unterzeichnet per Einschreiben an die Pflegekasse. Gerade bei pflegebedürftigen Personen empfiehlt es sich über eine Vollmacht nachzudenken. Dabei handelt es sich nicht etwa um eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung. Es ist einfach nur eine Vollmacht gegenüber der Pflegekasse. Auf diese Weise können pflegende Angehörige direkt mit der Pflegekasse kommunizieren, erhalten Auskünfte, können Anträge stellen, Erklärungen abgeben und entlasten die pflegebedürftigen Angehörigen, Freunde oder Nachbarn auch in diesem Bereich.
Eine entsprechende Vorlage für eine solche Vollmacht erhalten Sie kostenlos bei uns.
| Stufe der Pflegebedürftigkeit | Pflegesachleistungen (bis zu) |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 125 Euro (ausschließlich Entlastungsleistungen) |
| Pflegegrad 2 | 689 Euro (zzgl. 125 EUR Entlastungsleistungen) |
| Pflegegrad 3 | 1.298 Euro (zzgl. 125 EUR Entlastungsleistungen) |
| Pflegegrad 4 | 1.612 Euro (zzgl. 125 EUR Entlastungsleistungen) |
| Pflegegrad 5 | 1.995 Euro (zzgl. 125 EUR Entlastungsleistungen) |
Unsere Kernkompetenzen
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